Cluster-Kopfschmerz Medikationen

Aus CK-Wissen
Version vom 21. September 2026, 21:49 Uhr von Cezary (Diskussion | Beiträge) (Cannabis ergänzt: Der Stoff kam auf dieser Seite bisher nicht vor, obwohl danach häufig gefragt wird. Neuer Abschnitt mit der einzigen belastbaren Untersuchung (Leroux u. a., Cephalalgia 33(3):208-213, PMID 23197349: 27 von 139 Befragten hatten es gegen Attacken versucht, 7 mit Wirkung, 6 mit Verschlechterung) und mit den Voraussetzungen der Kostenübernahme nach § 31 Absatz 6 SGB V, einschließlich des vorgeschriebenen sechsmonatigen Therapieversuchs mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel und…)
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Medikamente zur Cluster-Kopfschmerz Behandlung nach der DGN-Leitlinie von 2015

Diese Übersicht gibt die deutschsprachige Leitlinie von 2015 wieder. Sie ist seit dem 13. Mai 2020 abgelaufen; eine Überarbeitung ist seit Juli 2025 angemeldet und für Ende 2026 geplant. Maßgeblich ist derzeit die Leitlinie der European Academy of Neurology von 2023. Was sich gegenüber der Fassung von 2015 geändert hat, steht am Ende dieses Abschnitts. Drei der unten genannten Mittel sind in Deutschland nicht mehr erhältlich; das ist jeweils dahinter vermerkt.

Schmerzbekämpfung

Mittel der ersten Wahl:

Mittel der zweiten Wahl:

  • Lidocain Nasentropfen – wenig Nebenwirkungen, aber begrenzte Wirkung. Die Aufforderung, sie sollten „von allen Patientinnen und Patienten ausprobiert werden", stammt aus der Leitlinie von 2015; die europäische Leitlinie von 2023 führt Lidocain nur als Konsens der Autorengruppe und vor allem für Betroffene, die keine Triptane anwenden dürfen. In der Untersuchung dazu (30 Betroffene, vierprozentige Lösung) berichteten 27 % eine mittelgradige und 27 % eine leichte Besserung, 46 % keine.
  • Sumatriptan Nasalspray

Vorbeugende Behandlung

Mittel der ersten Wahl:

  • Kalziumantagonisten - Verapamil (EKG-Kontrollen vor Beginn, bei jeder Dosissteigerung und in der Dauerbehandlung)
  • Kortikoide (Prednisolon) – zur Überbrückung, bis Verapamil wirkt, in der Regel nicht länger als vier Wochen. Als Dauerbehandlung sind Kortikoide nicht geeignet; die Leitlinie von 2015 führt sie hier ohne Zeitangabe.

Mittel der zweiten Wahl:

Andere therapeutische Optionen und Einzelfallbeschreibungen:

  • Valproinsäure
  • Dihydroergotamin (DHE) i.v. über Perfusor – in Deutschland nicht verfügbar: Das Ruhen der Zulassungen wurde 2014 angeordnet, seit Februar 2022 ist nach Angabe des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte kein dihydroergotaminhaltiges Arzneimittel mehr zugelassen.
  • Ergotamin – noch als Tablette im Handel, aber nur für die Migräne zugelassen; beim Cluster-Kopfschmerz also ein Gebrauch außerhalb der Zulassung. Zäpfchen, die die europäische Leitlinie für die Kurzprophylaxe nennt, gibt es in Deutschland nicht.
  • Triptane mit langer Halbwertzeit: Naratriptan oder Frovatriptan
  • Capsaicin-Salbe topisch in das zum Schmerz ipsilaterale Nasenloch

Ergotamin oder lang wirksame Triptane wie Naratriptan und Frovatriptan können in der Kurzprophylaxe (d. h. bis eine andere prophylaktische Therapie greift) abends eingesetzt werden, vor allem bei Patienten, die unter nächtlichen Attacken leiden. Für Warfarin ist eine positive randomisiert-kontrollierte Pilotstudie publiziert. Einzelberichte bzw. offene Studien beschreiben einen positiven Effekt von Topiramat, Melatonin und Valproinsäure. Eine einzelne kontrollierte Studie zeigte einen möglichen positiven Effekt von Candesartan.

Was in der Leitlinie von 2023 dazugekommen ist und in der Liste oben deshalb fehlt:

  • Okzipitalnervenblockade – eine Injektion von Kortison in die Nähe des großen Hinterhauptnervs zur Überbrückung. Dazu gibt es eine randomisierte, placebokontrollierte Studie an 43 Betroffenen mit mehr als zwei Attacken am Tag: Nach drei Injektionen hatten 20 von 21 Behandelten höchstens noch zwei Attacken am Tag, gegenüber 12 von 22 in der Vergleichsgruppe. Siehe Infiltrationstherapie bei Cluster-Kopfschmerz.
  • Prednison zur Überbrückung nach einem festen Schema – 100 mg über fünf Tage, dann Reduktion um 20 mg alle drei Tage, jeweils zusätzlich zur beginnenden Verapamil-Behandlung; dazu gibt es seit 2021 eine randomisierte, placebokontrollierte Studie.
  • Galcanezumab (ein CGRP-Antikörper) – von der Leitlinie bei sonst nicht beherrschbarem episodischem Verlauf empfohlen; die Studie beim chronischen Verlauf verlief negativ, eine europäische Zulassung für dieses Anwendungsgebiet gibt es bisher nicht. Siehe CGRP-Antikörper.
  • Nicht-invasive Vagusnervstimulation – von der Leitlinie beim episodischen Verlauf genannt.

Ausdrücklich nicht mehr empfohlen wird Baclofen: „There is no evidence that baclofen 15–30 mg or transdermal clonidine have any preventive effect in cluster headache."

  • Quelle: Leitlinie "Clusterkopfschmerz und trigeminoautonome Kopfschmerzen". Herausgegeben von der Kommission Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft, der Österreichischen Gesellschaft für Neurologie, der Schweizerischen Neurologischen Gesellschaft und dem Berufsverband deutscher Neurologen. Stand: 14.05.2015, gültig bis 13.05.2020 – damit abgelaufen. Online im Leitlinienregister der AWMF; dort ist am 24.07.2025 eine Überarbeitung angemeldet, geplante Fertigstellung 31.12.2026.
  • Aktuelle Leitlinie: May A, Evers S, Goadsby PJ, Leone M, Manzoni GC, Pascual J et al.: European Academy of Neurology guidelines on the treatment of cluster headache. Eur J Neurol. 2023; 30(10): 2955-2979. PMID 37515405, frei zugänglich.
  • Zahlen zur Okzipitalnervenblockade: Leroux E, Valade D, Taifas I, Vicaut E, Chagnon M, Roos C, Ducros A: Suboccipital steroid injections for transitional treatment of patients with more than two cluster headache attacks per day. Lancet Neurol. 2011; 10(10): 891-7. PMID 21903477.
  • Zahlen zu Lidocain: Robbins L: Intranasal lidocaine for cluster headache. Headache. 1995; 35(2): 83-4. PMID 7737866.
  • Prednison-Schema: Obermann M, Nägel S, Ose C et al.: Safety and efficacy of prednisone versus placebo in short-term prevention of episodic cluster headache. Lancet Neurol. 2021; 20(1): 29-37. PMID 33245858.

Sonstige Medikamente

Kontrollierte Studien

Einzelfallberichte und Fallserien

Cannabis

Zum Cluster-Kopfschmerz und Cannabis gibt es in der medizinischen Literatur zwei Veröffentlichungen, die beides im Titel tragen — und eine davon ist ein Kongressbeitrag ohne vollständige Arbeit. Kontrollierte Studien gibt es nicht.

Die eine belastbare Untersuchung ist eine Befragung an zwei französischen Kopfschmerzzentren mit 139 Betroffenen. 63 von ihnen (45,3 %) hatten schon einmal Cannabis konsumiert — häufiger die jüngeren, Männer und Rauchende. 27 Betroffene (19,4 % aller Befragten) hatten Cannabis gegen die Attacken eingesetzt. Von diesen 27 berichteten 7 eine gewisse Wirkung (25,9 %), 14 wechselnde oder unklare Effekte (51,8 %) und 6 eine Verschlechterung (22,3 %). In Alltagssprache: Fast jeder Zweite hatte Erfahrung mit Cannabis, aber nur jeder Fünfte hatte es überhaupt gegen eine Attacke versucht — und unter denen war die Zahl derer, bei denen es schlechter wurde, fast so groß wie die Zahl derer, denen es half. Die Autoren schließen daraus, Cannabis solle beim Cluster-Kopfschmerz nicht empfohlen werden, solange kontrollierte Studien mit synthetischen, selektiv wirkenden Cannabinoiden keinen überzeugenderen Nutzen zeigen.

Kostenübernahme in Deutschland

Medizinalcannabis ist verschreibungsfähig. Für die gesetzliche Krankenversicherung regelt § 31 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch die Voraussetzungen, und sie sind eng:

  • Es muss eine schwerwiegende Erkrankung vorliegen.
  • Eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung darf nicht zur Verfügung stehen oder im Einzelfall nach begründeter Einschätzung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes nicht anwendbar sein.
  • Es muss eine „nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome" bestehen.
  • Zuerst ist ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel vorgeschrieben. Wörtlich: „Die vertragsärztliche Versorgung hat zunächst mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs zu erfolgen."
  • Die erste Verordnung braucht die Genehmigung der Krankenkasse, die „nur in begründeten Ausnahmefällen" abzulehnen ist; sie muss vor Beginn der Behandlung erteilt werden. Verordnet eine Ärztin oder ein Arzt aus einer Fachgruppe, die der Gemeinsame Bundesausschuss dafür bestimmt hat, entfällt die Genehmigung.
  • Über den Antrag ist innerhalb von zwei Wochen zu entscheiden, bei Einholung einer gutachtlichen Stellungnahme (etwa des Medizinischen Dienstes) innerhalb von vier Wochen. In der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung oder unmittelbar im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt sind es drei Tage.
  • Eine reine Dosisanpassung oder ein Wechsel zu einem anderen standardisierten Extrakt braucht keine neue Genehmigung.

Was das praktisch bedeutet: Ob der Cluster-Kopfschmerz im Einzelfall als schwerwiegende Erkrankung gilt und ob die anerkannten Behandlungen ausgeschöpft sind, entscheidet sich am einzelnen Fall; eine allgemeine Antwort gibt das Gesetz nicht. Vor diesem Weg lohnt der Blick auf die Mittel, für die es Belege gibt: Sauerstoff, Sumatriptan und Zolmitriptan in der Attacke, Verapamil in der Vorbeugung. Zur Fahrtüchtigkeit und zum Risiko psychotischer Episoden ist die Fachinformation des jeweils verordneten Präparats maßgeblich; sie liegt der Verordnung bei.

  • Quelle der Befragung: Leroux E, Taifas I, Valade D, Donnet A, Chagnon M, Ducros A: Use of cannabis among 139 cluster headache sufferers. Cephalalgia. 2013; 33(3): 208-213. PMID 23197349, DOI.
  • Kongressbeitrag: Mosek A, Dano M, Fainmesser Y, Hybloom Z: EHMTI-0136. Medical cannabis in the treatment of treatment-resistant, chronic cluster headache. A retrospective report. J Headache Pain. 2014; 15(Suppl 1): C46. Volltext des Abstracts in PubMed Central
  • Rechtsgrundlage: § 31 Absatz 6 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), abgerufen am 21.09.2026. Die Einzelheiten zur Leistungsgewährung und die Fachgruppen ohne Genehmigungsvorbehalt regelt der Gemeinsame Bundesausschuss in der Arzneimittel-Richtlinie.

Nahrungsergänzungsmittel

Siehe auch:

Sonstige Medikamente (nicht wirksam gegen Cluster-Kopfschmerz)


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