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== Anwendung ==
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[[Bild:CH_mask.jpg|alt=Durchsichtige Gesichtsmaske mit blauem Polsterrand und Ventilstück, darunter ein grüner Reservoirbeutel und der Sauerstoffschlauch.|thumb|200x200px|[[Cluster-Kopfschmerz-Sauerstoff-Hochkonzentrationsmaske|Hochkonzentrationsmaske]]]]
Die Wirksamkeit hängt von der richtigen Anwendung ab:
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* Zum Ende der Inhalation zuerst das Ventil an der Sauerstoffflasche schließen und nachdem sich der Druck abgebaut hat, das Ventil am Durchflussregler auf "0" stellen. Damit sollen Druckschläge auf die Armaturen verhindert werden, wenn die Sauerstoff-Flasche später wieder geöffnet wird.<ref>Gebrauchsanweisung Weinmann OXYWAY. [https://www.weinmann-emergency.com/downloads/instructions_for_use/O2/OXYWAY_ab_SN_1350000_66580_de.pdf PDF-Datei Seite 17, abgerufen am 06.12.2017]</ref>
* Zum Ende der Inhalation zuerst das Ventil an der Sauerstoffflasche schließen und nachdem sich der Druck abgebaut hat, das Ventil am Durchflussregler auf "0" stellen. Damit sollen Druckschläge auf die Armaturen verhindert werden, wenn die Sauerstoff-Flasche später wieder geöffnet wird.<ref>Gebrauchsanweisung Weinmann OXYWAY. [https://www.weinmann-emergency.com/downloads/instructions_for_use/O2/OXYWAY_ab_SN_1350000_66580_de.pdf PDF-Datei Seite 17, abgerufen am 06.12.2017]</ref>


Sauerstoff hilft nicht bei jedem und nicht bei jeder Attacke. Die oft genannten 78&nbsp;Prozent aus der Studie von Cohen beziehen sich auf einzelne Attacken – 150 mit Sauerstoff behandelte Attacken von 76 Teilnehmenden –, nicht auf den Anteil der Betroffenen, denen Sauerstoff hilft. Gemessen wurde außerdem nicht allein Schmerzfreiheit: Der Endpunkt war, nach 15 Minuten schmerzfrei zu sein oder, wo im Tagebuch kein Schmerz vermerkt war, ausreichend gebessert. Einen Anteil der Betroffenen, bei denen Sauerstoff wirkt, nennt die Studie nicht.<ref name="COHEN"/> Wer beides verwechselt, hält sich nach einem Fehlversuch leicht für einen Ausnahmefall.
Sauerstoff hilft nicht bei jedem und nicht bei jeder Attacke. Die oft genannten 78&nbsp;Prozent aus der Studie von Cohen beziehen sich auf einzelne Attacken – 150 mit Sauerstoff behandelte Attacken von 76 Teilnehmenden –, nicht auf den Anteil der Betroffenen, denen Sauerstoff hilft. Gemessen wurde außerdem nicht allein Schmerzfreiheit: Der Endpunkt war, nach 15 Minuten schmerzfrei zu sein oder, wenn kein Tagebuch vorlag, ausreichend gebessert. Einen Anteil der Betroffenen, bei denen Sauerstoff wirkt, nennt die Studie nicht.<ref name="COHEN"/> Wer beides verwechselt, hält sich nach einem Fehlversuch leicht für einen Ausnahmefall.


Bevor man die Sauerstoffbehandlung aufgibt, lohnen sich drei Fragen. Wird früh genug begonnen? Rund 83&nbsp;Prozent der Betroffenen berichten Vorboten vor der Attacke; je nach Art setzen diese im Median zehn Minuten (örtliche Beschwerden) bis zwanzig Minuten (Allgemeinsymptome) vor dem Schmerz ein.<ref name="SNOER">{{cite journal |author=Snoer A, Lund N, Beske R, Jensen R, Barloese M |title=Pre-attack signs and symptoms in cluster headache: Characteristics and time profile |journal=Cephalalgia |volume=38 |issue=6 |pages=1128-1137 |year=2018 |pmid=28816505 |doi=10.1177/0333102417726498 |url=}} Halbstrukturierte Befragung von 80 eingeladenen Betroffenen zu einer typischen Attacke.</ref> Ist der Volumenstrom hoch genug? In einer unkontrollierten Fallserie mit drei Betroffenen, bei denen 7 bis 10&nbsp;l/min nicht gewirkt hatten, halfen 14 bis 15&nbsp;l/min: Zwei wurden schmerzfrei, eine Person berichtete 70 bis 100&nbsp;Prozent Besserung.<ref name="TDR"/> Und wird die Maske richtig angewendet? Die Handhabung, vor allem die Füllung des Reservoirbeutels, steht auf der Seite zur [[Cluster-Kopfschmerz-Sauerstoff-Hochkonzentrationsmaske|Hochkonzentrationsmaske]].
Bevor man die Sauerstoffbehandlung aufgibt, lohnen sich drei Fragen. Wird früh genug begonnen? Rund 83&nbsp;Prozent der Betroffenen berichten Vorboten vor der Attacke; je nach Art setzen diese im Median zehn Minuten (örtliche Beschwerden) bis zwanzig Minuten (Allgemeinsymptome) vor dem Schmerz ein.<ref name="SNOER">{{cite journal |author=Snoer A, Lund N, Beske R, Jensen R, Barloese M |title=Pre-attack signs and symptoms in cluster headache: Characteristics and time profile |journal=Cephalalgia |volume=38 |issue=6 |pages=1128-1137 |year=2018 |pmid=28816505 |doi=10.1177/0333102417726498 |url=}} Halbstrukturierte Befragung von 80 eingeladenen Betroffenen zu einer typischen Attacke.</ref> Ist der Volumenstrom hoch genug? In einer unkontrollierten Fallserie mit drei Betroffenen, bei denen 7 bis 10&nbsp;l/min nicht gewirkt hatten, halfen 14 bis 15&nbsp;l/min: Zwei wurden schmerzfrei, eine Person berichtete 70 bis 100&nbsp;Prozent Besserung.<ref name="TDR"/> Und wird die Maske richtig angewendet? Die Handhabung, vor allem die Füllung des Reservoirbeutels, steht auf der Seite zur [[Cluster-Kopfschmerz-Sauerstoff-Hochkonzentrationsmaske|Hochkonzentrationsmaske]].
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Datei:Oxyflow 33500 33200 xl.jpg|Sauerstoffflasche 10&nbsp;Liter/200&nbsp;bar
Datei:Oxyflow 33500 33200 xl.jpg|alt=Große Sauerstoffflasche in einem fahrbaren Ständer, oben Druckminderer und Anfeuchter, daran ein Schlauch mit Maske.|Sauerstoffflasche 10&nbsp;Liter/200&nbsp;bar
Datei:Oxybag hit xl.jpg|Transportable Sauerstoffflasche, 2&nbsp;Liter, 200&nbsp;bar mit Tragetasche
Datei:Oxybag hit xl.jpg|alt=Graue Tragetasche mit Schultergurt, davor eine kleine Sauerstoffflasche mit Druckminderer, Schlauch und Maske.|Transportable Sauerstoffflasche, 2&nbsp;Liter, 200&nbsp;bar mit Tragetasche
Datei:Oxyway fast.gif|Durchflussregler für stufenweise dosierbaren Sauerstoff-Flow
Datei:Oxyway fast.gif|alt=Druckminderer mit Druckanzeige und Drehrad mit festen Stufen von 0 bis 15 Liter pro Minute (1 bis 6, dann 9, 12 und 15).|Durchflussregler für stufenweise dosierbaren Sauerstoff-Flow
Datei:Oxyway fineI 30501 xl.jpg|Durchflussregler für stufenlos dosierbaren Sauerstoff-Flow
Datei:Oxyway fineI 30501 xl.jpg|alt=Druckminderer mit zwei Rundanzeigen – oben der Flaschendruck bis 200 bar, seitlich die Durchflussmenge bis 15 Liter pro Minute – und großem Drehknopf.|Durchflussregler für stufenlos dosierbaren Sauerstoff-Flow
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=== Vorschlag für eine ärztliche Verordnung ===
=== Vorschlag für eine ärztliche Verordnung ===
[[Bild:Oxyway fineI 30501 xl.jpg|thumb|Druckminderer/Durchflussregler]]
[[Bild:Oxyway fineI 30501 xl.jpg|alt=Druckminderer mit zwei Rundanzeigen – oben der Flaschendruck bis 200 bar, seitlich die Durchflussmenge bis 15 Liter pro Minute – und großem Drehknopf.|thumb|Druckminderer/Durchflussregler]]


  Sauerstoffversorgung bei Cluster-Kopfschmerz
  Sauerstoffversorgung bei Cluster-Kopfschmerz
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=== Nachfüllen, Folgeverordnung und die Rechte dabei ===
=== Nachfüllen, Folgeverordnung und die Rechte dabei ===
Die erste Verordnung ist geschafft, die Flasche steht neben dem Bett — und nach ein paar Wochen ist sie leer. Was dann? Das ist die Frage, die nach der Erstverordnung am häufigsten kommt. Die Antwort ist komplizierter, als sie sein müsste, und sie ist von Kasse zu Kasse verschieden. Hier steht, was sich belegen lässt, und warum die Antworten auseinandergehen.
Die erste Verordnung ist geschafft, die Flasche steht neben dem Bett — und nach ein paar Wochen ist sie leer. Was dann? Das ist die Frage, die nach der Erstverordnung am häufigsten kommt. Die Antwort ist komplizierter, als sie sein müsste, und sie ist von Kasse zu Kasse verschieden. Hier steht, was sich belegen lässt, und warum die Antworten auseinandergehen.
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'''Wie lange ein Rezept gilt: 28 Tage.''' Die Hilfsmittel-Richtlinie schreibt: „Wird die Hilfsmittelversorgung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung aufgenommen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.“ Entscheidend ist der Satz danach: „Wenn der Leistungsantrag innerhalb dieses Zeitraums bei der Krankenkasse eingeht, gilt die Frist als gewahrt.“<ref name="HilfsMRL"/> Praktisch heißt das: Das Rezept muss innerhalb von vier Wochen beim Versorger oder bei der Kasse sein. Ist es dort eingegangen, läuft die Frist nicht mehr gegen einen — auch wenn die Lieferung selbst länger dauert.
'''Wie lange ein Rezept gilt: 28 Tage.''' Die Hilfsmittel-Richtlinie schreibt: „Wird die Hilfsmittelversorgung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung aufgenommen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.“ Entscheidend ist der Satz danach: „Wenn der Leistungsantrag innerhalb dieses Zeitraums bei der Krankenkasse eingeht, gilt die Frist als gewahrt.“<ref name="HilfsMRL"/> Praktisch heißt das: Das Rezept muss innerhalb von vier Wochen beim Versorger oder bei der Kasse sein. Ist es dort eingegangen, läuft die Frist nicht mehr gegen einen — auch wenn die Lieferung selbst länger dauert.
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Aktuelle Version vom 19. Oktober 2026, 18:10 Uhr

Auf einen Blick
  • Mittel der ersten Wahl gegen die Attacke: Sauerstoff beendet einen großen Teil der Attacken innerhalb von 15 Minuten.
  • So wird er genommen: 100 % Sauerstoff, mindestens 12, bei Bedarf bis 15 Liter pro Minute, über eine Maske mit Reservoirbeutel, 15 bis 20 Minuten lang (Anwendung).
  • Sehr gut verträglich: Lungenschäden sind nur bei sehr langer, durchgehender Anwendung möglich, nicht bei den 15 bis 20 Minuten einer Attacke. Wichtig: nicht rauchen und kein offenes Feuer in der Nähe; bei einer Lungenerkrankung wie COPD ist Vorsicht nötig (Sicherheit).
  • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Sauerstoff aus der Druckgasflasche, wenn der Arzt ihn verordnet; die Zuzahlung beträgt höchstens 15 Euro im Monat (so wird es verordnet).
Zuletzt gegen die Quellen geprüft: 24. September 2026 · Wie wir prüfen

Die Inhalation von reinem Sauerstoff beendet (kupiert) einen großen Teil der Cluster-Kopfschmerzattacken innerhalb von 15 Minuten.[1] Die oft genannten 78 % beziehen sich auf einzelne Attacken und nicht auf den Anteil der Betroffenen, denen Sauerstoff hilft; gemessen wurde Schmerzfreiheit oder eine ausreichende Besserung nach 15 Minuten (Näheres im Abschnitt Anwendung).[1] Die europäische Leitlinie von 2023 empfiehlt die Sauerstoffinhalation stark: 100 % Sauerstoff mit mindestens 12 l/min über 15 Minuten (S. 2955), im ausführlichen Text über eine Non-Rebreather-Maske für 20 Minuten (S. 2961).[2] Die ältere deutsche Leitlinie von 2015 führte sie als „Mittel der 1. Wahl", mit 12 l/min über eine Gesichtsmaske mit Rückatembeutel (Non-Rebreather-Maske) über 15 bis 20 Minuten.[3][4]

Sauerstoff ist sehr gut verträglich und hat nicht die Nebenwirkungen der medikamentösen Akutbehandlung; in der Studie traten keine bedeutsamen unerwünschten Ereignisse auf.[1] Ältere Patienteninformationen nennen die Behandlung deshalb „nebenwirkungsfrei".[5] Ganz ohne Nebenwirkungen ist sie jedoch nicht: Beschrieben ist ein Wiederkehren der Attacke nach zunächst erfolgreicher Inhalation,[6] und bei sehr langer, durchgehender Anwendung sind Schäden an der Lunge möglich – für die 15 bis 20 Minuten einer Attackenbehandlung spielt das keine Rolle (Abschnitt Sicherheit).[7] Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung von Cluster-Kopfschmerzattacken mit Sauerstoff in Druckgasflaschen; das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen nennt die Akutbehandlung von Clusterkopfschmerzen ausdrücklich. Dazu ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.[8]

Anwendung

Durchsichtige Gesichtsmaske mit blauem Polsterrand und Ventilstück, darunter ein grüner Reservoirbeutel und der Sauerstoffschlauch.
Hochkonzentrationsmaske

Die Wirksamkeit hängt von der richtigen Anwendung ab:

  • Sauerstoffflasche, kein Sauerstoffkonzentrator.[9]
  • Volumenstrom 12-15 l/min.[2][4][10] Die Leitlinie der European Academy of Neurology (2023) nennt mindestens 12 l/min, in manchen Fällen bis 15 l/min.[2] Die ältere Angabe von 7 l/min geht auf eine Arbeit von 1981 zurück[11] und reicht bei einem Teil der Attacken nicht aus.[10]
  • Es sollte nur reiner Sauerstoff mit einer geeigneten Hochkonzentrationsmaske (Non-Rebreather Maske)[1][9][12][13][14][15] eingeatmet werden, eine sogenannte Nasensonde ist meist nicht ausreichend.[3][11][16]
  • Sofort bei Beginn der Attacke mit der Sauerstofftherapie beginnen.[12]
  • Inhalation in sitzender, vornüber gebeugter Position.[3]
  • Nicht hyperventilieren (übermäßiges Atmen).[17]
  • Inhalationsdauer 15 - 20 Minuten. Die europäische Leitlinie von 2023 nennt in ihrer Zusammenfassung 15 Minuten (S. 2955), im ausführlichen Text 20 Minuten (S. 2961).[2][4] Nach den Erfahrungen vieler Patientinnen und Patienten empfiehlt es sich, nach dem Ende der Schmerzen noch mindestens fünf Minuten weiter zu inhalieren, um eine Wiederkehr der Attacke zu vermeiden.
  • Zum Beginn der Inhalation zuerst langsam das Ventil an der Sauerstoffflasche öffnen. Drehen Sie dazu das Ventil nicht weiter als eine Umdrehung gegen den Uhrzeigersinn. Der Durchflussregler sollte dabei auf "0" stehen. Erst danach am Durchflussregler die gewünschte Durchflussrate einstellen.
  • Zum Ende der Inhalation zuerst das Ventil an der Sauerstoffflasche schließen und nachdem sich der Druck abgebaut hat, das Ventil am Durchflussregler auf "0" stellen. Damit sollen Druckschläge auf die Armaturen verhindert werden, wenn die Sauerstoff-Flasche später wieder geöffnet wird.[18]

Sauerstoff hilft nicht bei jedem und nicht bei jeder Attacke. Die oft genannten 78 Prozent aus der Studie von Cohen beziehen sich auf einzelne Attacken – 150 mit Sauerstoff behandelte Attacken von 76 Teilnehmenden –, nicht auf den Anteil der Betroffenen, denen Sauerstoff hilft. Gemessen wurde außerdem nicht allein Schmerzfreiheit: Der Endpunkt war, nach 15 Minuten schmerzfrei zu sein oder, wenn kein Tagebuch vorlag, ausreichend gebessert. Einen Anteil der Betroffenen, bei denen Sauerstoff wirkt, nennt die Studie nicht.[1] Wer beides verwechselt, hält sich nach einem Fehlversuch leicht für einen Ausnahmefall.

Bevor man die Sauerstoffbehandlung aufgibt, lohnen sich drei Fragen. Wird früh genug begonnen? Rund 83 Prozent der Betroffenen berichten Vorboten vor der Attacke; je nach Art setzen diese im Median zehn Minuten (örtliche Beschwerden) bis zwanzig Minuten (Allgemeinsymptome) vor dem Schmerz ein.[19] Ist der Volumenstrom hoch genug? In einer unkontrollierten Fallserie mit drei Betroffenen, bei denen 7 bis 10 l/min nicht gewirkt hatten, halfen 14 bis 15 l/min: Zwei wurden schmerzfrei, eine Person berichtete 70 bis 100 Prozent Besserung.[10] Und wird die Maske richtig angewendet? Die Handhabung, vor allem die Füllung des Reservoirbeutels, steht auf der Seite zur Hochkonzentrationsmaske.

Der Sauerstoff aus der Flasche ist praktisch trocken. Längere Inhalationen trocknen die Schleimhäute aus und reizen die Bronchien. Dies kann durch einen zwischengeschalteten Luftbefeuchter vermieden werden.[17] Bei einer Inhalationsdauer von 20 Minuten kann jedoch auf einen Luftbefeuchter verzichtet werden. Beim Einsatz wiederverwendbarer Masken, die zur Sauerstoffanreicherung mit einem Reservoirbeutel ausgerüstet sind, darf eine Befeuchtung auf keinen Fall erfolgen.[9] Zur Befeuchtung der Atemwege empfiehlt es sich bei Bedarf, die Sauerstoffinhalation kurzzeitig zu unterbrechen und etwas Wasser zu trinken.

Medizinischer Sauerstoff ist ein zugelassenes Arzneimittel.[7] Chemisch ist er dasselbe Gas wie technischer Sauerstoff, der Unterschied liegt in der Herstellung: Für medizinischen Sauerstoff gelten behördliche Anforderungen, unter anderem eigene Abfüllanlagen, Laboranalysen und eine gesonderte Reinigung der Flaschen; jede Sauerstoffflasche muss sich zurückverfolgen lassen.[20] Technischer Sauerstoff wird in verschiedenen Reinheitsgraden verkauft, zum Beispiel mit 99,5 oder 99,95 Prozent.[21] Für die Behandlung wird deshalb medizinischer Sauerstoff verordnet.


Sauerstoffkonzentratoren

Ein einzelner handelsüblicher Sauerstoffkonzentrator ist zur Behandlung von Cluster-Kopfschmerz nicht geeignet. Die erreichbare Durchflussmenge und der Sauerstoffgehalt reichen nicht, um die von der europäischen Leitlinie empfohlenen mindestens 12 l/min reinen Sauerstoff zu liefern (S. 2961).[9][2]

Eine 2024 veröffentlichte randomisierte Studie aus Südkorea hat Sauerstoff aus Konzentratoren mit Zolmitriptan-Tabletten verglichen: 40 Betroffene mit episodischem Cluster-Kopfschmerz in einer aktiven Clusterperiode behandelten je zwei Attacken mit Sauerstoff und zwei mit 5 mg Zolmitriptan zum Einnehmen, in zufälliger Reihenfolge. Ausgewertet wurden 125 Attacken von 32 Betroffenen. Nach 15 Minuten erreichten 31,7 % der mit Sauerstoff behandelten Attacken (20 von 63) das Studienziel gegenüber 12,9 % unter der Tablette (8 von 62). 61,3 % der Teilnehmenden bevorzugten den Sauerstoff, 9,7 % die Tablette; unerwünschte Ereignisse traten unter dem Sauerstoff nicht auf.[22]

Zwei Punkte dieser Studie sind entscheidend, und ohne sie wird das Ergebnis falsch gelesen. Erstens haben die Untersucher zwei Geräte zusammengeschaltet, nicht eines: Schon die Anlage der Studie zeigt, dass ein einzelnes Gerät nicht als ausreichend angesehen wurde. Zweitens war die Vergleichsgruppe eine Tablette — nicht die Sauerstoffflasche und nicht Raumluft. Die Studie zeigt damit, dass zwei Konzentratoren besser wirken als ein langsam anflutendes Triptan zum Einnehmen; sie zeigt nicht, dass ein Konzentrator die Flasche ersetzt. Die Autoren selbst schließen, Heim-Konzentratoren könnten Sauerstoff in ähnlicher Weise wie eine Flasche bereitstellen — diese Schlussfolgerung bezieht sich auf die von ihnen verwendete Anordnung aus zwei Geräten.[22]

Für die Praxis bleibt es deshalb bei der Empfehlung oben. Die Leitlinie der European Academy of Neurology verlangt mindestens 12 l/min über eine Maske mit Reservoirbeutel;[2] ein einzelnes handelsübliches Gerät liefert deutlich weniger. Im Hilfsmittelverzeichnis ist für diese Indikation der Druckminderer für Druckgasflaschen gelistet, nicht der Konzentrator (siehe Abschnitt Hilfsmittelverzeichnis).

Zum Vergrößern die Bilder anklicken. Diese Illustrationen mit freundlicher Genehmigung der Firma Weinmann

Maske und Demandventil

Ob eine Attacke auf Sauerstoff anspricht, hängt nicht nur von Menge und Zeitpunkt ab, sondern auch davon, womit eingeatmet wird. Dazu gibt es eine kontrollierte Untersuchung des Dänischen Kopfschmerzzentrums in Kopenhagen, die drei Zugänge verglichen hat: ein Demandventil, das den Sauerstoff nur beim Einatmen freigibt, die O2ptimask und eine einfache Maske (15 l/min); als Scheinbehandlung diente eine Placebogabe über dasselbe Demandventil. 57 Betroffene, damals nach den ICHD-II-Kriterien eingeschlossen, behandelten insgesamt 102 Attacken.[23]

Das Hauptergebnis — eine Besserung um zwei Stufen auf einer fünfstufigen Skala innerhalb von 15 Minuten — unterschied sich zwischen den Masken nicht (p = 0,412). Nach 15 Minuten erreichten 48 % mit dem Demandventil diese Besserung gegenüber 45 % unter der Scheinbehandlung (p = 0,867). Dazu gehört eine Einschränkung, die die Autoren selbst nennen: Nur 10 der 57 Betroffenen hatten mehrere Attacken und erhielten deshalb überhaupt die Scheinbehandlung.[23]

Drei weitere Ergebnisse sind für die Praxis wichtig:

  • Bedarf an Notfallmedikation: 23 % mit dem Demandventil und 19 % mit der O2ptimask, aber 50 % mit der einfachen Maske.
  • Nach 30 Minuten waren 68 % mit dem Demandventil schmerzfrei oder gebessert gegenüber 45 % unter der Scheinbehandlung (p = 0,061).
  • Bei der ersten behandelten Attacke war das Demandventil nach 15 Minuten deutlich besser (p = 0,018) — eine nachträgliche Auswertung, kein Hauptergebnis.

Bevorzugt wurde das Demandventil von 62 % der Teilnehmenden, gegenüber 5 % für die einfache Maske (p < 0,0001) und 33 % für die O2ptimask. Unerwünschte Wirkungen der Behandlung traten nicht auf. Die Empfehlung der Autoren lautet, Betroffenen das Demandventil oder die O2ptimask anzubieten, bevor die Sauerstoffbehandlung aufgegeben wird.[23]

Das ist derselbe Gedanke wie oben im Abschnitt Anwendung: Bleibt die Wirkung aus, ist die Art der Anwendung die erste Stelle, an der man nachsieht — und nicht der Schluss, dass Sauerstoff bei einem selbst nicht wirkt. Zur Handhabung der Maske mit Reservoirbeutel, vor allem zur Füllung des Beutels, siehe Cluster-Kopfschmerz-Sauerstoff-Hochkonzentrationsmaske.

Sicherheit

Sauerstofftoxizität

Oft wird gefragt, ob hochdosierter Sauerstoff toxisch (giftig) wirkt. Eine Sauerstoffvergiftung des Nervensystems droht vor allem dann, wenn Sauerstoff unter einem höheren Druck (Partialdruck) als dem Umgebungsdruck eingeatmet wird – also in der Überdruckkammer, nicht bei der Inhalation aus der Flasche.[7]

Unter Umgebungsdruck betrifft die Sauerstofftoxizität die Lunge, und sie ist eine Frage der Anwendungsdauer. Die Fachinformation für medizinischen Sauerstoff nennt für reinen Sauerstoff einen Anwendungszeitraum von weniger als sechs Stunden und hält fest: „In Konzentrationen von mehr als 40 % ist Sauerstoff nach zwei Tagen potenziell toxisch.“ Unter durchgehender Beatmung mit 100 % Sauerstoff nimmt die Schleimbewegung in der Luftröhre nach sechs bis acht Stunden ab, nach zwölf Stunden kommen Reizerscheinungen der Atemwege und ein Engegefühl im Brustkorb hinzu.[7][24]

Eine Übersichtsarbeit speziell zum Sauerstoff beim Cluster-Kopfschmerz setzt die Schwellen höher an: manifeste Toxizität erst bei mehr als 50 % Sauerstoff über mindestens 48 Stunden, erste Reizerscheinungen unter 100 % Sauerstoff nach 24 Stunden.[25] Die Angaben gehen also auseinander, liegen aber sämtlich im Bereich von Stunden bis Tagen durchgehender Anwendung. Die Behandlung einer einzelnen Attacke dauert 15 bis 20 Minuten.

Unklar ist, ob eine Therapie mit Sauerstoff unter Überdruck einen vorbeugenden Effekt auf Cluster-Kopfschmerz hat.[26] Die Cochrane-Übersicht von 2015 kommt zu dem Ergebnis: Für den Cluster-Kopfschmerz gibt es keinen Wirksamkeitsnachweis für Sauerstoff unter Überdruck. Grundlage sind zwei Studien mit zusammen 29 Teilnehmern. Der Vertrauensbereich des Ergebnisses reicht von 0,77 bis 167,85 – er schließt also sowohl „gar keine Wirkung“ als auch „eine sehr große Wirkung“ ein und lässt damit keinen Schluss zu.[27] Für den Sauerstoff aus der Flasche unter normalem Umgebungsdruck gilt das nicht: Für ihn ist die Wirksamkeit in derselben Übersichtsarbeit belegt, und die europäische Leitlinie von 2023 empfiehlt ihn mit starker Empfehlung, während sie den Sauerstoff unter Überdruck überhaupt nicht erwähnt.[27][2] Näheres steht auf der Seite hyperbare Sauerstofftherapie.

Chronische Lungenerkrankung (COPD)

Besondere Vorsicht und Rücksprache mit dem Lungenfacharzt sind bei einer chronischen Erkrankung der Atemwege oder der Lungen mit Störungen der Lungenbelüftung erforderlich (chronisch obstruktive Lungenerkrankung, COPD). Die Fachinformation bindet ihren Warnhinweis dabei an einen bestimmten Befund: Sie gilt für Patienten, „bei denen über längere Zeiträume eine Erhöhung der arteriellen CO2-Konzentration auftritt“. Liegt eine respiratorische Globalinsuffizienz vor, darf Sauerstoff „nicht ohne eine geeignete Überwachung (Pulsoximetrie und/oder Blutgasanalyse) verabreicht werden, da es andernfalls zu lebensbedrohlichen Situationen kommen kann“. Ein grundsätzliches Verbot ist damit nicht gemeint: Der Abschnitt „Gegenanzeigen“ derselben Fachinformation besteht aus einem einzigen Satz – „Es bestehen keine absoluten Kontraindikationen für eine normobare Sauerstofftherapie.“[7]

Betroffen ist damit nicht jeder mit COPD. In einem Register mit 231 ambulant behandelten Patienten mit schwerer COPD (GOLD 3 und 4) hatten 58 von ihnen (25 %) einen Kohlendioxid-Partialdruck von 45 mm Hg oder mehr und 20 (9 %) von 50 mm Hg oder mehr.[28] Wer wegen der COPD in pneumologischer Behandlung ist, kennt diesen Wert in der Regel schon – er steht in jeder Blutgasanalyse.

Wie sich die kurze Inhalation mit hohem Volumenstrom bei erhöhtem Kohlendioxid auswirkt, ist nicht untersucht. In den beiden neueren randomisierten Studien zur Attackenbehandlung war eine COPD ausdrückliches Ausschlusskriterium,[29][22] für die beiden älteren ist ein Ausschluss von Lungenerkrankungen nicht dokumentiert.[12][1][27] Direkte Daten zu dieser Gruppe liefert damit keine der Studien.

Übertragbar sind zwei Beobachtungen, und sie weisen in verschiedene Richtungen. Bei stabiler COPD stieg der transkutan gemessene Kohlendioxidwert unter 50 % Sauerstoff über 30 Minuten nur um 1,3 mm Hg (95-%-Konfidenzintervall 0,7 bis 1,8).[30] Bei akutem Atemversagen dagegen stieg der arterielle Kohlendioxidwert unter 100 % Sauerstoff schon innerhalb von 15 Minuten um 23 ± 5 mm Hg.[31] Das Argument, fünfzehn Minuten seien ohnehin zu kurz, um etwas zu bewirken, trägt also nicht. Bei einer akuten Verschlechterung der COPD ist unkontrolliert hoch dosierter Sauerstoff nachweislich gefährlich: In einer randomisierten Studie im Rettungsdienst starben unter hohem Volumenstrom mehr Patienten als unter angepasster Dosierung.[32]

Entsprechend zurückhaltend sind die Einschätzungen in der Fachliteratur. Die neueste Übersichtsarbeit zum Sauerstoff beim Cluster-Kopfschmerz rät, bei COPD, zystischer Fibrose und schweren restriktiven Lungenerkrankungen „with caution due to the risk of oxygen-induced hypercapnia when using high flow rates“ vorzugehen, nennt aber keinen abweichenden Volumenstrom.[25] Eine weitere Übersichtsarbeit warnt bei schwerer COPD vor Hyperkapnie und Kohlendioxid-Narkose, gibt für diese Aussage jedoch keine Quelle an.[33] Die europäische Leitlinie von 2023 nennt für den Sauerstoff keine Gegenanzeigen („No contraindications“, Tabelle 16, S. 2972) und erwähnt die COPD nicht.[2]

Der Volumenstrom sollte dabei nicht aus Sorge vor dem Sauerstoff verringert werden. Die Maske mit Reservoirbeutel wäscht die ausgeatmete Luft nur bei ausreichend hohem Volumenstrom aus; ist er zu niedrig, atmet der Anwender sein eigenes Kohlendioxid zurück. Ein Fallbericht beschreibt genau das: Bei einem Patienten mit schwerer COPD wurde der Volumenstrom an einer Nicht-Rückatmungsmaske aus Furcht vor dem Wegfall des Atemantriebs auf 4 l/min begrenzt; es kam zur Kohlendioxid-Narkose – nicht durch zu viel Sauerstoff, sondern durch Rückatmung bei ungenügendem Auswaschen der Maske.

Die Autoren fordern für diesen Maskentyp 10 bis 15 l/min und nennen als praktisches Kriterium, dass sich der Reservoirbeutel beim Einatmen nicht um mehr als ein Drittel entleeren darf.[34] Auch die britische Leitlinie, die für die COPD das Sättigungsziel von 88 bis 92 % eingeführt hat, empfiehlt für den Cluster-Kopfschmerz „a flow of at least 12 L/min from a reservoir mask“.[35]

Praktisch heißt das: nicht auf die Behandlung verzichten, sondern sie vorher mit der Lungenärztin oder dem Lungenarzt abstimmen und den eigenen Kohlendioxidwert kennen. Ein Pulsoximeter ersetzt das nicht – es misst die Sauerstoffsättigung, die unter Sauerstoff ohnehin hoch ist, und würde eine Anreicherung von Kohlendioxid gerade verdecken.

Brandschutz

Sauerstoff brennt selbst nicht, lässt aber alles andere sehr viel heftiger brennen. Die Gebrauchsinformation für medizinischen Sauerstoff formuliert es so: „Sauerstoff ist ein oxidierendes Produkt, das Feuer begünstigt. Daher besteht bei Sauerstoffanwendungen immer eine erhöhte Brandgefahr.“[36]

Für Cluster-Betroffene ist das kein Randthema, und zwar aus zwei Gründen: Viele rauchen, und die Attacken kommen oft nachts. Eine Auswertung tödlicher Brände in vier US-Bundesstaaten zählte für die Jahre 2000 bis 2007 38 Todesfälle im Zusammenhang mit häuslicher Sauerstofftherapie. 34 davon – 89 Prozent – betrafen Menschen, die im Moment des Brandausbruchs rauchten; von den Fällen mit bekannter Uhrzeit ereigneten sich 20 von 34 zwischen Mitternacht und acht Uhr morgens.[37] Eine Übersichtsarbeit zu Bränden unter häuslicher Sauerstofftherapie kommt zum selben Schluss: „The greatest risk for oxygen users is tobacco smoking when using oxygen.“[38]

Bei jeder Anwendung gilt deshalb:

  • Nicht rauchen – auch keine elektronischen Zigaretten – und kein offenes Feuer in der Nähe. Sauerstoff facht die Glut einer Zigarette so stark an, dass für Rauchende „die Gefahr ernsthafter Verbrennungen im Gesicht besteht“.[36]
  • Masken und Nasenbrillen während der Anwendung nicht auf Textilien legen und die Flasche nicht auf das Bett stellen: Mit Sauerstoff angereicherte Bettwäsche und Kleidung brennen heftig.[36]
  • Bettwäsche und Kleidung, die mit Sauerstoff gesättigt wurden, anschließend gut lüften.[36]
  • Kein Öl und kein Fett an Flasche, Ventil und Druckminderer – dazu zählen auch Handcremes an den Fingern. Öle und Fette können sich in Gegenwart von Sauerstoff bei erhöhter Temperatur selbst entzünden.[36]
  • Das Flaschenventil immer langsam öffnen und schließen. Schnelles Öffnen kann das Gas heiß werden lassen und die Brandgefahr erhöhen.[36]
  • Die Flasche aufrecht auf eine ebene Fläche stellen, damit sie nicht umfällt, und sie bei der Lagerung gegen Umkippen sichern.[36]
  • Nach der Inhalation steckt noch eine Weile Sauerstoff in der Kleidung – auch dann, wenn die Flasche längst zu ist. Wer danach raucht oder an eine Zündquelle geht, sollte die Kleidung vorher mindestens fünfzehn Minuten auslüften; das ist eine Empfehlung, keine Vorschrift.[39][40]

Früh- und Neugeborene, Schwangerschaft und Stillzeit

Bei Früh- und Neugeborenen kann eine Sauerstoffbehandlung eine spezielle Augenveränderung (retrolentale Fibroplasie) verursachen.[17] Die aktuelle Fachinformation beziffert das Risiko: Es ist „bei Frühgeborenen im Alter (Gestationsalter + Lebensalter) von unter 44 Wochen besonders hoch, wenn durch die Sauerstoffverabreichung ein paO2 von über 80 mmHg über mehr als 3 Stunden entsteht“.[7]

Sauerstoff kann bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unter Kontrolle des Arztes während der Schwangerschaft und während der Stillzeit angewendet werden.[17]

Nebenwirkungen und Wechselwirkungen

Wer die Fachinformation von medizinischem Sauerstoff liest, erschrickt: Lungenvernarbung, Atemstillstand, Krampfanfälle — das steht dort tatsächlich. Es stammt aber fast vollständig aus der Intensivmedizin, aus der Beatmung über Stunden und Tage, und die Fachinformation nennt die Zeiträume selbst. Zur Lungenschädigung: „Die Beatmung mit 100 % Sauerstoff über mehr als 24 Stunden kann zu Zellveränderungen des Alveolarepithels, Sekreteindickung, Einschränkung der Ziliarbewegung, Atelektasen und damit zu einer CO2-Retention führen.“ Und zur Überdosierung: „Eine 100 % Sauerstoffbeatmung führt schon nach sechs bis acht Stunden zu einer Verringerung der trachealen Schleimbewegung.“[7] Eine Attackenbehandlung dauert 15 bis 20 Minuten. Das ist nicht etwas weniger — das ist eine andere Größenordnung.

Gegenanzeigen. Der entsprechende Abschnitt der Fachinformation besteht aus einem einzigen Satz: „Es bestehen keine absoluten Kontraindikationen für eine normobare Sauerstofftherapie.“[7] Normobar heißt dabei: bei normalem Umgebungsdruck — also die Inhalation aus der Flasche und nicht die Überdruckkammer. Anders gesagt: Es gibt keinen Zustand, bei dem die Fachinformation die Sauerstoffgabe vollständig verbietet. Was bei fortgeschrittener COPD trotzdem zu beachten ist, steht oben unter Chronische Lungenerkrankung (COPD).

Die Nebenwirkungstabelle, Klasse für Klasse. Die Fachinformation ordnet die Nebenwirkungen in sechs Häufigkeitsklassen, von „sehr häufig“ (1 von 10 oder mehr) bis „nicht bekannt“. In den beiden obersten Klassen — „sehr häufig“ und „häufig“ — steht keine einzige Nebenwirkung. Mit einer Häufigkeit beziffert sind überhaupt nur vier Einträge:

  • „gelegentlich“, also 1 bis 10 von 1.000: das Zusammenfallen einzelner Lungenabschnitte (Atelektasen — Lungenbläschen, die keine Luft mehr bekommen und in sich zusammenfallen) und die Rippenfellentzündung (Pleuritis — eine Entzündung der Haut, die die Lunge umgibt).
  • „selten“, 1 bis 10 von 10.000: eine Netzhautschädigung bei Früh- und Neugeborenen (retrolentale Fibroplasie).
  • „sehr selten“, weniger als 1 von 10.000: eine Druckverletzung von Gewebe (Barotrauma).

Alles Weitere — und das ist die Mehrheit der Einträge — steht in der Spalte „Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar“.[41] Die Fachinformation stellt der Tabelle den Satz voran: „Die am häufigsten auftretenden schweren Nebenwirkungen sind ausgeprägte Atembeschwerden, das sogenannte Atemnotsyndrom (RDS).“[7] Beides zusammen gelesen heißt: Was am schwersten wäre, ist gleichzeitig das, wozu keine Häufigkeit angegeben werden kann. Der größte Teil dieser Spalte — Atemnotsyndrom, Lungenfibrose, Atemstillstand — kommt aus der Beatmung. Zwei Einträge betreffen aber auch die kurze Anwendung zu Hause: trockene und gereizte Schleimhäute, und Verbrennungen (dazu unten beziehungsweise oben unter Brandschutz).

Was in den Studien zur Attackenbehandlung passiert ist. Wenig. Petersen 2017 behandelte 57 Patientinnen und Patienten in 102 Attacken mit 100 % Sauerstoff und hält fest: „No treatment-related adverse events were observed“ — keine behandlungsbedingten unerwünschten Ereignisse.[23] In der Studie zu den Heimkonzentratoren von 2024 heißt es: „No adverse events occurred during the oxygen treatment.“[22] Die Cochrane-Übersicht wertet für den normobaren Sauerstoff beim Cluster-Kopfschmerz drei Studien mit 145 Teilnehmenden aus und schreibt: „No serious adverse events during HBOT or NBOT were reported“ — keine schweren unerwünschten Ereignisse, weder unter Überdruck- noch unter Normaldruck-Sauerstoff.[27] Das ist beruhigend, aber es ist kein Unbedenklichkeitsnachweis: Die Studien sind klein, und Nebenwirkungen wurden in ihnen meist nicht systematisch erhoben.

Für Jugendliche unter 18 Jahren steht in der Fachinformation eine Einschränkung, die man kennen sollte: „Es liegen keine klinischen Daten zur Sicherheit, Wirksamkeit und Verträglichkeit der Anwendung von Sauerstoff bei Cluster-Kopfschmerzen bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren vor.“[7] Das ist keine Warnung, sondern eine Lücke — es heißt nicht, dass es schadet, sondern dass es nicht untersucht ist.

Was Betroffene tatsächlich merken. Das Gas aus der Flasche ist trocken; die Fachinformation führt Schleimhauttrockenheit, lokale Reizung und Schleimhautentzündung auf.[7] Befeuchten ist bei der Maske mit Reservoirbeutel trotzdem keine Lösung — das ist oben unter Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen; dort steht auch der einfache Rat, die Inhalation kurz zu unterbrechen und etwas Wasser zu trinken. Manche fühlen sich unter der Maske eingeengt.

Und es gibt den Verdacht, dass die Attacke nach dem Absetzen früher wiederkommt als sonst — den Rebound. Den Namen gab ihm Kudrow 1981; die Autoren einer Fallserie von 2011 schreiben, der Effekt sei „never been studied properly“, also nie ordentlich untersucht worden. Sie sahen sich acht Betroffene an, die diesen Effekt hatten, und fanden ihn bei 87,5 % der mit Sauerstoff behandelten Attacken; die nächste Attacke kam im Mittel 894 Minuten früher — knapp fünfzehn Stunden — und es waren im Mittel 1,6 Attacken pro Tag mehr als ohne Sauerstoff.

Wichtig zur Einordnung: Diese acht Menschen waren ausgewählt, weil sie den Effekt hatten — die Zahl 87,5 % sagt also nichts darüber, wie viele Betroffene überhaupt einen Rebound erleben. Die Arbeit von 1981 nannte dafür 25 %; heute werde er selten berichtet, schreiben die Autoren, was an besserer Technik, an höheren Flussraten oder daran liegen könne, dass er nicht berichtet wird. Über den Mechanismus fanden sie keine Hinweise.[6]

Wechselwirkungen. Es gibt welche, und sie betreffen fast alle dasselbe: Sie können die Lungenschädigung durch hohe Sauerstoffkonzentrationen über längere Zeit verstärken. Die Fachinformation nennt Zytostatika (Mittel gegen Krebs, „z. B. Bleomycin, Cisplatin und Doxorubicin“), Antiarrhythmika (Mittel gegen Herzrhythmusstörungen, „z. B. Amiodaron“), Antibiotika („z. B. Furadantin/Nitrofurantoin“), „alkoholabschreckende Substanzen (z. B. Disulfiram)“ und Vergiftungen mit Chemikalien („z. B. Paraquat“). Eine zweite Gruppe nennt sie gesondert als Arzneimittel, „die bekannterweise zu unerwünschten Wirkungen führen“: Adriamycin, Menadion, Promazin, Chlorpromazin, Thioridazin und Chloroquin — „die Wirkungen sind besonders ausgeprägt in Geweben mit hohem Sauerstoffgehalt, insbesondere in der Lunge“. Und sie schreibt: „Kortikosteroide, Sympathikomimetika oder Röntgenstrahlen können die Toxizität von Sauerstoff verstärken“, ebenso eine Überfunktion der Schilddrüse oder ein Mangel an Vitamin C, Vitamin E oder Glutathion.[7]

Der Satz zu den Kortikosteroiden ist für den Cluster-Kopfschmerz erwähnenswert, weil Kortison zur Überbrückung eingesetzt wird. Einzuordnen ist er so: Die Fachinformation sagt nicht, ab welcher Dauer oder Dosis das gilt. Der Satz steht ohne Zeitangabe zwischen Angaben, die sich sonst auf die Beatmung über Stunden beziehen. Wer Kortison nimmt, kann das in der Praxis ansprechen — eine Warnung für die Anwendung über 15 Minuten gibt die Fachinformation nicht, eine ausdrückliche Entwarnung aber auch nicht.

Ein Punkt gehört nicht in diese Reihe, weil er nicht die Lunge auf Dauer betrifft, sondern die Atmung im Moment: „Sauerstoff kann weiterhin eine alkoholinduzierte Atemdepression verschlimmern.“[7] Wer Alkohol getrunken hat, sollte das also mitbedenken — was beim Cluster-Kopfschmerz insofern selten vorkommt, als Alkohol in der Episode meist ohnehin gemieden wird.

Zu den Mitteln, die Menschen mit Cluster-Kopfschmerz sonst nehmen — Sumatriptan, Zolmitriptan, Verapamil, Lithium, Topiramat — steht in der Fachinformation nichts. Keine dieser Substanzen kommt dort vor. „Keine Angabe“ heißt aber nicht „keine Wechselwirkung“: Es heißt, dass die Frage im Zulassungstext nicht behandelt wird.

Die europäische Leitlinie von 2023 geht hier weiter. In ihrer Übersichtstabelle zur Akutbehandlung bewertet sie die Studienlage zum Sauerstoff als sehr schwach („Very low level of evidence“) und empfiehlt ihn trotzdem stark — und sie nennt die Gründe dafür ausdrücklich: „Low adverse event profile“, „No contraindications“, „No interactions with other medications“, „Accepted by patients“, „Can be used several times per day“. In der Spalte mit den Hinweisen steht zusätzlich: „No contraindications, especially no cardiovascular risks“ — keine Gegenanzeigen, insbesondere keine Risiken für Herz und Kreislauf.[42] Zusammen gelesen passt das: Die Fachinformation beschreibt, was hohe Sauerstoffkonzentrationen über lange Zeit im Zusammenspiel mit anderen Mitteln anrichten können; die Leitlinie bewertet die Anwendung über Minuten, um die es beim Cluster-Kopfschmerz geht.

Mehrmals am Tag. Eine Obergrenze für die Zahl der Anwendungen pro Tag nennt weder die Fachinformation noch die europäische Leitlinie von 2023. Im Gegenteil: Die Leitlinie führt „Can be used several times per day“ ausdrücklich als einen der Gründe für ihre starke Empfehlung an, und sie schreibt, Sauerstoff sei nützlich, „to avoid secondary medication overuse headache“ — also um einem Kopfschmerz durch Medikamentenübergebrauch vorzubeugen.[42] Das ist der praktische Unterschied zu den Triptanen, deren Einnahme pro Tag und Monat begrenzt ist; Näheres dazu auf der Seite Kopfschmerz bei Medikamentenübergebrauch. In der Befragung mit 1.134 Betroffenen hing die Wirksamkeit des Sauerstoffs ausdrücklich nicht davon ab, wie viele Attacken jemand pro Tag hatte.[43] Ob Sauerstoff im Sinne eines Übergebrauchs „abhängig machen“ kann, ist nicht untersucht — dazu gibt es weder eine Warnung noch eine Entwarnung.

Die eine Gefahr, die bleibt: Feuer. Sie wird durch die kurze Anwendungsdauer nicht kleiner, denn sie hängt nicht an der Dauer, sondern daran, dass reiner Sauerstoff in der Nähe einer Flamme oder eines Funkens ist. Dazu steht das Nötige oben unter Brandschutz.

Kostenträger

Hilfreich für eine schnelle Sauerstoffversorgung von neu diagnostizierten Cluster-Kopfschmerz Patientinnen und Patienten ist es, möglichst sofort mit der Abteilung für Heil- und Hilfsmittel der jeweiligen Krankenkasse bzw. Krankenversicherung Kontakt aufzunehmen und dieser ggf. per Fax die erforderliche ärztliche Verordnung zukommen zu lassen. Krankenkassen und Krankenversicherungen haben in der Regel Rahmenverträge zur Versorgung ihrer Mitglieder bzw. Versicherten mit den Sauerstofflieferanten abgeschlossen.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 14.12.2007 Sauerstoff, 100% Gas zur medizinischen Anwendung, druckverdichtet (Druckgasflaschen) zur Behandlung von Cluster-Kopfschmerz in Deutschland zugelassen, Zulassungsnummer: 69557.00.00. Der Cluster-Kopfschmerz ist weiterhin als Anwendungsgebiet zugelassen.

Nachweisen lässt sich das mit einem aktuellen Dokument: Die Fachinformation für medizinischen Sauerstoff in Druckgasflaschen nennt in Abschnitt 4.1 als Anwendungsgebiet ausdrücklich „Zur Behandlung von Cluster-Kopfschmerzen", und die Gebrauchsinformation für Anwender schreibt es in ihrem ersten Abschnitt aus: „… wird angewendet zur Behandlung und Vorbeugung von Sauerstoffmangelzuständen (hypoxischen und hypoxämischen Zuständen) sowie zur Behandlung von Cluster-Kopfschmerzen."[7][36] Wer mit der Krankenkasse über die Verordnung sprechen muss, hat damit einen Nachweis in der Hand, der nicht von 2007 stammt, sondern vom Hersteller in der jeweils gültigen Fassung. Dazu kommt die Leitlinie von 2015, die die Kostenübernahme in einem Satz festhält: „Die Kosten für die Behandlung von Clusterkopfschmerzattacken mit Sauerstoff in Druckgasflaschen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen."[4]

Die Zulassung hängt an der Darreichungsform. Sie gilt für druckverdichteten Sauerstoff, also für die Druckgasflasche. Die Gebrauchsinformation für tiefkalt verflüssigten Sauerstoff, wie er für die Langzeit-Sauerstofftherapie geliefert wird, nennt als Anwendungsgebiet nur die Sauerstoffmangelzustände; der Cluster-Kopfschmerz kommt dort nicht vor.[44] Wird statt der Flasche Flüssigsauerstoff angeboten, trägt die Zulassung als Argument also nicht mehr – ebenso wenig bei einem Sauerstoffkonzentrator, der für die Attackenbehandlung ohnehin nicht geeignet ist (Abschnitt Sauerstoffkonzentratoren).

Hilfsmittelverzeichnis

Das Hilfsmittelverzeichnis ist der Katalog, in dem der GKV-Spitzenverband — der Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen — die Hilfsmittel ordnet, für die die Kassen die Kosten übernehmen können. Jedes Produkt bekommt darin eine Nummer, und über diese Nummer verständigen sich Arztpraxis, Sanitätshaus und Kasse: Sie sagt, um welche Art von Gerät es geht, ohne dass ein bestimmtes Fabrikat genannt werden muss.

Für den Cluster-Kopfschmerz ist das Verzeichnis aus einem zweiten Grund wichtig — es nennt die Erkrankung ausdrücklich. In der allgemeinen Beschreibung der Produktgruppe 14 heißt es wörtlich: „Bei der Langzeitsauerstofftherapie wird bei Versicherten mit chronischer Hypoxämie die Einatemluft mindestens 15 Stunden pro Tag mit Sauerstoff angereichert. Neben der Langzeitsauerstofftherapie wird eine Therapie mit Sauerstoff zudem bei der Akutbehandlung von Clusterkopfschmerzen eingesetzt."[8] Das steht damit in einem Dokument der Kassen selbst — wer mit seiner Kasse über die Verordnung spricht, kann sich darauf berufen.

Sauerstoff zur Akutbehandlung/Attackenkupierung bei Cluster-Kopfschmerz ist seit 1999 als Indikation im Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) aufgeführt. Die Druckminderer stehen dort unter:

  • Produktgruppe: Inhalations- und Atemtherapiegeräte (14)
  • Anwendungsort: Atmungsorgane (24)
  • Untergruppe: Sauerstofftherapiegeräte, Druck- und Flüssiggas (05)
  • Produktarten: 0 – „Druckminderer für Druckgasflaschen mit festem Flow“ und 3 – „Druckminderer für Druckgasflaschen mit einstellbarem Flow“ (also Positionsnummer 14 . 24 . 05 . 0 oder 14 . 24 . 05 . 3).

Entscheidend ist nicht die Nummer, sondern dass das gelieferte Gerät mindestens 12 bis 15 Liter pro Minute liefern kann — viele Standard-Druckminderer reichen nur bis 6 oder 10 Liter, weil das der Bereich der Sauerstoff-Langzeittherapie ist, und das ist für die Attackenbehandlung zu wenig. Welche Produktart geliefert wird, klären Lieferant und Krankenkasse; auf das Rezept gehört deshalb der Regelbereich. Die Einzelheiten und der Registerwortlaut stehen unter Sauerstoff im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen.[45]

Die Kostenübernahme durch die GKV ist damit gesichert, erforderlich ist eine ärztliche Verordnung. Die Sauerstoffempfehlung der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) enthält einen Vorschlag für ein mögliches ärztliches Attest (Link siehe unten), meist reicht aber auch ein einfaches ärztliches Rezept.

So wird es verordnet

Sauerstoff bei Cluster-Kopfschmerz wird selten verordnet; viele Praxen tun es einmal und dann jahrelang nicht wieder. Dieser Abschnitt richtet sich an die, die es zum ersten Mal tun.

Dass es sich lohnt, dabei genau zu sein, zeigt eine Befragung aus den USA. In der US-amerikanischen Cluster-Headache-Umfrage, die 1.134 Betroffene vollständig ausgefüllt haben, war auf den Rezepten nur bei 45 Prozent die Flussrate angegeben, bei 50 Prozent die Diagnose und bei 28 Prozent der Maskentyp. 44 Prozent mussten den Sauerstoff in der Praxis selbst vorschlagen, bei 12 Prozent lehnte die Praxis die Verordnung ab, und die Hälfte derjenigen, die Sauerstoff benutzten, hatte nie eine Einweisung in die richtige Anwendung erhalten.[43] Das war die Versorgungslage in den Vereinigten Staaten im Jahr 2008 und nicht in Deutschland — die drei Angaben aber, an denen es dort fehlte, sind hierzulande dieselben drei, die darüber entscheiden, was am Ende geliefert wird.

Warum zwei Rechtskreise berührt sind. Der Sauerstoff selbst ist ein zugelassenes Arzneimittel.[7] Druckminderer und Maske dagegen sind Hilfsmittel. Die Hilfsmittel-Richtlinie — das ist die Regel des Gemeinsamen Bundesausschusses, nach der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte Hilfsmittel verordnen — rechnet dazu ausdrücklich auch Produkte, „die dazu dienen, Arzneimittel oder andere Therapeutika, die zur inneren Anwendung bestimmt sind, in den Körper zu bringen (zum Beispiel bestimmte Spritzen oder Inhalationsgeräte)“, und ebenso: „Zu den Hilfsmitteln zählen auch Zubehörteile, ohne die die Basisprodukte nicht oder nicht zweckentsprechend betrieben werden können.“[46] Praktisch bildet das Hilfsmittelverzeichnis die ganze Versorgung ab — Flasche, Druckminderer und Maske.

Schritt für Schritt

  1. Diagnose und Begründung notieren. Cluster-Kopfschmerz, ICD-10 G44.0. Die Diagnose allein genügt nicht: „Die Notwendigkeit für die Verordnung von Hilfsmitteln (konkrete Indikation) ergibt sich nicht allein aus der Diagnose.“[46]
  2. Bei der Kasse anrufen, Abteilung für Heil- und Hilfsmittel. Zwei Fragen: Verlangt diese Kasse eine vorherige Genehmigung? Und welche Vertragspartner versorgen mit Sauerstoff? Die Kasse muss darüber Auskunft geben: Sie hat ihre Versicherten „über die zur Versorgung berechtigten Vertragspartner und über die wesentlichen Inhalte der Verträge zu informieren“.[47] Aussuchen darf man sich den Versorger dann selbst: „Die Versicherten können alle Leistungserbringer in Anspruch nehmen, die Vertragspartner ihrer Krankenkasse sind.“ Lenken darf dabei weder die Praxis noch die Kasse — beide dürfen, „soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist oder aus medizinischen Gründen im Einzelfall eine Empfehlung geboten ist, weder Verordnungen bestimmten Leistungserbringern zuweisen, noch die Versicherten dahingehend beeinflussen, Verordnungen bei einem bestimmten Leistungserbringer einzulösen“.[48]
  3. Ein eigenes Muster 16 anlegen — nur Hilfsmittel. Arznei- und Hilfsmittel dürfen nicht zusammen auf ein Blatt: „Für die zeitgleiche Verordnung von Arznei- und Hilfsmitteln sowie digitalen Gesundheitsanwendungen sind getrennte Verordnungsblätter zu verwenden.“[49] Weil das Hilfsmittelverzeichnis den Sauerstoff leistungsrechtlich dem Hilfsmittelbereich zuordnet,[8] können Flaschen, Druckminderer und Maske gemeinsam auf einem Hilfsmittel-Blatt stehen, wie im Verordnungsvorschlag unten. Ein eigenes Blatt braucht der Sauerstoff nur, wenn er als Arzneimittel verordnet wird; welche Form die Kasse erwartet, lässt sich beim Anruf in Schritt 2 mitfragen.
  4. In Feld 7 die Ziffer 7 eintragen. Nicht ankreuzen — und nicht Feld 8, das ist für Impfstoffe, Feld 9 für Sprechstundenbedarf. Unter den Sonderkennzeichnungen heißt es wörtlich: „von Hilfsmitteln ist das Feld 7 durch Eintragen der Ziffer 7 zu kennzeichnen.“[49]
  5. Die Positionen eintragen, jeweils mit Stückzahl und mit der Mindestleistung als Klartext. Die Richtlinie verlangt, das Hilfsmittel „so eindeutig wie möglich“ zu bezeichnen, und nennt als Angaben unter anderem die Bezeichnung nach dem Hilfsmittelverzeichnis, „die Anzahl“ und „erforderlichenfalls Hinweise (zum Beispiel über Zweckbestimmung, Funktionalität des Hilfsmittels, Art der Herstellung, Material, Abmessungen), die eine funktionsgerechte Auswahl, Anfertigung, Zurichtung oder Abänderung durch den Leistungserbringer gewährleisten“.[46] Ein bestimmtes Fabrikat muss nicht genannt werden: Es „kann entweder die Produktart entsprechend dem Hilfsmittelverzeichnis genannt oder die siebenstellige Positionsnummer angegeben werden“; das einzelne Produkt — das trägt eine zehnstellige Nummer — wählt danach grundsätzlich der Leistungserbringer aus, also das Sanitätshaus oder der Sauerstoffversorger.[46] Zwei praktische Punkte dazu: Auf ein Blatt passen „bis zu drei verschiedene Arznei- und Verbandmittel sowie Hilfsmittel mit Ausnahme von Seh- und Hörhilfen“[49] — wer mehr braucht, nimmt ein zweites Blatt. Und zur Menge: Eine volle 10-Liter-Flasche reicht bei 12 l/min für etwa elf Anwendungen, eine 2-Liter-Flasche für gut zwei (die Rechnung steht auf der Seite Sauerstoffflasche).
  6. Die Begründung dazuschreiben oder beilegen. Erlaubt ist beides: „Die Verordnung kann durch weitere, die Verordnung konkretisierende Unterlagen ergänzt werden“, und „Gegebenenfalls sind die notwendigen Angaben der Verordnung gesondert beizufügen, damit diese bei der Entscheidung durch die Krankenkassen berücksichtigt werden können.“[46] Was hineingehört, steht unten.
  7. Ausdrucken und unterschreiben. Ein elektronisches Rezept ist für Hilfsmittel vorläufig nicht vorgeschrieben: Die Pflicht dazu greift erst „ab dem 1. Juli 2027“, und selbst dann gilt sie nicht, „wenn die elektronische Ausstellung oder Übermittlung von Verordnungen […] aus technischen Gründen im Einzelfall nicht möglich ist“.[50] Die Verordnung muss vollständig ausgefüllt und „sorgfältig und leserlich“ ausgestellt sein; „die Verwendung von Stempeln, Aufklebern und Ähnlichem ist nicht zulässig“, und „Änderungen und Ergänzungen der Verordnung von Hilfsmitteln bedürfen einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe“.[46]
  8. Zum Budget: Die Verordnung zählt im Verordnungsbereich Hilfsmittel, getrennt vom Arzneimittelbereich. Die Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung — das ist die Bundesvereinbarung, an der sich die regionalen Prüfungen ausrichten — führen neun Verordnungsbereiche auf, darunter die Arznei- und Verbandmittel als einen und die „Verordnung von Hilfsmitteln“ als einen anderen.[51] Dieselben Rahmenvorgaben verpflichten die regionalen Vertragspartner, zu regeln, dass eine Ärztin oder ein Arzt im Rahmen der individuellen Beratung eine Feststellung der Prüfungsstelle über die Anerkennung von Praxisbesonderheiten beantragen kann — und dass ein solcher Antrag auch dann möglich ist, wenn die Festsetzung einer Nachforderung droht.[51] Wer unsicher ist, fragt vorher bei der Verordnungsberatung der eigenen Kassenärztlichen Vereinigung nach (siehe unten).

Was in die Begründung gehört. Vier Angaben, und jede hat einen Grund:

  • Die Anwendung: 100 Prozent Sauerstoff, mindestens 12 Liter pro Minute — in manchen Fällen bis 15 —, über eine Hochkonzentrationsmaske mit Reservoirbeutel, nicht über eine Nasenbrille. So steht es in der Leitlinie der European Academy of Neurology von 2023; Näheres oben unter Anwendung.[2]
  • Warum ein fester Flow nicht reicht: Nicht jeder Durchflussregler reicht bis 15 Liter pro Minute. Damit kein Gerät geliefert wird, dessen Regelbereich zu klein ist, gehört „Regelbereich bis mindestens 15 l/min“ ausdrücklich auf das Rezept.
  • Warum keine Nasenbrille und kein Konzentrator: siehe oben unter Maske und Demandventil und Sauerstoffkonzentratoren.
  • Warum die Kasse zahlt: der Satz der Produktgruppe 14, der den Clusterkopfschmerz ausdrücklich nennt,[8] und die Zulassung des Sauerstoffs für dieses Anwendungsgebiet.[7]

Zur Praxissoftware: Es gibt nicht „das eine System“. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung führt Verzeichnisse der Software, die sie für einzelne Aufgaben zertifiziert hat — für die Abrechnung, für die Arzneimittelverordnung, für die Heilmittelverordnung und weitere. Ein Verzeichnis für die Hilfsmittelverordnung ist darunter nicht.[52] Wie eine Hilfsmittelverordnung angelegt wird, ist deshalb in jedem System anders gelöst. Gleich ist überall nur die Formularlogik: Muster 16 aufrufen, Ziffer 7 in Feld 7, Freitextzeilen füllen, drucken, unterschreiben. Die Hilfsmittel-Richtlinie schreibt dafür die vereinbarten Vordruckmuster und eine sorgfältige, leserliche Ausstellung vor; eine Vorgabe, dass der Vordruck maschinell ausgefüllt sein muss, enthält sie nicht.[46]

Vorschlag für eine ärztliche Verordnung

Druckminderer mit zwei Rundanzeigen – oben der Flaschendruck bis 200 bar, seitlich die Durchflussmenge bis 15 Liter pro Minute – und großem Drehknopf.
Druckminderer/Durchflussregler
Sauerstoffversorgung bei Cluster-Kopfschmerz

Diagnose: Cluster-Kopfschmerz

1 Stk. Druckminderer für Druckgasflaschen
Regelbereich 0 - 15 Liter/Minute
Hilfsmittelverzeichnis 14 . 24 . 05

2 Stk. 10 Liter Druckgasflasche
medizinischer Sauerstoff, 200 bar
Produktart 14.99.99.1
Wiederbefüllung der Flaschen nach Bedarf

2 Stk. Non-Rebreather-Inhalationsmaske mit Reservoirbeutel

und bei Bedarf für unterwegs

Diagnose: Cluster-Kopfschmerz

1 Stk. Druckminderer für Druckgasflaschen
Regelbereich 0 - 15 Liter/Minute
Hilfsmittelverzeichnis 14 . 24 . 05

2 Stk. 2 Liter Druckgasflasche
medizinischer Sauerstoff, 200 bar
Produktart 14.99.99.1
Wiederbefüllung der Flaschen nach Bedarf
 
1 Stk. Non-Rebreather-Inhalationsmaske mit Reservoirbeutel

1 Stk. Transporttasche (oder Rucksack) für 
  2 Liter Druckgasflasche med. Sauerstoff

Nachfüllen, Folgeverordnung und die Rechte dabei

Die erste Verordnung ist geschafft, die Flasche steht neben dem Bett — und nach ein paar Wochen ist sie leer. Was dann? Das ist die Frage, die nach der Erstverordnung am häufigsten kommt. Die Antwort ist komplizierter, als sie sein müsste, und sie ist von Kasse zu Kasse verschieden. Hier steht, was sich belegen lässt, und warum die Antworten auseinandergehen.

Wie lange ein Rezept gilt: 28 Tage. Die Hilfsmittel-Richtlinie schreibt: „Wird die Hilfsmittelversorgung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung aufgenommen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.“ Entscheidend ist der Satz danach: „Wenn der Leistungsantrag innerhalb dieses Zeitraums bei der Krankenkasse eingeht, gilt die Frist als gewahrt.“[46] Praktisch heißt das: Das Rezept muss innerhalb von vier Wochen beim Versorger oder bei der Kasse sein. Ist es dort eingegangen, läuft die Frist nicht mehr gegen einen — auch wenn die Lieferung selbst länger dauert.

Braucht jede neue Flasche ein neues Rezept? Nach dem Gesetz nicht automatisch. § 33 Absatz 5a SGB V sagt: „Eine vertragsärztliche Verordnung ist für die Beantragung von Leistungen nach den Absätzen 1 bis 4 nur erforderlich, soweit eine erstmalige oder erneute ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist.“[48] In einfachen Worten: Ein neues Rezept ist gesetzlich nur dann nötig, wenn die Ärztin oder der Arzt etwas neu entscheiden muss — eine neue Diagnose, eine geänderte Behandlung. Nach dem Wortlaut braucht eine reine Nachlieferung — gleiche Erkrankung, gleiche Menge, gleiche Ausstattung — also keine neue ärztliche Entscheidung. Anders kann es aussehen, wenn nach einer langen beschwerdefreien Pause eine neue Episode beginnt: Ob dann wieder Sauerstoff das Richtige ist, kann durchaus eine erneute Therapieentscheidung sein.

Zwei Sätze weiter kommt aber die Einschränkung, die die Praxis bestimmt: „Abweichend von Satz 1 können die Krankenkassen eine vertragsärztliche Verordnung […] als Voraussetzung für die Kostenübernahme verlangen, soweit sie auf die Genehmigung der beantragten Hilfsmittelversorgung verzichtet haben.“ Das ist ein Tausch: Eine Kasse, die nicht jeden Antrag einzeln genehmigt, darf dafür verlangen, dass immer ein Rezept vorliegt. Eine Kasse, die genehmigt, muss den Antrag dagegen „mit eigenem weisungsgebundenem Personal“ prüfen und kann „in geeigneten Fällen“ den Medizinischen Dienst hinzuziehen; andere Stellen damit zu beauftragen, ist ihr verboten.[48]

Wie es im Einzelfall läuft, steht deshalb nicht im Gesetz, sondern im Vertrag zwischen der eigenen Krankenkasse und dem Sauerstoffversorger. Das Gesetz überlässt diesen Verträgen ausdrücklich „die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln, deren Wiedereinsatz, die Qualität der Hilfsmittel und zusätzlich zu erbringender Leistungen, die Anforderungen an die Fortbildung der Leistungserbringer, die Preise und die Abrechnung“.[47] Darum bekommen zwei Betroffene mit verschiedenen Kassen auf dieselbe Frage verschiedene Antworten — und beide können stimmen. Die Frage an die eigene Kasse lautet deshalb nicht „Brauche ich ein neues Rezept?“, sondern: „Verlangt ihr für jede Nachlieferung ein neues Rezept, oder trägt die erste Verordnung?“ Die Kasse muss über die wesentlichen Inhalte ihrer Verträge informieren[47] — sie muss die Frage also beantworten.

Drei Rechte gegenüber dem Versorger, die kaum jemand kennt

  • Eine Einweisung. Der Anspruch auf ein Hilfsmittel umfasst ausdrücklich auch „die Ausbildung in ihrem Gebrauch“.[48] In der großen US-Befragung hatte die Hälfte derjenigen, die Sauerstoff benutzten, nie eine Einweisung bekommen.[43] Beim Cluster-Kopfschmerz, wo die Wirkung an der richtigen Anwendung hängt — Flussrate, dichte Maske, gefüllter Reservoirbeutel —, ist das keine Formsache. Man kann sie verlangen.
  • Eine dokumentierte Beratung. Der Versorger muss vor der Lieferung beraten, „welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen […] für die konkrete Versorgungssituation im Einzelfall geeignet und notwendig sind“. Und er hat diese Beratung „schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren und sich durch Unterschrift der Versicherten bestätigen zu lassen“.[47] Wer so ein Beratungsprotokoll unterschreibt, sollte darauf achten, dass darin eine Maske mit Reservoirbeutel und ein Regelbereich bis mindestens 15 Liter pro Minute stehen.
  • Eine Versorgung ohne Aufpreis. In den Verträgen ist „eine hinreichende Anzahl an mehrkostenfreien Hilfsmitteln“ sicherzustellen und „für eine wohnortnahe Versorgung der Versicherten zu sorgen“.[47] Mehrkostenfrei heißt: ohne eigene Zuzahlung über die gesetzliche hinaus. Ein Aufpreis ist also nie die einzige Möglichkeit.

Wenn die Kasse keinen passenden Versorger hat. Auch dafür gibt es eine Regel. Besteht für ein erforderliches Hilfsmittel kein Vertrag, oder ist „durch Vertragspartner eine Versorgung der Versicherten in einer für sie zumutbaren Weise nicht möglich“, dann „trifft die Krankenkasse eine Vereinbarung im Einzelfall mit einem Leistungserbringer“.[47] Der Satz „Dafür haben wir keinen Vertragspartner“ ist also kein Grund für eine Ablehnung, sondern ein Auftrag an die Kasse.

Wenn das Gelieferte nicht passt. Stellt der Versorger bei der Lieferung fest, dass „mit dem verordneten Hilfsmittel voraussichtlich das Versorgungsziel nicht erreicht werden kann“, muss er die verordnende Praxis „unverzüglich“ informieren; die Praxis prüft dann, ob die Verordnung geändert werden muss. Und die Praxis soll ihrerseits prüfen, „ob das abgegebene Hilfsmittel ihrer oder seiner Verordnung entspricht und den vorgesehenen Zweck erfüllt“.[46] Wer statt einer Hochkonzentrationsmaske eine Nasenbrille bekommt oder einen Regler, der nicht bis 15 Liter pro Minute reicht, hat damit einen belegten Anlass, die Praxis einzuschalten.

Ist Sauerstoff nun Arzneimittel oder Hilfsmittel? Beides — zugelassen ist er als Arzneimittel.[7] Für die Kostenfrage entscheidet aber das Hilfsmittelverzeichnis selbst. In den leistungsrechtlichen Hinweisen der Produktgruppe 14 heißt es: „Sauerstoff als unabdingbarer funktionaler ‚Bestandteil‘ von Sauerstofftherapiegeräten, also des Hilfsmittels, ist leistungsrechtlich dem Hilfsmittelbereich zuzuordnen.“[8] Leistungsrechtlich heißt: wenn es darum geht, wer was bezahlt und nach welchen Regeln. Die Folge: Für die Kosten gelten die Regeln für Hilfsmittel, geliefert wird von einem Versorger mit Kassenvertrag, und beim Sauerstoff als Verbrauchsmaterial gilt die Zuzahlung für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel — 10 Prozent, höchstens 15 Euro für den ganzen Monat, gleich wie viele Flaschen es sind (Näheres unten unter Zuzahlung).

Wenn die Praxis nicht weiterweiß

Der Cluster-Kopfschmerz ist selten, und viele Praxen sehen ihn wenige Male im Berufsleben. Diese Anlaufstellen gibt es.

Fachliche Fragen zur Behandlung

  • Kopfschmerzzentren und Kopfschmerzexpertinnen. Die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) führt ein öffentlich durchsuchbares Verzeichnis; man klickt darin auf die ersten zwei Ziffern der eigenen Postleitzahl: dmkg.de/expertenfinder. Es hat drei Kategorien — Kopfschmerzexpertinnen und -experten, Kliniken und Ambulanzen sowie von der DMKG zertifizierte Kopfschmerzzentren.[53] Aufgenommen werden nach Angabe der DMKG Mitglieder, die ihr erlaubt haben, ihre Adresse an Patientinnen und Patienten weiterzugeben, und die das „Zertifikat Kopf- und Gesichtsschmerzen“ der DMKG erworben haben; die Gesellschaft schreibt dazu selbst: „Damit ist keine Aussage über die Qualität der Therapie verbunden.“[53]
  • Clusterkopfschmerz-Competence-Center. Der Bundesverband der Clusterkopfschmerz-Selbsthilfe-Gruppen (CSG) hat seit 2004 nach eigenen Angaben „bislang 15 Clusterkopfschmerz-Competence-Center (CCC), sowie ein Clusterkopfschmerz-Reha-Competence-Center (CRCC)“ in Deutschland angestoßen; ein weiteres, „affiliiertes“ Zentrum liegt in Zürich (siehe unten unter Schweiz).[54] Zu den Kriterien, die ein Haus dafür erfüllen muss, gehört wörtlich: „Mit den rat- und hilfesuchenden Patienten wird innerhalb kürzester Zeit (in der Regel weniger als eine Woche) ein Untersuchungs- und Behandlungstermin vereinbart.“ Weiter heißt es, der Termin finde „ohne Hektik und Zeitdruck auf ärztlicher Seite“ statt und nötige Geräteuntersuchungen würden möglichst am selben Tag im eigenen Haus gemacht.[54] Das ist eine Vereinbarung zwischen Verband und Haus, keine einklagbare Zusage — ein Anruf lohnt sich trotzdem zuerst dort.
  • Kollegiale Rückfrage in der Region. Die DMKG benennt für siebzehn Regionen — die sechzehn Bundesländer und zusätzlich Westfalen-Lippe — namentlich eine Regionalbeauftragte oder einen Regionalbeauftragten; die Kontaktdaten stehen jeweils hinter „Weitere Informationen“: dmkg.de, Regionalbeauftragte.[55]
  • Fortbildung und Hospitation. Die DMKG bietet die Möglichkeit, „in zertifizierten Kopfschmerzzentren zu hospitieren“, und führt dafür eine Liste anerkannter Hospitationszentren; den Termin vereinbart man direkt mit dem Zentrum: dmkg.de, Fortbildungen und Zertifizierungen.[56]
  • Vortrag in der eigenen Praxis. Die CSG hält auf Anfrage und nach Terminabsprache Vorträge in Praxen und Krankenhäusern. Unter den angebotenen Themen stehen „Die richtige Anwendung von Sauerstoff“ und „Erste Hilfe bei Clusterkopfschmerz (insbesondere für Rettungssanitäter, Notärzte udgl.)“: clusterkopf.de, Fachkreis-Info.[57]

Fragen zur Verordnung

  • Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Fragen zur Verordnung und zur Wirtschaftlichkeit gehören zur eigenen KV. Siebzehn gibt es davon in Deutschland; die Kontaktdaten aller siebzehn stehen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: kbv.de, Kassenärztliche Vereinigungen.[58] Das ist auch die Stelle für die Frage, ob in der eigenen Region eine Praxisbesonderheit anerkannt ist.
  • Die Krankenkasse selbst, Abteilung für Heil- und Hilfsmittel. Ob eine vorherige Genehmigung nötig ist, entscheidet jede Kasse für sich.[48]
  • Der Sauerstoffversorger. Die Homecare-Unternehmen beraten zur Technik und zum Formular, nicht zur Behandlung. Welches Unternehmen zuständig ist, sagt die Krankenkasse — siehe oben, Schritt 2 unter So wird es verordnet.

Was es nicht gibt, und das sollte man wissen

Eine ärztliche Kollegialberatung zum Kopfschmerz, die man aus dem Sprechzimmer heraus sofort anrufen kann — eine Hotline, eine Rufbereitschaft —, gibt es in Deutschland nicht. Die DMKG unterhält keine solche Beratungsstelle und nennt auch keine zentrale Telefonnummer; veröffentlicht sind die dienstlichen Kontaktdaten des Präsidiums und der Regionalbeauftragten sowie der Expert-Finder.[55] Die Rufnummer 116 117 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst für Patientinnen und Patienten außerhalb der Sprechstundenzeiten und keine kollegiale Beratung. Für eine fachliche Zweitmeinung bleibt der gewöhnliche Weg die Überweisung an ein Kopfschmerzzentrum.

Das telemedizinische Konsil ist dafür keine schnelle Abkürzung. § 367 SGB V beauftragt die Spitzenorganisationen lediglich, die technischen Anforderungen zu vereinbaren; nach der Darstellung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung muss die Beauftragung „mit einer qualifizierten elektronischen Signatur“ versehen werden — für die Antwort der Konsiliarärztin oder des Konsiliararztes gilt dasselbe —, und als Kommunikationsweg sind „ausschließlich sichere elektronische Dienste wie KIM (Kommunikation im Medizinwesen) vorgesehen, oder weitere Anwendungen, die von der gematik oder der KBV bestätigt sind“.[59] Das ist ein Verfahren für geplante Rückfragen, nicht für den Menschen, der gerade im Behandlungszimmer sitzt.

Argumentationshilfen

Dieser Abschnitt ist zum Ausdrucken und Mitnehmen gedacht. Er nimmt die Fragen vorweg, an denen es im Sprechzimmer regelmäßig hakt.

Drei Dinge, die vorher geklärt sein sollten

Erstens: Die Erkrankung steht im Zulassungstext. Medizinischer Sauerstoff aus der Druckgasflasche ist für dieses Anwendungsgebiet zugelassen. Der Abschnitt „Anwendungsgebiete“ der Fachinformation lautet vollständig: „Zur Behandlung und Prophylaxe von hypoxischen und hypoxämischen Zuständen. Zur Behandlung von Cluster-Kopfschmerzen.“[7] Wer also sagt, Sauerstoff sei beim Cluster-Kopfschmerz gar nicht zugelassen, irrt in diesem Punkt.

Zweitens: Die Leitliniendosis steht dort aber nicht. Das ist die Unterscheidung, auf die es ankommt — zugelassen ist das Anwendungsgebiet, nicht die Dosis, die die Leitlinien empfehlen. Dieselbe Fachinformation schreibt zur Anwendung beim Cluster-Kopfschmerz: „Bei Cluster-Kopfschmerzen wird 100 % Sauerstoff über einen Zeitraum von 15 Minuten mit einer Flussrate von 7 l/min über eine Gesichtsmaske verabreicht.“[7] Die Leitlinie der European Academy of Neurology von 2023 empfiehlt dagegen ausdrücklich „oxygen (100%) with a flow of at least 12 L/min over 15 min“, also mindestens 12 Liter pro Minute.[2]

Wer nach Leitlinie behandelt, weicht demnach in der Dosis vom Zulassungstext ab, nicht in der Indikation. Das ist zulässig und üblich, aber es ist der Punkt, an dem Rückfragen kommen — und der einzige, an dem hier überhaupt von einem Off-Label-Gebrauch die Rede sein kann.

Was das rechtlich bedeutet, steht auf der Seite Off-Label-Use beim Clusterkopfschmerz. Und für den Fall, dass die Praxis mit 7 Litern beginnen will, hat die Leitlinie ebenfalls einen Satz. Sie beschreibt eine Studie, die 7 und 12 Liter pro Minute verglich und keinen klinisch bedeutsamen Unterschied fand — merkt aber an, dass nur 5 von 56 Teilnehmenden in die Hauptauswertung eingingen und die Betroffenen 12 Liter bevorzugten; da es kein Sicherheitsproblem gebe, erscheine die höhere Flussrate besser.

Dann folgt: „When low-flow oxygen is sufficient, no change is necessary, but if it is not efficient, increased flow rates should be tried before declaring patients to be oxygen nonresponders.“ Auf Deutsch: Reicht wenig Sauerstoff, muss nichts geändert werden. Reicht er nicht, ist zuerst die Flussrate zu erhöhen, bevor jemand als „spricht auf Sauerstoff nicht an“ gilt.[42] Wer mit 7 Litern keine Wirkung spürt, hat also noch nicht erfahren, dass Sauerstoff bei ihm nicht hilft.

Drittens: Die Kasse kennt die Erkrankung. In der Beschreibung der Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses der Krankenkassen heißt es: „Neben der Langzeitsauerstofftherapie wird eine Therapie mit Sauerstoff zudem bei der Akutbehandlung von Clusterkopfschmerzen eingesetzt.“[8] Dieser Satz steht in einem Dokument der Kassen selbst.

Dazu die Wirksamkeitszahl, die im Gespräch meist fällt: In der Studie von 2009 wurden 76 auswertbare Teilnehmende — 57 mit episodischem und 19 mit chronischem Verlauf — mit 100 % Sauerstoff, 12 Liter pro Minute über eine Gesichtsmaske, 15 Minuten lang behandelt. Nach 15 Minuten waren 78 % von 150 so behandelten Attacken schmerzfrei oder ausreichend gebessert, gegenüber 20 % von 148 Attacken unter Luft.[1] Die 78 % gelten für Attacken, nicht für Personen — Näheres oben unter Anwendung.

Die vier Stellen, an denen es schiefgeht

Was passiert Was man dazu sagen kann
Es kommt ein Sauerstoffkonzentrator Ein einzelnes handelsübliches Gerät liefert deutlich weniger als die nötigen 12 bis 15 Liter pro Minute. Gebraucht wird die Druckgasflasche — Näheres oben unter Sauerstoffkonzentratoren.
Es kommt eine Nasenbrille Damit atmet man zu viel Zimmerluft mit. Nötig ist eine Maske mit Reservoirbeutel, die Hochkonzentrationsmaske — siehe oben unter Maske und Demandventil.
Der Durchflussregler reicht nicht bis 15 Liter Regler für die Sauerstoff-Langzeittherapie sind auf viel kleinere Mengen ausgelegt. Deshalb sollte auf dem Rezept „Regelbereich bis mindestens 15 l/min“ ausdrücklich stehen.
„Das ist doch nicht zugelassen“ Doch, und zwar für genau dieses Präparat: medizinischen Sauerstoff in Druckgasflaschen, dessen Fachinformation den Cluster-Kopfschmerz nennt.[7] Deshalb steht auf dem Rezept die Flasche.

Was man mitnehmen kann

Wenn die Kasse ablehnt

Das Folgende gibt Rechtsgrundlagen wieder und ist keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall und besonders für einen Widerspruch helfen die Sozialverbände weiter — etwa der Sozialverband VdK Deutschland oder der Sozialverband Deutschland (SoVD).

Über einen Antrag muss die Kasse „zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang“ entscheiden — oder, wenn sie eine gutachtliche Stellungnahme einholt, „insbesondere des Medizinischen Dienstes“, „innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang“. Kann sie diese Frist nicht halten, muss sie das „unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich oder elektronisch“ mitteilen.

Und dann kommen die zwei Sätze, auf die es ankommt: „Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.“ sowie „Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet.“[60] Es lohnt sich deshalb, den Eingang des Antrags bei der Kasse belegen zu können, etwa durch Einwurf-Einschreiben oder Sendebericht. Wie man einen solchen Antrag stellt, steht auf der Seite Sauerstoff sofort!.

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann man binnen eines Monats Widerspruch einlegen: „Der Widerspruch ist binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, […] bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat.“ Gegen den Widerspruchsbescheid kann man dann binnen eines weiteren Monats Klage beim Sozialgericht erheben; die Frist beginnt „mit der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids“. Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist für Versicherte kostenfrei. Und man muss sich nicht anwaltlich vertreten lassen: Vertreten dürfen nach dem Sozialgerichtsgesetz auch Vereinigungen, deren satzungsgemäße Aufgaben „die gemeinschaftliche Interessenvertretung, die Beratung und Vertretung der Leistungsempfänger […] oder der Menschen mit Behinderungen wesentlich umfassen“ — das ist die Vorschrift, auf die sich die Sozialverbände stützen.[61]

Belege und Vorlagen zum Mitnehmen

Zuzahlung

Die folgenden Angaben sind Rechtsgrundlagen und keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall, für einen Antrag und besonders für einen Widerspruch helfen die Sozialverbände weiter — etwa der Sozialverband VdK Deutschland oder der Sozialverband Deutschland (SoVD); sie beraten und vertreten ihre Mitglieder im Sozialrecht, auch vor dem Sozialgericht.

  • Die Zuzahlung zu Hilfsmitteln wie Hörgeräten, Krankenfahrstühlen oder dem Sauerstoff-Druckminderer beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro (§ 33 Absatz 8 Satz 1 in Verbindung mit § 61 Satz 1 SGB V).[62]
  • "Sauerstoffflaschen sind als Verbrauchsmaterial nicht Bestandteil eines Druckminderers und werden gesondert abgerechnet." (Quelle: Hilfsmittelverzeichnis der GKV)
  • Der Sauerstoff selbst gehört leistungsrechtlich zu den Hilfsmitteln, obwohl er für den Cluster-Kopfschmerz seit Dezember 2007 auch als Arzneimittel zugelassen ist. In den leistungsrechtlichen Hinweisen der Produktgruppe 14 heißt es: „Sauerstoff als unabdingbarer funktionaler ‚Bestandteil‘ von Sauerstofftherapiegeräten, also des Hilfsmittels, ist leistungsrechtlich dem Hilfsmittelbereich zuzuordnen.“[8] Für ihn gilt deshalb die Zuzahlung für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel: 10 Prozent, höchstens 15 Euro für den gesamten Monatsbedarf – gleich, wie viele Flaschen in diesem Monat geliefert werden.[48] Mehr zu Nachlieferung und Rezept steht oben unter Nachfüllen, Folgeverordnung und die Rechte dabei.
  • Belastungsgrenzen: Zuzahlungen, die ein Versicherter leisten muss, dürfen zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen nicht übersteigen. Wer also 20 000 Euro verdient, muss maximal 400 Euro selbst aufbringen. Für Angehörige, die im gemeinsamen Haushalt leben, werden bei der Einkommenshöhe des Familienhaushaltes Freibeträge berücksichtigt. Darüber hinaus bleiben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von allen Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrkosten). Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, liegt die Belastungsgrenze nach der Chronikerregelung bei einem Prozent der Bruttoeinnahmen.[63]

Quelle: http://www.aok.de/bundesweit/86138.php

Österreich

Schweiz

Siehe auch

Literatur

  • Schnabel, A.; Bennet, M.; Schuster, F.; Roewer, N.; Kranke, P. (Apr 2008). "Hyper- bzw. normobare Sauerstofftherapie zur Behandlung von Migräne und Clusterkopfschmerzen - Cochrane review". Schmerz 22 (2): 129-32, 134-6. doi:10.1007/s00482-007-0581-0. PMID 17885769. 
    • Deutschsprachige Zusammenfassung der Cochrane-Übersicht in der Fassung von 2008. Sie gibt den Stand dieser Fassung wieder und nicht den der Aktualisierung von 2015 (siehe den folgenden Eintrag zu Bennett u. a.).

  • Petersen AS, Barloese MC, Lund NL, Jensen RH (2017). "Oxygen therapy for cluster headache. A mask comparison trial. A single-blinded, placebo-controlled, crossover study". Cephalalgia 37 (3): 214-224. doi:10.1177/0333102416637817. PMID 27013239.  – vorab online am 11.07.2016 erschienen
  • Bennett MH, French C, Schnabel A, Wasiak J, Kranke P, Weibel S (2015). "Normobaric and hyperbaric oxygen therapy for the treatment and prevention of migraine and cluster headache". Cochrane Database Syst Rev 2015 (12): CD005219. doi:10.1002/14651858.CD005219.pub3. PMID 26709672. 
    • Aktuelle Fassung der Cochrane-Übersicht; sie ersetzt die Fassung von 2008 (weiter unten aufgeführt). Für den Cluster-Kopfschmerz weist sie für Sauerstoff unter Überdruck keine Wirksamkeit nach, für Sauerstoff unter Umgebungsdruck dagegen sehr wohl – Näheres im Abschnitt Sauerstofftoxizität und auf der Seite hyperbare Sauerstofftherapie.
  • Oude Nijhuis JC, Haane DY, Koehler PJ (2016). "A review of the current and potential oxygen delivery systems and techniques utilized in cluster headache attacks". Cephalalgia 36 (10): 970-979. doi:10.1177/0333102415616878. PMID 26566938.  – vorab online am 12.11.2015 erschienen
  • Sjöberg, F.; Singer, M. (Dec 2013). "The medical use of oxygen: a time for critical reappraisal.". J Intern Med 274 (6): 505-28. doi:10.1111/joim.12139. PMID 24206183.  - Free full text.
  • Haane, DY.; de Ceuster, LM.; Geerlings, RP.; Dirkx, TH.; Koehler, PJ. (Jul 2013). "Cluster headache and oxygen: is it possible to predict which patients will be relieved? A prospective cross-sectional correlation study.". J Neurol. doi:10.1007/s00415-013-7024-x. PMID 23852659. 
  • Rozen, TD.; Fishman, RS. (Apr 2013). "Demand valve oxygen: a promising new oxygen delivery system for the acute treatment of cluster headache.". Pain Med 14 (4): 455-9. doi:10.1111/pme.12055. PMID 23369112. 
  • Geerlings, RP.; Haane, DY.; Koehler, PJ. (Jul 2011). "Rebound following oxygen therapy in cluster headache.". Cephalalgia 31 (10): 1145-9. doi:10.1177/0333102411412087. PMID 21700644.  Bei PubMed – dazu gab es einen Kommentar von Dr. Andrew Sewell auf clusterattack.com; diese Domain existiert nicht mehr
  • Backx AP, Haane DY, De Ceuster L, Koehler PJ (April 2010). "Cluster headache and oxygen: is it possible to predict which patients will be relieved? A retrospective cross-sectional correlation study". J Neurol. doi:10.1007/s00415-010-5569-5. PMID 20422207. 
  • Garza I (December 2010). "High-Flow Oxygen: A Gladly Received Fresh Look at an Old but Effective Abortive Treatment for Cluster Headache". Curr Neurol Neurosci Rep. doi:10.1007/s11910-010-0171-x. PMID 21161702. 
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  • Mampreso E, Maggioni F, Viaro F, Disco C, Zanchin G (December 2009). "Efficacy of oxygen inhalation in sumatriptan refractory "high altitude" cluster headache attacks". J Headache Pain 10 (6): 465–7. doi:10.1007/s10194-009-0160-0. PMID 19779957.  Volltext, Open Access – dazu gab es einen Kommentar von Dr. Andrew Sewell auf clusterattack.com; diese Domain existiert nicht mehr
  • Akerman S, Holland PR, Lasalandra MP, Goadsby PJ (2009). "Oxygen inhibits neuronal activation in the trigeminocervical complex after stimulation of trigeminal autonomic reflex, but not during direct dural activation of trigeminal afferents.". Headache 49 (8): 1131-43. doi:10.1111/j.1526-4610.2009.01501.x. PMID 19719541.  Beim Verlag – dazu gab es einen zweiteiligen Kommentar von Dr. Andrew Sewell auf clusterattack.com; diese Domain existiert nicht mehr
  • Jürgens TP, May A.: Oxygen treatment in acute cluster headache. Curr Pain Headache Rep. 2009 Apr; 13(2): 89-90. PMID 19272273 DOI.
  • Huber G, Lampl C.: Oxygen Therapy Influences Episodic Cluster Headache and Related Cutaneous Brush and Cold Allodynia. Headache. 2009 Jan; 49(1): 134-6. PMID 18624708 DOI.
  • Cohen AS, Matharu MS, Burns B, Goadsby PJ.: Randomized double-blind, placebo-controlled trial of high-flow inhaled oxygen in acute cluster headache. Cephalalgia. 2007 Oct; 27(10): 1188. DOI.
    • ISRCTN94092997 (das Register ist von controlled-trials.com nach isrctn.com umgezogen)
  • Bennett MH, French C, Schnabel A, Wasiak J, Kranke P.: Normobaric and hyperbaric oxygen therapy for migraine and cluster headache. Cochrane Database Syst Rev. 2008 Jul 16;(3):CD005219. PMID 18646121 DOI.
    • Frühere Fassung; die aktualisierte Fassung von 2015 steht oben.
  • O’Driscoll BR, Howard LS, Davison AG on behalf of the British Thoracic Society: BTS guideline for emergency oxygen use in adult patients. Thorax. 2008; 63(Suppl 6): vi1-vi68. PMID 18838559 DOI.
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  • Sands GH.: Prescribing oxygen for cluster headaches. JAMA. 1986 Dec 26; 256(24): 3349. Letter. PMID 3783883.
  • Heckl, R.W.: Cluster-Kopfschmerz und chronisch paroxysmale Hemikranie - Wirksamkeit der Sauerstoffatmung. Der Nervenarzt. 1986; 57: 311-313.
  • Anthony M.: Treatment of attacks of cluster headache with oxygen inhalation. Clin Exp Neurol. 1981; Abstract. 18: 195.
  • Sakai F, Meyer JS.: Abnormal cerebrovascular reactivity in patients with migraine and cluster headache. Headache. 1979 Jul; 19(5): 257-66. PMID 468531
  • OUCH-US: Oxygen (various abstracts) Dort auch Capobianco, DJ: Historical Development Of Normobaric Oxygen In The Symptomatic Treatment Of Cluster Headache. Headache. (1998); 38:378 (Full text).

Externe Links

  • Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen, Projektgruppe Langzeitbeatmung: Arbeitshilfe Langzeitbeatmung und Langzeit-Sauerstofftherapie. Mai 2004; Kapitel 3.3.3.4 Sauerstoffinhalation mit Druckgasflaschen, Seiten 99 & 129 (Stand 23.09.2026: die Online-Kopie bei yumpu.com ist nicht mehr abrufbar, Fehlermeldung 410)
  • Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Neurologie vom 01.02.2010: „Beweis erbracht: Reiner Sauerstoff hilft gegen Clusterkopfschmerz" – die Adresse ist nach einem Relaunch der DGN-Website nicht mehr erreichbar.

Einzelnachweise

  1. ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 Cohen AS, Burns B, Goadsby PJ (December 2009). "High-flow oxygen for treatment of cluster headache: a randomized trial". JAMA 302 (22): 2451–7. doi:10.1001/jama.2009.1855. PMID 19996400. 
  2. ↑ 2,00 2,01 2,02 2,03 2,04 2,05 2,06 2,07 2,08 2,09 May A, Evers S, Goadsby PJ, Leone M, Manzoni GC, Pascual J, et al. (2023). "European Academy of Neurology guidelines on the treatment of cluster headache". Eur J Neurol 30 (10): 2955-2979. doi:10.1111/ene.15956. PMID 37515405. 
  3. ↑ 3,0 3,1 3,2 May A, Evers S, Straube A, Pfaffenrath V, Diener HC (June 2005). "Therapie und Prophylaxe von Cluster-Kopfschmerzen und anderen trigemino-autonomen Kopfschmerzen. Überarbeitete Empfehlungen der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft". Schmerz 19 (3): 225–41. doi:10.1007/s00482-005-0397-8. PMID 15887001.  DMKG: PDF-Datei
  4. ↑ 4,0 4,1 4,2 4,3 Leitlinie "Clusterkopfschmerz und trigeminoautonome Kopfschmerzen". Herausgegeben von der Kommission Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft, der Österreichischen Gesellschaft für Neurologie, der Schweizerischen Neurologischen Gesellschaft und dem Berufsverband deutscher Neurologen. Stand: 14.05.2015, gültig bis 13.05.2020; eine Neufassung ist angemeldet, geplante Fertigstellung 31.12.2026. - Online bei der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
  5. ↑ Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft und Deutsche Gesellschaft für Neurologie: Sauerstoffbehandlung bei Cluster-Kopfschmerz, 28.01.2009 (PDF-Datei). Das Merkblatt formuliert wörtlich: „Die Inhalation von reinem Sauerstoff mit einer Durchflussrate von 12 Litern/min. beendet in 78 % der Fälle eine Cluster-Kopfschmerzattacke innerhalb von 15 Minuten und ist nebenwirkungsfrei." Als Quelle nennt es diese Wiki-Seite; es kann deshalb nicht als unabhängiger Beleg für diese Formulierung dienen.
  6. ↑ 6,0 6,1 Geerlings RP, Haane DY, Koehler PJ (2011). "Rebound following oxygen therapy in cluster headache". Cephalalgia 31 (10): 1145-9. doi:10.1177/0333102411412087. PMID 21700644. 
  7. ↑ 7,00 7,01 7,02 7,03 7,04 7,05 7,06 7,07 7,08 7,09 7,10 7,11 7,12 7,13 7,14 7,15 7,16 7,17 7,18 7,19 Fachinformation CONOXIA GO2X, Sauerstoff 100 % (V/V), Gas zur medizinischen Anwendung. Linde GmbH, Pullach, Stand Juli 2024, Abschnitte 4.2, 4.3, 4.4, 4.8 und 4.9. Cluster-Kopfschmerz ist dort in Abschnitt 4.1 ausdrücklich als Anwendungsgebiet genannt; der in Abschnitt 4.2 angegebene Volumenstrom von 7 l/min liegt allerdings unter der Empfehlung der europäischen Leitlinie von 2023 (siehe oben, Abschnitt „Anwendung“).
  8. ↑ 8,0 8,1 8,2 8,3 8,4 8,5 8,6 Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, Produktgruppe 14, Abschnitt „Sauerstofftherapiegeräte" der allgemeinen Produktbeschreibung sowie Abschnitt „Leistungsrechtliche Hinweise" (dort Änderungsdatum 09.01.2024). Das Register selbst liegt unter hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de; der Text der Produktgruppe ist leichter lesbar über die Spiegelung von REHADAT: rehadat-gkv.de, Produktgruppen-Info 14. Dort am 22.09.2026 im Wortlaut gelesen; die Seite nennt als Stand des Verzeichnisses „Bundesanzeiger 31.08.2026".
  9. ↑ 9,0 9,1 9,2 9,3 Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen, Projektgruppe Langzeitbeatmung: Arbeitshilfe Langzeitbeatmung und Langzeit-Sauerstofftherapie. Mai 2004; Kapitel 3.3.3.4 Sauerstoffinhalation mit Druckgasflaschen, Seiten 99 & 129 (Stand 23.09.2026: die Online-Kopie bei yumpu.com ist nicht mehr abrufbar, Fehlermeldung 410)
  10. ↑ 10,0 10,1 10,2 Rozen, TD: High oxygen flow rates for cluster headache. Neurology. (2004); 63: 593, PMID 15304611
  11. ↑ 11,0 11,1 Kudrow L.: Response of cluster headache attacks to oxygen inhalation. Headache. (1981); 21(1):1-4. PMID 7007285
  12. ↑ 12,0 12,1 12,2 Fogan L.: Treatment of cluster headache. A double-blind comparison of oxygen v air inhalation. Arch Neurol. (1985); 42(4):362-3, PMID 3885921
  13. ↑ T.J. Steiner, K. Paemeleire, R. Jensen, D. Valade, L. Savi, M.J.A. Lainez, H.-C. Diener, P. Martelletti, E.G.M. Couturier on behalf of the European Headache Federation and Lifting The Burden: The Global Campaign to Reduce the Burden of Headache Worldwide: European principles of management of common headache disorders in primary care. J Headache Pain. (2007) 8: S1; Begleitdokument „Aids for management of common headache disorders in primary care", Volltext in PubMed Central; die frühere Adresse bei der Weltgesundheitsorganisation ist nicht mehr erreichbar
  14. ↑ May A, Leone M, Áfra J, Linde M, Sándor PS, Evers S, Goadsby PJ.: EFNS guidelines on the treatment of cluster headache and other trigeminalautonomic cephalalgias. European Journal of Neurology. 2006; 13: 1066–1077. PMID 16987158, PDF-Datei. DOI
  15. ↑ Jürgens TP, May A (June 2010). "Chronischer Clusterkopfschmerz - Was kostet die Behandlung?". Schmerz 24 (3): 221-225. doi:10.1007/s00482-010-0925-z. PMID 20458501. 
  16. ↑ Oude Nijhuis JC, Haane DY, Koehler PJ (2016). "A review of the current and potential oxygen delivery systems and techniques utilized in cluster headache attacks". Cephalalgia 36 (10): 970-979. doi:10.1177/0333102415616878. PMID 26566938.  – vorab online am 12.11.2015 erschienen
  17. ↑ 17,0 17,1 17,2 17,3 Linde Gas Therapeutics: Gebrauchsinformationen med. Sauerstoff Stand 10/2006.
  18. ↑ Gebrauchsanweisung Weinmann OXYWAY. PDF-Datei Seite 17, abgerufen am 06.12.2017
  19. ↑ Snoer A, Lund N, Beske R, Jensen R, Barloese M (2018). "Pre-attack signs and symptoms in cluster headache: Characteristics and time profile". Cephalalgia 38 (6): 1128-1137. doi:10.1177/0333102417726498. PMID 28816505.  Halbstrukturierte Befragung von 80 eingeladenen Betroffenen zu einer typischen Attacke.
  20. ↑ Sauerstoff ist nicht gleich Sauerstoff. healthcare-in-europe.com, 25.01.2010, gelesen am 23.09.2026. Wörtlich: „Während bei der Produktion von technischem Sauerstoff nur geringe Auflagen zu befolgen sind, werden an die Herstellung von medizinischem Sauerstoff hohe behördliche Anforderungen gestellt.“; „So müssen beispielsweise separate Abfüllanlagen, Laboranalysen, eine gesonderte Reinigung der Gasflaschen sowie im medizinischen Bereich speziell ausgebildetes Personal gewährleistet sein.“
  21. ↑ Sauerstoff: Verwendungszwecke und Hinweise zum sicheren Umgang. Gasprofi Magazin, gelesen am 23.09.2026. Wörtlich: „Sauerstoff 2.5: Reinheit von 99,5%“; „Sauerstoff 3.5: 99,95%“.
  22. ↑ 22,0 22,1 22,2 22,3 Cho S, Kim BK, Chu MK, Moon HS, Lee MJ, Bae DW, Han J, Lee SH, Cho SJ (2024). "Efficacy of oxygen treatment using home oxygen concentrators for the treatment of cluster headaches: a randomized, crossover, multicenter study". J Clin Neurol 20 (1): 78-85. doi:10.3988/jcn.2023.0103. PMID 38179635. 
  23. ↑ 23,0 23,1 23,2 23,3 Petersen AS, Barloese MC, Lund NL, Jensen RH (2017). "Oxygen therapy for cluster headache. A mask comparison trial. A single-blinded, placebo-controlled, crossover study". Cephalalgia 37 (3): 214-224. doi:10.1177/0333102416637817. PMID 27013239.  Einfach verblindete, teilrandomisierte, placebokontrollierte Studie im Wechselverfahren an stationären Patienten.
  24. ↑ Baum J, von Bormann B, Meyer J, van Aken H.: Sauerstoff als Trägergas in der klinischen Anästhesie. Anästhesiologie und Intensivmedizin. 2004; 45: 124-135
  25. ↑ 25,0 25,1 Van Houtte J, Vandenbussche N, Derom E, Schoenen J, Versijpt J, Paemeleire K (2024). "Oxygen as an abortive therapy in cluster headache: a narrative review and clinical practice aspects". Acta Neurol Belg 124 (4): 1225-1231. doi:10.1007/s13760-024-02506-z. PMID 38498266. 
  26. ↑ Nilsson Remahl AI, Ansjon R, Lind F, Waldenlind E.: Hyperbaric oxygen treatment of active cluster headache: a double-blind placebo-controlled cross-over study. Cephalalgia. 2002; 22(9): 730-9. PMID 12421159.
  27. ↑ 27,0 27,1 27,2 27,3 Bennett MH, French C, Schnabel A, Wasiak J, Kranke P, Weibel S (2015). "Normobaric and hyperbaric oxygen therapy for the treatment and prevention of migraine and cluster headache". Cochrane Database Syst Rev 2015 (12): CD005219. doi:10.1002/14651858.CD005219.pub3. PMID 26709672.  Der Review führt die Ein- und Ausschlusskriterien der eingeschlossenen Studien auf; für Fogan 1985 ist dort vermerkt, dass überhaupt keine Ausschlusskriterien berichtet wurden.
  28. ↑ Dreher M, Neuzeret PC, Windisch W, Martens D, Hoheisel G, Gröschel A, Woehrle H, Fetsch T, Graml A, Köhnlein T (2019). "Prevalence of chronic hypercapnia in severe chronic obstructive pulmonary disease: data from the HOmeVent registry". Int J Chron Obstruct Pulmon Dis 14: 2377-2384. doi:10.2147/COPD.S222803. PMID 31695357.  Die Zahlen gelten für ambulante Patienten in den Stadien GOLD 3 und 4; 86 % der Messungen erfolgten unter Raumluft.
  29. ↑ Dirkx THT, Haane DYP, Koehler PJ (2018). "Oxygen treatment for cluster headache attacks at different flow rates: a double-blind, randomized, crossover study". J Headache Pain 19 (1): 94. doi:10.1186/s10194-018-0917-4. PMID 30306284. 
  30. ↑ Pilcher J, Thayabaran D, Ebmeier S, Williams M, Back G, Collie H, Richards M, Bibby S, Semprini R, Weatherall M, Beasley R (2020). "The effect of 50% oxygen on PtCO2 in patients with stable COPD, bronchiectasis, and neuromuscular disease or kyphoscoliosis: randomised cross-over trials". BMC Pulm Med 20 (1): 125. doi:10.1186/s12890-020-1132-z. PMID 32380988.  66 der 68 Teilnehmer hatten einen Ausgangswert unter 45 mm Hg; die Autoren stellen ihrem Befund ausdrücklich die starken Anstiege bei akuter Exazerbation gegenüber.
  31. ↑ Aubier M, Murciano D, Milic-Emili J, Touaty E, Daghfous J, Pariente R, Derenne JP (1980). "Effects of the administration of O2 on ventilation and blood gases in patients with chronic obstructive pulmonary disease during acute respiratory failure". Am Rev Respir Dis 122 (5): 747-754. doi:10.1164/arrd.1980.122.5.747. PMID 6778278.  Die Autoren führen den Anstieg nicht auf eine Dämpfung des Atemantriebs zurück – die Atemminutenvolumina lagen nach 15 Minuten wieder bei 93 % des Ausgangswerts –, sondern auf eine vermehrte Ungleichverteilung von Belüftung und Durchblutung in der Lunge.
  32. ↑ Austin MA, Wills KE, Blizzard L, Walters EH, Wood-Baker R (2010). "Effect of high flow oxygen on mortality in chronic obstructive pulmonary disease patients in prehospital setting: randomised controlled trial". BMJ 341: c5462. doi:10.1136/bmj.c5462. PMID 20959284.  Sterblichkeit 9 % unter hohem Volumenstrom gegenüber 4 % unter titrierter Gabe, in der Untergruppe mit gesicherter COPD 9 % gegenüber 2 %.
  33. ↑ de Freitas Dias B, Robinson CL, Villar-Martinez MD, Ashina S, Goadsby PJ (2025). "Current and novel therapies for cluster headache: a narrative review". Pain Ther 14 (1): 1-19. doi:10.1007/s40122-024-00674-7. PMID 39489854.  Die einzige Literaturstelle in diesem Satz bezieht sich auf den Rebound-Kopfschmerz, nicht auf die Hyperkapnie.
  34. ↑ Herren T, Achermann E, Hegi T, Reber A, Stäubli M (2017). "Carbon dioxide narcosis due to inappropriate oxygen delivery: a case report". J Med Case Rep 11 (1): 204. doi:10.1186/s13256-017-1363-7. PMID 28750686. 
  35. ↑ O'Driscoll BR, Howard LS, Earis J, Mak V (2017). "BTS guideline for oxygen use in adults in healthcare and emergency settings". Thorax 72 (Suppl 1): ii1-ii90. doi:10.1136/thoraxjnl-2016-209729. PMID 28507176.  Empfehlung F18, Empfehlungsgrad D, ohne Vorbehalt für COPD; das Sättigungsziel 88 bis 92 % bei COPD steht in Empfehlung A3 mit Empfehlungsgrad A. Abschnitt 6.2.1 führt den Cluster-Kopfschmerz ausdrücklich unter den Zuständen auf, in denen eine Hyperoxämie erwünscht ist.
  36. ↑ 36,0 36,1 36,2 36,3 36,4 36,5 36,6 36,7 Gebrauchsinformation: Information für den Anwender. CONOXIA® GO2X, Sauerstoff 100 % (V/V), Gas zur medizinischen Anwendung. Linde GmbH, Stand 09.2024, Abschnitte 2, 3 und 5 sowie der Schlussteil für medizinisches Fachpersonal. Gleichlautende Formulierungen stehen in Abschnitt 6.6 der Fachinformation. Ältere Fassungen der Gebrauchsinformation (05.2020, 10.2020) enthalten die Hinweise zu elektronischen Zigaretten und zu Textilien noch nicht.
  37. ↑ Wendling T, Pelletier A (2008). "Fatal fires associated with smoking during long-term oxygen therapy - Maine, Massachusetts, New Hampshire, and Oklahoma, 2000-2007". MMWR Morb Mortal Wkly Rep 57 (31): 852-4. PMID 18685553. https://www.cdc.gov/mmwr/preview/mmwrhtml/mm5731a3.htm. 
  38. ↑ Cooper BG (2015). "Home oxygen and domestic fires". Breathe (Sheff) 11 (1): 4-12. doi:10.1183/20734735.000815. PMID 26306099. 
  39. ↑ BOC Healthcare: Dangers of smoking whilst using oxygen therapy. Important Information. BOC Limited, 2012: „Make sure you ventilate your clothing in the open air for at least 15 minutes before smoking or going near an open flame or source of ignition.“ und „Your clothing will continue to be enriched, even after you have turned off your oxygen supply.“
  40. ↑ European Industrial Gases Association: Fire hazards of oxygen and oxygen-enriched atmospheres. Doc 04/26, Juni 2026, Abschnitt 8.1: „A ventilation period of not less than 15 minutes with movement of the arms and legs and with coats removed is recommended.“ Die deutsche Übersetzung der Fassung von 2000 (Industriegaseverband e.V., IGC Doc. 04/00/D, Abschnitt 8.1) nennt dieselbe Zeitspanne. Beide Dokumente richten sich an Personal im Umgang mit Sauerstoff, nicht an Patienten.
  41. ↑ Fachinformation CONOXIA GO2X, Stand Juli 2024, „Tabelle 1 – Tabellarische Auflistung von Nebenwirkungen“ in Abschnitt 4.8. Die Tabelle wurde am 22.09.2026 spaltenweise ausgewertet: In den Spalten „Sehr häufig“ und „Häufig“ steht kein Eintrag. Spalte „Gelegentlich“: Atelektasen, Pleuritis. Spalte „Selten“: retrolentale Fibroplasie bei Früh- und Neugeborenen. Spalte „Sehr selten“: Barotrauma. Spalte „nicht bekannt“: Atemnotsyndrom, Lungenfibrose, bronchopulmonale Dysplasie, Hypoventilation, Brustschmerzen, Tracheobronchitis (substernale Schmerzen, trockener Husten), interstitielles Ödem, Verschlechterung der Hyperkapnie bei Patienten mit chronischer Hypoxie/Hyperkapnie, respiratorische Azidose, Atemstillstand, Verbrennungen, leichte Reduktion von Puls und Herzminutenvolumen, Atemdepression (Chemorezeptor-Sensitivität), Neurotoxizität (Krämpfe), Schleimhauttrockenheit, lokale Reizung, Schleimhautentzündung. Bei „Barotrauma“ und „Verbrennungen“ stehen die beiden Begriffe im PDF in einem einzigen Textlauf; die Zuordnung von „Verbrennungen“ zur Spalte „nicht bekannt“ folgt aus der Satzposition und ist insofern erschlossen, nicht abgelesen.
  42. ↑ 42,0 42,1 42,2 May A, Evers S, Goadsby PJ u. a.: European Academy of Neurology guidelines on the treatment of cluster headache. Eur J Neurol 2023;30:2955–2979, Volltext in der frei zugänglichen Fassung (Creative-Commons-Lizenz) auf dem Server des European Board of Neurology, am 22.09.2026 gelesen. Zitiert sind Tabelle 16 „Summary of recommendations for acute medication for cluster headache“ (Seite 2972), Zeile „Oxygen“, und der Abschnitt „Attack treatment – Oxygen“ (Seite 2961). Die Verlagsfassung ließ sich beim Abruf wegen einer Zugangsprüfung nicht öffnen.
  43. ↑ 43,0 43,1 43,2 Rozen TD, Fishman RS (2011). "Inhaled oxygen and cluster headache sufferers in the United States: use, efficacy and economics: results from the United States Cluster Headache Survey". Headache 51 (2): 191-200. doi:10.1111/j.1526-4610.2010.01806.x. PMID 21083557.  Online erschienen am 16.11.2010, im Druck im Februar 2011. Die Befragung lief von Oktober bis Dezember 2008 über eine Website; 1.134 Personen füllten den Fragebogen vollständig aus (816 Männer, 318 Frauen; 868 mit episodischem, 266 mit chronischem Verlauf). Im Wortlaut: „On prescriptions only 45% specified flow rate, 50% stated CH as diagnosis and 28% indicated mask type.“ Ebenso: „Forty-four percent of patients had to suggest oxygen to their physicians to get prescribed.“, „Twelve percent of physicians refused to prescribe oxygen.“ und „Fifty percent using oxygen never received training on proper use.“ Am 22.09.2026 über Europe PMC im Wortlaut geprüft.
  44. ↑ Gebrauchsinformation: Information für den Anwender. CONOXIA® LO2X, Sauerstoff 100 % (V/V), Gas zur medizinischen Anwendung, tiefkalt verflüssigt. Linde GmbH, Stand 08.2024, Abschnitt 1: „CONOXIA LO2X wird angewendet zur Behandlung und Vorbeugung von Sauerstoffmangelzuständen (hypoxischen und hypoxämischen Zuständen)." Der Cluster-Kopfschmerz ist dort nicht genannt (geprüft am 21.09.2026).
  45. ↑ Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, Produktgruppe 14, Anwendungsort 24 („Atmungsorgane"), Untergruppe 05, am 22.09.2026 über die Baumansicht aufgerufen; Änderungsdatum der Untergruppe dort: 09.01.2024.
  46. ↑ 46,0 46,1 46,2 46,3 46,4 46,5 46,6 46,7 46,8 Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie), in der Fassung vom 21.12.2011/15.03.2012, zuletzt geändert am 20.02.2025 (BAnz AT 15.05.2025 B2), in Kraft getreten am 16.05.2025. Volltext als PDF: HilfsM-RL, Fassung mit Inkrafttreten 16.05.2025. Die hier zitierten Stellen stehen in § 2 (Begriffsbestimmungen; dieser Paragraf ist nicht in Absätze nummeriert), § 6 Absatz 3, § 7 Absätze 1 bis 4, § 8 Absätze 1 und 2 sowie § 9. Am 22.09.2026 im Wortlaut gelesen; ein neuerer Beschluss als der vom 20.02.2025 lag zu diesem Zeitpunkt nicht vor.
  47. ↑ 47,0 47,1 47,2 47,3 47,4 47,5 § 127 SGB V (Verträge über die Versorgung mit Hilfsmitteln), Absatz 1 Sätze 1 und 4, Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 6 Satz 1; am 22.09.2026 im Wortlaut gelesen.
  48. ↑ 48,0 48,1 48,2 48,3 48,4 48,5 § 33 Hilfsmittel, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), Absätze 1, 5a, 5b, 6 und 8, in der amtlichen Fassung am 22.09.2026 gelesen.
  49. ↑ 49,0 49,1 49,2 Kassenärztliche Bundesvereinigung, kbv.de: Arzneimittel verordnen, Abschnitte „Verordnung von Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln“, „Anzahl der Verordnungen“ und „Sonderkennzeichnungen“; am 22.09.2026 im Wortlaut gelesen. Rechtsgrundlage dahinter sind die Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung (Anlage 2 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte), Stand Januar 2026, Abschnitt Muster 16: 02_Erlaeuterungen.pdf. Aus diesem PDF selbst konnte der Muster-16-Abschnitt hier nicht im Wortlaut gelesen werden; zitiert ist deshalb die Wiedergabe der KBV auf der oben genannten Seite.
  50. ↑ § 360 SGB V, Absatz 7 Satz 2 und Satz 3 (Hilfsmittel ab dem 1. Juli 2027, mit Ausnahme bei technischer Unmöglichkeit im Einzelfall) sowie Absatz 2 Satz 1 (elektronische Verordnung seit dem 1. Januar 2022, dort aber nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel). Am 22.09.2026 im Wortlaut gelesen.
  51. ↑ 51,0 51,1 Rahmenvorgaben nach § 106b Absatz 2 SGB V für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen, vereinbart zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung, vom 1. Mai 2020, zuletzt geändert am 15. Juli 2026 (rechtlich unverbindliche Lesefassung). Die neun Verordnungsbereiche stehen in § 2 Absatz 2, die Feststellung durch die Prüfungsstelle in § 5 Absatz 4. Am 22.09.2026 im Wortlaut gelesen.
  52. ↑ Kassenärztliche Bundesvereinigung, Zulassungsverzeichnisse der Informationstechnischen Anwendungen. Am 22.09.2026 enthielt das Verzeichnis 18 Einzelverzeichnisse, darunter eines für Heilmittel und eines als Übersichtsmatrix aller zertifizierten Software; ein Verzeichnis oder eine Zertifizierungskategorie für Hilfsmittel war nicht darunter. Die Zahl der einzelnen Softwaresysteme ließ sich aus den Verzeichnissen nicht zuverlässig auszählen und wird hier deshalb nicht genannt.
  53. ↑ 53,0 53,1 Expert-Finder der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft. Am 22.09.2026 vollständig durchgeblättert: 25 Seiten mit zusammen 266 Einträgen, davon 209 Kopfschmerzexpertinnen und -experten, 37 Kliniken und Ambulanzen und 20 von der DMKG zertifizierte Kopfschmerzzentren. Zur Zählung: Die Seitennummerierung des Verzeichnisses läuft über die letzte Seite hinaus weiter und zeigt dann wieder den Inhalt der ersten Seite; gezählt wurden deshalb nur die Seiten 1 bis 25. Die DMKG kündigt auf derselben Seite an: „Zukünftig werden in der Liste ausschließlich DMKG-zertifizierte Kopfschmerzexpert:innen aufgeführt.“
  54. ↑ 54,0 54,1 Bundesverband der Clusterkopfschmerz-Selbsthilfe-Gruppen (CSG) e.V.: Kompetenz-Zentren, am 22.09.2026 im Wortlaut gelesen. Die Liste dort führt fünfzehn mit „CCC“ bezeichnete Zentren — Bayreuth, Berlin, Bochum, Chemnitz, Dresden, Essen, Frankfurt am Main, Freiburg, Güstrow/Rostock, Jena, Kassel, Kiel, Königstein, München und Münster — sowie das Reha-Zentrum in Bad Zwesten. Die Seite schreibt, weitere Zentren seien geplant, und verweist zusätzlich auf einen medizinischen Versorgungsatlas in Zusammenarbeit mit SE-Atlas.
  55. ↑ 55,0 55,1 Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft: Regionalbeauftragte, am 22.09.2026 gelesen. Benannt sind Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe. Eine zentrale Telefonnummer der Gesellschaft nennt die Seite nicht; veröffentlicht sind die dienstlichen Nummern und Mailadressen der Präsidiumsmitglieder. Die frühere Adresse dmkg.de/ueber-die-dmkg/regionalbeauftragte/ leitet auf diesen Abschnitt weiter.
  56. ↑ Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft: Fortbildungen & Zertifizierungen, am 22.09.2026 gelesen.
  57. ↑ Bundesverband der Clusterkopfschmerz-Selbsthilfe-Gruppen (CSG) e.V.: Fachkreis-Info, am 22.09.2026 gelesen. Weitere angebotene Themen sind unter anderem „Schwerbehinderung bei Clusterkopfschmerzen“, „trigemino-autonome Kopfschmerzen“ und „e-Health“. Anfragen laufen über die Verbandsadresse.
  58. ↑ Kassenärztliche Bundesvereinigung: Kassenärztliche Vereinigungen, am 22.09.2026 gelesen. Dort wörtlich: „Die 17 KVen stellen sicher, dass die ambulante medizinische Versorgung reibungslos funktioniert.“ Aufgeführt sind Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe. Die frühere Adresse kbv.de/html/432.php leitet auf diese Seite weiter.
  59. ↑ § 367 SGB V („Vereinbarung über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien“) und Kassenärztliche Bundesvereinigung: Telekonsilien; beides am 22.09.2026 im Wortlaut gelesen. Abgerechnet wird über die Gebührenordnungspositionen 01670 (Einholung eines Telekonsils, 110 Punkte, zweimal im Behandlungsfall), 01671 (telekonsiliarische Beurteilung, jeweils bis zu zehn Minuten, 128 Punkte) und 01672 (Zuschlag je weitere vollendete fünf Minuten, 65 Punkte, höchstens dreimal im Behandlungsfall).
  60. ↑ § 13 SGB V, Absatz 3a; am 22.09.2026 im Wortlaut gelesen. Der Absatz gibt dem Medizinischen Dienst seinerseits drei Wochen für seine Stellungnahme. Was die sogenannte Genehmigungsfiktion im Einzelfall wert ist, ist eine Frage der Rechtsprechung und hier nicht behandelt — der Gesetzeswortlaut steht, auf die Wirkung sollte sich niemand allein verlassen.
  61. ↑ Sozialgerichtsgesetz (SGG): § 84 Absatz 1 Satz 1 (Widerspruchsfrist), § 87 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 (Klagefrist), § 183 Satz 1 (Kostenfreiheit für Versicherte und Leistungsempfänger) und § 73 Absatz 1 sowie Absatz 2 Nummer 8 (Vertretung; Absatz 1: „Die Beteiligten können vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht den Rechtsstreit selbst führen.“). Alle vier Vorschriften am 22.09.2026 im Wortlaut gelesen. Bei Bekanntgabe im Ausland betragen beide Fristen drei Monate.
  62. ↑ § 61 Zuzahlungen, SGB V, Satz 1, am 22.09.2026 gelesen.
  63. ↑ Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - § 62 Belastungsgrenze


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