Sauerstoff im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen
Kommentierter Auszug aus dem Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen
(Kommentare in kursiver Schrift)
- Produktgruppe: 14. Inhalations- und Atemtherapiegeräte
- Anwendungsort: 24. Atmungsorgane
- Untergruppe: 05. Sauerstofftherapiegeräte, Druck- und Flüssiggas
- Produktarten für Druckminderer: 0. Druckminderer für Druckgasflaschen mit festem Flow und 3. Druckminderer für Druckgasflaschen mit einstellbarem Flow[1]
=> Entscheidend für die Attackenbehandlung ist nicht die Nummer, sondern dass das Gerät mindestens 12 bis 15 Liter pro Minute liefern kann. Viele Standard-Druckminderer reichen nur bis 6 oder 10 Liter, weil das der Bereich der Sauerstoff-Langzeittherapie ist. Welche Produktart geliefert wird, klären Lieferant und Krankenkasse; auf das Rezept gehört der Regelbereich.
Beschreibung
Sauerstofftherapiegeräte mit Druckgas bestehen i.d.R. aus mehreren Geräteteilen. Als Vorratsbehälter dient eine auswechselbare Sauerstoffflasche. Sie ist in verschiedenen Größen erhältlich und enthält den komprimierten gasförmigen Sauerstoff. Der maximale Flaschendruck liegt bei 200 MPa, d.h. eine volle 10 l Flasche enthält 10 l x 200 MPa = 2000 l Sauerstoffgas. => Anmerkung: Gemeint sind 200 bar, das sind 20 MPa. Eine volle 10-Liter-Flasche enthält damit rund 2000 Liter Sauerstoff; bei 12 Litern pro Minute reicht das für etwa 165 Minuten, also rund elf Anwendungen von 15 Minuten. Eine 2-Liter-Flasche enthält rund 400 Liter, genug für etwa zwei Anwendungen. An die Sauerstoffflasche wird ein so genannter Druckminderer angeschlossen. Dieser reduziert den Flaschendruck auf den erforderlichen Betriebsdruck und ermöglicht eine genaue Dosierung des erforderlichen (verordneten) Sauerstoffflows. Der Flaschendruck wird mit einem Manometer gemessen und angezeigt; er ist ein Maß für die noch in der Flasche vorhandene Sauerstoffmenge. Eine Anfeuchtung ist in der Regel angezeigt.
Sauerstoffflaschen sind als Verbrauchsmaterial nicht Bestandteil eines Druckminderers und werden gesondert abgerechnet (s. Produktart 14.99.99.1). Druckminderer im Sinne dieser Produktgruppe können an unterschiedliche Flaschengrößen angeschlossen werden.
=> Anmerkung: Sauerstoff zählt leistungsrechtlich zu den Hilfsmitteln, obwohl er seit Dezember 2007 für den Cluster-Kopfschmerz auch als Arzneimittel zugelassen ist: „Sauerstoff als unabdingbarer funktionaler ‚Bestandteil‘ von Sauerstofftherapiegeräten, also des Hilfsmittels, ist leistungsrechtlich dem Hilfsmittelbereich zuzuordnen.“[2] Die Zuzahlung für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, beträgt 10 Prozent der Kosten, aber höchstens 15 Euro für den gesamten Monatsbedarf – je Monat, nicht je Flasche (§ 33 Absatz 8 Satz 3 SGB V).[3] Sie zählt auf die jährliche Belastungsgrenze ein, siehe Chronikerregelung.
Es sollte jeweils geprüft werden, ob für die Sauerstoff-Langzeittherapie (aber nicht bei Cluster-Kopfschmerz!) der Einsatz von Sauerstoffsparsystemen oder Sauerstoffkonzentratoren oder Sauerstoffgeneratoren oder Füllsystemen möglich ist. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz geeignet.
Indikation
a) Langzeit-Sauerstofftherapie
[...]
b) Weitere Indikationen außerhalb der Sauerstoff-Langzeittherapie:
Stationäre und mobile Sauerstoffdruckgassysteme ohne Demandventil können auch außerhalb der Sauerstoff-Langzeittherapie eingesetzt werden, um eine Akutbehandlung bei Cluster-Kopfschmerz (Attackenkupierung) oder bei schwerem Asthma bronchiale mit wiederholt auftretenden akuten hypoxämischen Zuständen durchzuführen.
Zu beachten ist, dass die Zufuhr des Sauerstoffes in diesen Fällen nicht über Nasensonden erfolgt, sondern über Maskensysteme welche ggf. auch mit Rückschlagventil und Reservoirbeutel ausgestattet sind. Auch eine Befeuchtung ist aufgrund der nur kurzzeitigen Anwendung nicht erforderlich.
Quelle
- Bekanntmachung der Spitzenverbände der Krankenkassen über die Fortschreibung der Produktgruppe 14 "Inhalations- und Atemtherapiegeräte" vom 7. Mai 2007, bekannt gemacht im Bundesanzeiger vom 01.06.2007, Nr. 100. (Internet Archive) - Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes (heutiges Register; über Produktgruppe 14, Anwendungsort 24 und Untergruppe 05; Änderungsdatum der Untergruppe 09.01.2024)[1]
Sauerstoffkonzentratoren sind für Cluster-Kopfschmerz nach dem Hilfsmittelverzeichnis nicht zugelassen, da die Indikation „Cluster-Kopfschmerz“ für Sauerstoffkonzentratoren nicht genannt wird!
Die Druckminderer und ihre Nachbarn im Register
Die Untergruppe 14.24.05 enthält diese Produktarten:[1]
| Produktart | Bezeichnung im Register (Wortlaut) |
|---|---|
| 0 | Druckminderer für Druckgasflaschen mit festem Flow |
| 1 | Sauerstoffbehältersysteme (Flüssiggas), stationär |
| 2 | Sauerstoffbehältersysteme (Flüssiggas), mobil/tragbar |
| 3 | Druckminderer für Druckgasflaschen mit einstellbarem Flow |
| 4 | Sauerstoffsparsysteme mit Überwachungseinrichtung |
| 5 | Sauerstoffsparsysteme ohne Überwachungseinrichtung |
| 7 | Sauerstoffsparsysteme mit integriertem Druckminderer für Druckgasflaschen mit Überwachungseinrichtung |
| 8 | Sauerstoffsparsysteme mit integriertem Druckminderer für Druckgasflaschen ohne Überwachungseinrichtung |
Nicht aufgeführt sind die Produktarten 6 und 9 der Untergruppe — Flüssiggassysteme mit integriertem Sparsystem, stationär und mobil. Für die Attackenbehandlung beim Cluster-Kopfschmerz spielen sie keine Rolle.
Eine Produktart „Sauerstoff-Druckgasflaschen“ gibt es nicht. Die Flasche ist im Verzeichnis kein eigenes Gerät, sondern Verbrauchsmaterial: „Sauerstoffflaschen sind als Verbrauchsmaterial nicht Bestandteil eines Druckminderers und werden gesondert abgerechnet (s. Produktart 14.99.99.1).“ Die Nummer der Untergruppe 14.24.05 bezeichnet das Gerät, nicht das Gas und nicht den Behälter.[1]
Die Nachbaruntergruppen, damit man nicht in der falschen landet. Unter demselben Anwendungsort 24 stehen:
- 14.24.04 — Sauerstofftherapiegeräte, Druckgasfülleinheiten
- 14.24.05 — Sauerstofftherapiegeräte, Druck- und Flüssiggas (die hier beschriebene Untergruppe; darin die Druckminderer)
- 14.24.06 — Sauerstofftherapiegeräte, Sauerstoffkonzentratoren
Die Konzentratoren haben ihre eigene Untergruppe 14.24.06 und sind für die Attackenbehandlung beim Cluster-Kopfschmerz nicht geeignet — einschlägig ist die 14.24.05 mit dem Druckminderer für Druckgasflaschen. Einzelheiten unter Sauerstoffflasche#Sauerstoffkonzentratoren und Sauerstoff#Sauerstoffkonzentratoren.[1]
Diese Seite gibt Rechtsgrundlagen wieder und ist keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall, für den Antrag und besonders für einen Widerspruch helfen die Sozialverbände weiter — etwa der Sozialverband VdK Deutschland oder der Sozialverband Deutschland (SoVD). Sie beraten und vertreten ihre Mitglieder im Sozialrecht, auch vor dem Sozialgericht.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, Produktgruppe 14, Anwendungsort 24, Untergruppe 05, am 22.09.2026 über die Baumansicht des Registers aufgerufen und im Wortlaut gelesen. Das Register nennt für die Untergruppe 14.24.05 als Änderungsdatum den 09.01.2024 und führt dort 92 Produkteinträge.
- ↑ Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, Produktgruppe 14, Produktgruppen-Info, Abschnitt „Leistungsrechtliche Hinweise“ (Änderungsdatum 09.01.2024). Am 22.09.2026 im Wortlaut gelesen über die Spiegelung von REHADAT: rehadat-gkv.de, Produktgruppen-Info 14; Verzeichnisstand dort „Bundesanzeiger 31.08.2026“.
- ↑ § 33 SGB V — Hilfsmittel, Absatz 8, am 22.09.2026 gelesen.
Vorschlag für eine ärztliche Verordnung
Sauerstoffversorgung bei Cluster-Kopfschmerz
- Diagnose: Cluster-Kopfschmerz
- 1 Stk. Druckminderer für Druckgasflaschen, Regelbereich 0 - 15 Liter/Minute, Hilfsmittelverzeichnis 14 . 24 . 05
- 2 Stk. 10 Liter Druckgasflasche, medizinischer Sauerstoff, 200 bar, Produktart 14.99.99.1
- 2 Stk. Non-Rebreather Inhalationsmaske
und bei Bedarf für die mobile Verwendung
- Diagnose: Cluster-Kopfschmerz
- 1 Stk. Druckminderer für Druckgasflaschen, Regelbereich 0 - 15 Liter/Minute, Hilfsmittelverzeichnis 14 . 24 . 05
- 2 Stk. 2 Liter Druckgasflasche, medizinischer Sauerstoff, 200 bar, Produktart 14.99.99.1
- 1 Stk. Non-Rebreather Inhalationsmaske
- 1 Stk. Transporttasche (oder Rucksack) für 2 Liter Druckgasflasche med. Sauerstoff
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