Sauerstoffversorgung auf Reisen
Bezüglich einer Sauerstoffversorgung auf Reisen sollte man sich zunächst an seinen Sauerstofflieferanten und an die Krankenkasse wenden.
Nützliche Adressen:
- Selbsthilfegruppe Sauerstoff-Langzeit-Therapie: Reiseversorgung
- Europäische Lungen Stiftung (ELF – European Lung Foundation) - Datenbank zu Flugreisen – diese Adresse antwortet am 22.09.2026 mit 404. Die Seite europeanlung.org läuft und hat einen Bereich zu Flugreisen; eine eigene Datenbank war dort nicht auffindbar.
- VIVISOL: Versorgung am Urlaubsort – diese Adresse antwortet am 22.09.2026 mit 404. Die Firmenseite vivisol.de läuft; das Angebot „ViviTravel" war dort nicht mehr zu finden – bitte direkt anfragen.
- Linde Reiseservice Deutschland (Reisebüro am Marienplatz) – diese Adresse antwortet am 22.09.2026 mit 404.
- Linde Urlaubsversorgung Österreich – leitet am 22.09.2026 weiter auf den österreichischen Homecare-Shop ichatmelinde.at; das Thema Urlaubsversorgung ist dort als „OXYTRAVEL Reiseservice" vorhanden, die alte eigene Seite nicht mehr.
- http://www.sauerstoffweltweit.com/ – am 22.09.2026 nicht prüfbar: Das Sicherheitszertifikat des Servers passt nicht zum Rechnernamen, die verschlüsselte Verbindung scheitert daran. Befund über das Werkzeug, nicht über die Seite.
- Sauerstoffversorgung an der türkischen Riviera (reiseinfo-tuerkei.de), Archivfassung vom 23.08.2012 – die Seite selbst ist nicht mehr erreichbar (Fehlermeldung 404, geprüft am 24.09.2026)
- Adapter für Sauerstoff Ventile nach Ländern – die alte Adresse watersafetyshop.com leitet am 22.09.2026 hierher weiter. Ob die Länderliste vollständig ist, wurde nicht geprüft. Wichtig für Reisen: Flaschenventile sind nicht in allen Ländern gleich – ohne passenden Adapter lässt sich der eigene Druckminderer am Urlaubsort nicht anschließen.
Sauerstoff im Flugzeug
Nach den Gefahrgutvorschriften der International Air Transport Association (IATA) ist die Mitnahme von Flaschen (Zylindern) mit gasförmigem Sauerstoff für medizinische Zwecke als Handgepäck oder als aufgegebenes Gepäck gestattet. Die Flasche darf höchstens 5 kg Brutto wiegen. Zur Mitnahme einer Sauerstoffflasche ist eine ärztliche Bescheinigung und die schriftliche Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft erforderlich.
Die Gewichtsgrenze steht in der geltenden Tabelle 2.3.A der IATA-Gefahrgutvorschriften. Der Eintrag lautet dort wörtlich: „Gasflaschen (Gas cylinders) mit gasförmigem Sauerstoff oder gasförmiger Luft für medizinische Zwecke. Die Flasche darf höchstens 5 kg Brutto wiegen."[1] Direkt darunter steht ein Satz, der für Reisende wichtig ist: „Hinweis: Flüssigsauerstoffsysteme sind zum Transport verboten."[1] Wer zu Hause mit Flüssigsauerstoff versorgt wird, kann diese Anlage also nicht mit ins Flugzeug nehmen – auch nicht im aufgegebenen Gepäck. Über die Tabelle hinaus gilt: Was eine einzelne Fluggesellschaft zulässt, steht in ihren eigenen Bedingungen; die IATA-Tabelle ist der Rahmen, nicht die Zusage.
Klären Sie daher im Vorfeld mit Ihrer Fluggesellschaft, ob das Mitbringen einer Sauerstoffflasche an Bord und im Reisegepäck erlaubt ist, am besten schon vor der Buchung der Reise.
Frequent Traveller's Medical Card
Wenn Sie oft mit dem Flugzeug unterwegs sind, erleichtert Ihnen die Frequent Traveller's Medical Card (FREMEC) die Formalitäten. Für Inhaber dieser Karte entfällt die ansonsten für jede Flugreise neu vorzulegende aktuelle ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Sauerstoff. Diese Karte hat bei allen Fluglinien Gültigkeit, die dem Luftfahrtverband IATA angehören. Die FREMEC Karte wird zum Beispiel vom ärztlichen Dienst der Lufthansa kostenfrei ausgestellt.
- Lufthansa: Frequent Traveller's Medical Card – diese Adresse antwortet am 22.09.2026 mit 404. lufthansa.com selbst läuft, die Seite ist umgezogen; eine funktionierende Ersatzadresse wurde am 22.09.2026 nicht gefunden. Der ärztliche Dienst der jeweiligen Fluggesellschaft ist der richtige Ansprechpartner.
- World Health Organization: International travel and health / Frequent travellers with medical conditions
Nützliches Reisegepäck
Erfahrungsberichte
Siehe auch
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 International Air Transport Association: Gefahrgutvorschriften, Tabelle 2.3.A – Bestimmungen für gefährliche Güter, die von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden (deutsche Fassung, PDF-Datei), 67. Ausgabe der Gefahrgutvorschriften, am 22.09.2026 im Volltext gelesen. Übersichtsseite: IATA, Dangerous Goods Guidance for Passengers mit der Tabelle in sechs Sprachen.
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