Sauerstoffversorgung auf Reisen: Unterschied zwischen den Versionen

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Themenkategorie ergänzt: Sauerstoff, Leben mit Cluster-Kopfschmerz
Fachliche Durchsicht: 2 Stellen berichtigt oder ergänzt, mit Einzelnachweisen; DGN-Leitlinie 2015: Hinweis auf die angemeldete Neufassung, aktuelle Adressen
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Nach den Gefahrgutvorschriften der International Air Transport Association [http://de.wikipedia.org/wiki/International_Air_Transport_Association (IATA)] ist die Mitnahme von Flaschen (Zylindern) mit gasförmigem Sauerstoff für medizinische Zwecke als Handgepäck oder als aufgegebenes Gepäck <u>gestattet</u>. Die Flasche darf höchstens 5 kg Brutto wiegen. Zur Mitnahme einer Sauerstoffflasche ist eine ärztliche Bescheinigung und die schriftliche Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft erforderlich.
Nach den Gefahrgutvorschriften der International Air Transport Association [http://de.wikipedia.org/wiki/International_Air_Transport_Association (IATA)] ist die Mitnahme von Flaschen (Zylindern) mit gasförmigem Sauerstoff für medizinische Zwecke als Handgepäck oder als aufgegebenes Gepäck <u>gestattet</u>. Die Flasche darf höchstens 5 kg Brutto wiegen. Zur Mitnahme einer Sauerstoffflasche ist eine ärztliche Bescheinigung und die schriftliche Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft erforderlich.


'''Am Quelltext geprüft (22. September 2026).''' Die Gewichtsgrenze steht unverändert in der geltenden Tabelle 2.3.A der IATA-Gefahrgutvorschriften. Der Eintrag lautet dort wörtlich: „Gasflaschen (Gas cylinders) mit gasförmigem Sauerstoff oder gasförmiger Luft für medizinische Zwecke. Die Flasche darf höchstens 5 kg Brutto wiegen."<ref name="IATA23A">[https://www.iata.org/contentassets/6fea26dd84d24b26a7a1fd5788561d6e/dgr-67-de-2.3.a.pdf International Air Transport Association: Gefahrgutvorschriften, Tabelle 2.3.A – Bestimmungen für gefährliche Güter, die von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden (deutsche Fassung, PDF-Datei)], 67. Ausgabe der Gefahrgutvorschriften, am 22.09.2026 im Volltext gelesen. Übersichtsseite: [https://www.iata.org/en/programs/cargo/dangerous-goods/dgr-guidance-passengers/ IATA, Dangerous Goods Guidance for Passengers] mit der Tabelle in sechs Sprachen.</ref> Direkt darunter steht ein Satz, der auf dieser Seite bisher fehlte und für Reisende wichtig ist: „Hinweis: Flüssigsauerstoffsysteme sind zum Transport verboten."<ref name="IATA23A"/> Wer zu Hause mit Flüssigsauerstoff versorgt wird, kann diese Anlage also ''nicht'' mit ins Flugzeug nehmen – auch nicht im aufgegebenen Gepäck. Über die Tabelle hinaus gilt: Was eine einzelne Fluggesellschaft zulässt, steht in ihren eigenen Bedingungen; die IATA-Tabelle ist der Rahmen, nicht die Zusage.
Die Gewichtsgrenze steht in der geltenden Tabelle 2.3.A der IATA-Gefahrgutvorschriften. Der Eintrag lautet dort wörtlich: „Gasflaschen (Gas cylinders) mit gasförmigem Sauerstoff oder gasförmiger Luft für medizinische Zwecke. Die Flasche darf höchstens 5 kg Brutto wiegen."<ref name="IATA23A">[https://www.iata.org/contentassets/6fea26dd84d24b26a7a1fd5788561d6e/dgr-67-de-2.3.a.pdf International Air Transport Association: Gefahrgutvorschriften, Tabelle 2.3.A – Bestimmungen für gefährliche Güter, die von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden (deutsche Fassung, PDF-Datei)], 67. Ausgabe der Gefahrgutvorschriften, am 22.09.2026 im Volltext gelesen. Übersichtsseite: [https://www.iata.org/en/programs/cargo/dangerous-goods/dgr-guidance-passengers/ IATA, Dangerous Goods Guidance for Passengers] mit der Tabelle in sechs Sprachen.</ref> Direkt darunter steht ein Satz, der für Reisende wichtig ist: „Hinweis: Flüssigsauerstoffsysteme sind zum Transport verboten."<ref name="IATA23A"/> Wer zu Hause mit Flüssigsauerstoff versorgt wird, kann diese Anlage also ''nicht'' mit ins Flugzeug nehmen – auch nicht im aufgegebenen Gepäck. Über die Tabelle hinaus gilt: Was eine einzelne Fluggesellschaft zulässt, steht in ihren eigenen Bedingungen; die IATA-Tabelle ist der Rahmen, nicht die Zusage.




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* [http://www.ck-wissen.de/ckwiki/images/3/3b/Flugtauglichkeitsbescheinigung.doc Flugtauglichkeitsbescheinigung (MS-Word)]
* [http://www.ck-wissen.de/ckwiki/images/3/3b/Flugtauglichkeitsbescheinigung.doc Flugtauglichkeitsbescheinigung (MS-Word)]
* [http://www.layer-grosshandel.de/download/Sicherheitsdatenbl%C3%A4tter%5CLinde%20Gas%5C101630_2010112_F%C3%BCllung%20Sauerstoff%2010l.pdf Sicherheitsdatenblatt Sauerstoff, verdichtet (PDF-Datei)] – ''diese Adresse antwortet am 22.09.2026 mit 404.'' ''Sicherheitsdatenblätter gibt der Gaselieferant auf Anfrage heraus.''
* [http://www.layer-grosshandel.de/download/Sicherheitsdatenbl%C3%A4tter%5CLinde%20Gas%5C101630_2010112_F%C3%BCllung%20Sauerstoff%2010l.pdf Sicherheitsdatenblatt Sauerstoff, verdichtet (PDF-Datei)] – ''diese Adresse antwortet am 22.09.2026 mit 404.'' ''Sicherheitsdatenblätter gibt der Gaselieferant auf Anfrage heraus.''
* Leitlinie "Clusterkopfschmerz und trigeminoautonome Kopfschmerzen". Herausgegeben von der Kommission Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft, der Österreichischen Gesellschaft für Neurologie, der Schweizerischen Neurologischen Gesellschaft und dem Berufsverband deutscher Neurologen. Stand: 14.05.2015, gültig bis 13.05.2020. - [http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/030-036.html Online bei der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften] – ''diese Leitlinie ist abgelaufen; der Registereintrag steht heute unter [https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/030-036 register.awmf.org 030-036] (Stand 22.09.2026: „Angemeldet", Überarbeitung, geplante Fertigstellung 31.12.2026). Maßgeblich ist derzeit die Leitlinie der European Academy of Neurology von 2023, siehe [[Sauerstoff]].''
* Leitlinie "Clusterkopfschmerz und trigeminoautonome Kopfschmerzen". Herausgegeben von der Kommission Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft, der Österreichischen Gesellschaft für Neurologie, der Schweizerischen Neurologischen Gesellschaft und dem Berufsverband deutscher Neurologen. Stand: 14.05.2015, gültig bis 13.05.2020; eine Neufassung ist angemeldet, geplante Fertigstellung 31.12.2026. - [https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/030-036 Online bei der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften] – ''diese Leitlinie ist abgelaufen; der Registereintrag steht heute unter [https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/030-036 register.awmf.org 030-036] (Stand 22.09.2026: „Angemeldet", Überarbeitung, geplante Fertigstellung 31.12.2026). Maßgeblich ist derzeit die Leitlinie der European Academy of Neurology von 2023, siehe [[Sauerstoff]].''
* [http://www.efns.org/fileadmin/user_upload/guidline_papers/EFNS_guideline_2006_cluster_headache_and_other_trigeminal_autonomic.pdf EFNS guidelines on the treatment of cluster headache (PDF-Datei)] – ''am 22.09.2026 nicht prüfbar (TLS-Fehler des Servers); der Aufsatz ist über PMID 16987158 erreichbar. Inhaltlich ist er überholt – maßgeblich ist heute die Leitlinie der European Academy of Neurology von 2023.''
* [http://www.efns.org/fileadmin/user_upload/guidline_papers/EFNS_guideline_2006_cluster_headache_and_other_trigeminal_autonomic.pdf EFNS guidelines on the treatment of cluster headache (PDF-Datei)] – ''am 22.09.2026 nicht prüfbar (TLS-Fehler des Servers); der Aufsatz ist über PMID 16987158 erreichbar. Inhaltlich ist er überholt – maßgeblich ist heute die Leitlinie der European Academy of Neurology von 2023.''
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Version vom 24. September 2026, 09:03 Uhr

Bezüglich einer Sauerstoffversorgung auf Reisen sollte man sich zunächst an seinen Sauerstofflieferanten und an die Krankenkasse wenden.

Nützliche Adressen:


Sauerstoff im Flugzeug

Nach den Gefahrgutvorschriften der International Air Transport Association (IATA) ist die Mitnahme von Flaschen (Zylindern) mit gasförmigem Sauerstoff für medizinische Zwecke als Handgepäck oder als aufgegebenes Gepäck gestattet. Die Flasche darf höchstens 5 kg Brutto wiegen. Zur Mitnahme einer Sauerstoffflasche ist eine ärztliche Bescheinigung und die schriftliche Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft erforderlich.

Die Gewichtsgrenze steht in der geltenden Tabelle 2.3.A der IATA-Gefahrgutvorschriften. Der Eintrag lautet dort wörtlich: „Gasflaschen (Gas cylinders) mit gasförmigem Sauerstoff oder gasförmiger Luft für medizinische Zwecke. Die Flasche darf höchstens 5 kg Brutto wiegen."[1] Direkt darunter steht ein Satz, der für Reisende wichtig ist: „Hinweis: Flüssigsauerstoffsysteme sind zum Transport verboten."[1] Wer zu Hause mit Flüssigsauerstoff versorgt wird, kann diese Anlage also nicht mit ins Flugzeug nehmen – auch nicht im aufgegebenen Gepäck. Über die Tabelle hinaus gilt: Was eine einzelne Fluggesellschaft zulässt, steht in ihren eigenen Bedingungen; die IATA-Tabelle ist der Rahmen, nicht die Zusage.


Klären Sie daher im Vorfeld mit Ihrer Fluggesellschaft, ob das Mitbringen einer Sauerstoffflasche an Bord und im Reisegepäck erlaubt ist, am besten schon vor der Buchung der Reise.

Frequent Traveller's Medical Card

Wenn Sie oft mit dem Flugzeug unterwegs sind, erleichtert Ihnen die Frequent Traveller's Medical Card (FREMEC) die Formalitäten. Für Inhaber dieser Karte entfällt die ansonsten für jede Flugreise neu vorzulegende aktuelle ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Sauerstoff. Diese Karte hat bei allen Fluglinien Gültigkeit, die dem Luftfahrtverband IATA angehören. Die FREMEC Karte wird zum Beispiel vom ärztlichen Dienst der Lufthansa kostenfrei ausgestellt.

Nützliches Reisegepäck

Erfahrungsberichte

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Siehe auch

Literatur


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