Sauerstoffversorgung auf Reisen: Unterschied zwischen den Versionen

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Gewichtsgrenze von 5 kg an der geltenden IATA-Tabelle 2.3.A geprüft und im Wortlaut belegt; der bisher fehlende Satz ergänzt, dass Flüssigsauerstoffsysteme zum Transport verboten sind; IATA-Adressen auf die heute gültigen umgestellt; zwölf Weblinks geprüft und je nach Befund gekennzeichnet (404, Weiterleitung, nicht prüfbar) – darunter der alte Forenlink, der auf eine Parkseite mit Fremdwerbung führt; abgelaufene Leitlinie eingeordnet; Siehe auch erweitert, Einzelnachweise neu
Knopf zum Flaschenrechner ergänzt
 
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{{Auf einen Blick|
* '''Früh planen:''' Zuerst mit dem Sauerstofflieferanten und der Krankenkasse klären, wie die Versorgung am Urlaubsort läuft. Flaschenventile sind nicht in allen Ländern gleich; oft braucht man einen passenden Adapter.
* '''Im Flugzeug:''' Die Gefahrgutvorschriften der IATA erlauben Flaschen mit gasförmigem Sauerstoff für medizinische Zwecke, höchstens 5 kg brutto je Flasche. Flüssigsauerstoff ist verboten.<ref name="IATA23A"/>
* '''Fluggesellschaft fragen:''' Was sie im Einzelnen erlaubt, steht in ihren eigenen Bedingungen. Am besten schon vor der Buchung nachfragen.
* '''Ins Gepäck:''' Notfallausweis und ärztliche Bescheinigung – Vorlagen stehen unten unter [[#Nützliches Reisegepäck|Nützliches Reisegepäck]].
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Bezüglich einer '''Sauerstoffversorgung auf Reisen''' sollte man sich zunächst an seinen Sauerstofflieferanten und an die Krankenkasse wenden.
Bezüglich einer '''Sauerstoffversorgung auf Reisen''' sollte man sich zunächst an seinen Sauerstofflieferanten und an die Krankenkasse wenden.
<div class="ckw-buttons"><span class="ckw-btn ckw-btn-primary">[[Sauerstoffflasche#Flaschenrechner-Reise|Rechner: Wie viele Flaschen brauche ich für die Reise?]]</span></div>


Nützliche Adressen:
Nützliche Adressen:
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* [https://www.vivisol.de/vivitravel VIVISOL: Versorgung am Urlaubsort] – ''diese Adresse antwortet am 22.09.2026 mit 404.'' ''Die Firmenseite [https://www.vivisol.de/ vivisol.de] läuft; das Angebot „ViviTravel" war dort nicht mehr zu finden – bitte direkt anfragen.''
* [https://www.vivisol.de/vivitravel VIVISOL: Versorgung am Urlaubsort] – ''diese Adresse antwortet am 22.09.2026 mit 404.'' ''Die Firmenseite [https://www.vivisol.de/ vivisol.de] läuft; das Angebot „ViviTravel" war dort nicht mehr zu finden – bitte direkt anfragen.''
* [http://reisebueroammarienplatz.de/o2-informationen Linde Reiseservice Deutschland (Reisebüro am Marienplatz)] – ''diese Adresse antwortet am 22.09.2026 mit 404.''
* [http://reisebueroammarienplatz.de/o2-informationen Linde Reiseservice Deutschland (Reisebüro am Marienplatz)] – ''diese Adresse antwortet am 22.09.2026 mit 404.''
* [http://www.linde-healthcare.at/de/service-for-patients/holiday-supply/holiday-supply.html Linde Urlaubsversorgung Österreich] – ''leitet am 22.09.2026 weiter auf den österreichischen Homecare-Shop [https://www.ichatmelinde.at/shop/de/at-homecare-store ichatmelinde.at]; das Thema Urlaubsversorgung ist dort als „OXYTRAVEL Reiseservice" vorhanden, die alte eigene Seite nicht mehr.''
* [https://www.linde-healthcare.at/de/service-for-patients/holiday-supply/holiday-supply.html Linde Urlaubsversorgung Österreich] – ''leitet am 22.09.2026 weiter auf den österreichischen Homecare-Shop [https://www.ichatmelinde.at/shop/de/at-homecare-store ichatmelinde.at]; das Thema Urlaubsversorgung ist dort als „OXYTRAVEL Reiseservice" vorhanden, die alte eigene Seite nicht mehr.''
* http://www.sauerstoffweltweit.com/ – ''am 22.09.2026 nicht prüfbar: Das Sicherheitszertifikat des Servers passt nicht zum Rechnernamen, die verschlüsselte Verbindung scheitert daran. Befund über das Werkzeug, nicht über die Seite.''
* http://www.sauerstoffweltweit.com/ – ''am 22.09.2026 nicht prüfbar: Das Sicherheitszertifikat des Servers passt nicht zum Rechnernamen, die verschlüsselte Verbindung scheitert daran. Befund über das Werkzeug, nicht über die Seite.''
* http://www.reiseinfo-tuerkei.de/Sauerstoffversorgung.htm – ''am 22.09.2026 nicht prüfbar: Die verschlüsselte Verbindung scheitert an einem TLS-Fehler des Servers. Befund über das Werkzeug, nicht über die Seite.''
* [https://web.archive.org/web/20120823024100/http://www.reiseinfo-tuerkei.de/Sauerstoffversorgung.htm Sauerstoffversorgung an der türkischen Riviera (reiseinfo-tuerkei.de), Archivfassung vom 23.08.2012] – ''die Seite selbst ist nicht mehr erreichbar (Fehlermeldung 404, geprüft am 24.09.2026)''
* [https://de.watersafety.shop/adapters-for-oxygen-valves-by-country-a-z.html Adapter für Sauerstoff Ventile nach Ländern] – ''die alte Adresse watersafetyshop.com leitet am 22.09.2026 hierher weiter. Ob die Länderliste vollständig ist, wurde nicht geprüft.'' '''Wichtig für Reisen:''' Flaschenventile sind nicht in allen Ländern gleich – ohne passenden Adapter lässt sich der eigene Druckminderer am Urlaubsort nicht anschließen.
* [https://de.watersafety.shop/adapters-for-oxygen-valves-by-country-a-z.html Adapter für Sauerstoff Ventile nach Ländern] – ''die alte Adresse watersafetyshop.com leitet am 22.09.2026 hierher weiter. Ob die Länderliste vollständig ist, wurde nicht geprüft.'' '''Wichtig für Reisen:''' Flaschenventile sind nicht in allen Ländern gleich – ohne passenden Adapter lässt sich der eigene Druckminderer am Urlaubsort nicht anschließen.




== Sauerstoff im Flugzeug ==
== Sauerstoff im Flugzeug ==
Nach den Gefahrgutvorschriften der International Air Transport Association [http://de.wikipedia.org/wiki/International_Air_Transport_Association (IATA)] ist die Mitnahme von Flaschen (Zylindern) mit gasförmigem Sauerstoff für medizinische Zwecke als Handgepäck oder als aufgegebenes Gepäck <u>gestattet</u>. Die Flasche darf höchstens 5 kg Brutto wiegen. Zur Mitnahme einer Sauerstoffflasche ist eine ärztliche Bescheinigung und die schriftliche Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft erforderlich.
Nach den Gefahrgutvorschriften der International Air Transport Association [https://de.wikipedia.org/wiki/International_Air_Transport_Association (IATA)] ist die Mitnahme von Flaschen (Zylindern) mit gasförmigem Sauerstoff für medizinische Zwecke als Handgepäck oder als aufgegebenes Gepäck <u>gestattet</u>. Die Flasche darf höchstens 5 kg Brutto wiegen. Zur Mitnahme einer Sauerstoffflasche ist eine ärztliche Bescheinigung und die schriftliche Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft erforderlich.


'''Am Quelltext geprüft (22. September 2026).''' Die Gewichtsgrenze steht unverändert in der geltenden Tabelle 2.3.A der IATA-Gefahrgutvorschriften. Der Eintrag lautet dort wörtlich: „Gasflaschen (Gas cylinders) mit gasförmigem Sauerstoff oder gasförmiger Luft für medizinische Zwecke. Die Flasche darf höchstens 5 kg Brutto wiegen."<ref name="IATA23A">[https://www.iata.org/contentassets/6fea26dd84d24b26a7a1fd5788561d6e/dgr-67-de-2.3.a.pdf International Air Transport Association: Gefahrgutvorschriften, Tabelle 2.3.A – Bestimmungen für gefährliche Güter, die von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden (deutsche Fassung, PDF-Datei)], 67. Ausgabe der Gefahrgutvorschriften, am 22.09.2026 im Volltext gelesen. Übersichtsseite: [https://www.iata.org/en/programs/cargo/dangerous-goods/dgr-guidance-passengers/ IATA, Dangerous Goods Guidance for Passengers] mit der Tabelle in sechs Sprachen.</ref> Direkt darunter steht ein Satz, der auf dieser Seite bisher fehlte und für Reisende wichtig ist: „Hinweis: Flüssigsauerstoffsysteme sind zum Transport verboten."<ref name="IATA23A"/> Wer zu Hause mit Flüssigsauerstoff versorgt wird, kann diese Anlage also ''nicht'' mit ins Flugzeug nehmen – auch nicht im aufgegebenen Gepäck. Über die Tabelle hinaus gilt: Was eine einzelne Fluggesellschaft zulässt, steht in ihren eigenen Bedingungen; die IATA-Tabelle ist der Rahmen, nicht die Zusage.
Die Gewichtsgrenze steht in der geltenden Tabelle 2.3.A der IATA-Gefahrgutvorschriften. Der Eintrag lautet dort wörtlich: „Gasflaschen (Gas cylinders) mit gasförmigem Sauerstoff oder gasförmiger Luft für medizinische Zwecke. Die Flasche darf höchstens 5 kg Brutto wiegen."<ref name="IATA23A">[https://www.iata.org/contentassets/6fea26dd84d24b26a7a1fd5788561d6e/dgr-67-de-2.3.a.pdf International Air Transport Association: Gefahrgutvorschriften, Tabelle 2.3.A – Bestimmungen für gefährliche Güter, die von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden (deutsche Fassung, PDF-Datei)], 67. Ausgabe der Gefahrgutvorschriften, am 22.09.2026 im Volltext gelesen. Übersichtsseite: [https://www.iata.org/en/programs/cargo/dangerous-goods/dgr-guidance-passengers/ IATA, Dangerous Goods Guidance for Passengers] mit der Tabelle in sechs Sprachen.</ref> Direkt darunter steht ein Satz, der für Reisende wichtig ist: „Hinweis: Flüssigsauerstoffsysteme sind zum Transport verboten."<ref name="IATA23A"/> Wer zu Hause mit Flüssigsauerstoff versorgt wird, kann diese Anlage also ''nicht'' mit ins Flugzeug nehmen – auch nicht im aufgegebenen Gepäck. Über die Tabelle hinaus gilt: Was eine einzelne Fluggesellschaft zulässt, steht in ihren eigenen Bedingungen; die IATA-Tabelle ist der Rahmen, nicht die Zusage.




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* [https://www.iata.org/en/programs/cargo/dangerous-goods/dgr-guidance-passengers/ International Air Transport Association (IATA): Dangerous Goods Guidance for Passengers] – ''die heute gültige Adresse, am 22.09.2026 geprüft. Dort liegt die Tabelle 2.3.A als PDF-Datei in sechs Sprachen, unter anderem [https://www.iata.org/contentassets/6fea26dd84d24b26a7a1fd5788561d6e/dgr-67-de-2.3.a.pdf deutsch] und [https://www.iata.org/contentassets/6fea26dd84d24b26a7a1fd5788561d6e/dgr-67-en-2.3.a.pdf englisch].''
* [https://www.iata.org/en/programs/cargo/dangerous-goods/dgr-guidance-passengers/ International Air Transport Association (IATA): Dangerous Goods Guidance for Passengers] – ''die heute gültige Adresse, am 22.09.2026 geprüft. Dort liegt die Tabelle 2.3.A als PDF-Datei in sechs Sprachen, unter anderem [https://www.iata.org/contentassets/6fea26dd84d24b26a7a1fd5788561d6e/dgr-67-de-2.3.a.pdf deutsch] und [https://www.iata.org/contentassets/6fea26dd84d24b26a7a1fd5788561d6e/dgr-67-en-2.3.a.pdf englisch].''
* [http://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Pages/dgr-guidance.aspx Frühere Adresse derselben Seite] – ''sie antwortet noch, die folgenden fünf PDF-Adressen darunter aber nicht mehr: Sie liefern statt der Tabelle eine Linkübersicht („IATA - DG Documentation"). Sie bleiben hier nur als Nachweis stehen, welche Adressen früher benutzt wurden.''
**[http://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/passenger-provisions-table-23A-de.pdf Bestimmungen für gefährliche Güter, die durch Passagiere oder Besatzungsmitglieder befördert werden. - Deutsch - Tabelle 2.3.A (PDF)]
**[http://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/passenger-provisions-table-23A-en.pdf Provisions for Dangerous Goods Carried by Passengers or Crew - English - Table 2.3.A (PDF)]
**[http://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/passenger-provisions-table-23A-fr.pdf Passenger Information French (PDF)]
**[http://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/passenger-provisions-table-23A-es.pdf Passenger Information Spanish (PDF)]
**[http://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/passenger-provisions-table-23A-ru.pdf Passenger Information Russian (PDF)]


* [http://www.europeanlung.org/de/lungenkrankheiten-and-informationen/flugreisen/ Flugreisen mit Sauerstoff - Datenbank der European Lung Foundation] – ''diese Adresse antwortet am 22.09.2026 mit 404.''  
* [http://www.europeanlung.org/de/lungenkrankheiten-and-informationen/flugreisen/ Flugreisen mit Sauerstoff - Datenbank der European Lung Foundation] – ''diese Adresse antwortet am 22.09.2026 mit 404.''  
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== Nützliches Reisegepäck ==
== Nützliches Reisegepäck ==
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* [http://ck-wissen.de/ckwiki/images/d/d3/Notfallausweis_2009_2.pdf Medizinischer Notfallausweis für Cluster-Kopfschmerz Patientinnen und Patienten (PDF-Datei)]
* [https://ck-wissen.de/ckwiki/images/d/d3/Notfallausweis_2009_2.pdf Medizinischer Notfallausweis für Cluster-Kopfschmerz Patientinnen und Patienten (PDF-Datei)]
* [http://ck-wissen.de/ckwiki/images/2/20/Aerztliche_bescheinigung.pdf Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Medikamenten und Sauerstoff auf Reisen (PDF-Datei)]
* [https://ck-wissen.de/ckwiki/images/2/20/Aerztliche_bescheinigung.pdf Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Medikamenten und Sauerstoff auf Reisen (PDF-Datei)]
* [https://www.adac.de/reise_freizeit/ratgeber_reisen/reisemedizin/tipps-infos/tipps/medikamentenmitnahme.aspx ADAC-Formular Medikamentenmitnahme]  
* [https://www.adac.de/reise_freizeit/ratgeber_reisen/reisemedizin/tipps-infos/tipps/medikamentenmitnahme.aspx ADAC-Formular Medikamentenmitnahme]  
* [http://www.ck-wissen.de/ckwiki/images/3/3b/Flugtauglichkeitsbescheinigung.doc Flugtauglichkeitsbescheinigung (MS-Word)]
* [https://www.ck-wissen.de/ckwiki/images/3/3b/Flugtauglichkeitsbescheinigung.doc Flugtauglichkeitsbescheinigung (MS-Word)]
* [http://www.layer-grosshandel.de/download/Sicherheitsdatenbl%C3%A4tter%5CLinde%20Gas%5C101630_2010112_F%C3%BCllung%20Sauerstoff%2010l.pdf Sicherheitsdatenblatt Sauerstoff, verdichtet (PDF-Datei)] – ''diese Adresse antwortet am 22.09.2026 mit 404.'' ''Sicherheitsdatenblätter gibt der Gaselieferant auf Anfrage heraus.''
* [http://www.layer-grosshandel.de/download/Sicherheitsdatenbl%C3%A4tter%5CLinde%20Gas%5C101630_2010112_F%C3%BCllung%20Sauerstoff%2010l.pdf Sicherheitsdatenblatt Sauerstoff, verdichtet (PDF-Datei)] – ''diese Adresse antwortet am 22.09.2026 mit 404.'' ''Sicherheitsdatenblätter gibt der Gaselieferant auf Anfrage heraus.''
* Leitlinie "Clusterkopfschmerz und trigeminoautonome Kopfschmerzen". Herausgegeben von der Kommission Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft, der Österreichischen Gesellschaft für Neurologie, der Schweizerischen Neurologischen Gesellschaft und dem Berufsverband deutscher Neurologen. Stand: 14.05.2015, gültig bis 13.05.2020. - [http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/030-036.html Online bei der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften] – ''diese Leitlinie ist abgelaufen; der Registereintrag steht heute unter [https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/030-036 register.awmf.org 030-036] (Stand 22.09.2026: „Angemeldet", Überarbeitung, geplante Fertigstellung 31.12.2026). Maßgeblich ist derzeit die Leitlinie der European Academy of Neurology von 2023, siehe [[Sauerstoff]].''
* Leitlinie "Clusterkopfschmerz und trigeminoautonome Kopfschmerzen". Herausgegeben von der Kommission Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft, der Österreichischen Gesellschaft für Neurologie, der Schweizerischen Neurologischen Gesellschaft und dem Berufsverband deutscher Neurologen. Stand: 14.05.2015, gültig bis 13.05.2020; eine Neufassung ist angemeldet, geplante Fertigstellung 31.12.2026. - [https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/030-036 Online bei der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften] – ''diese Leitlinie ist abgelaufen; der Registereintrag steht heute unter [https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/030-036 register.awmf.org 030-036] (Stand 22.09.2026: „Angemeldet", Überarbeitung, geplante Fertigstellung 31.12.2026). Maßgeblich ist derzeit die Leitlinie der European Academy of Neurology von 2023, siehe [[Sauerstoff]].''
* [http://www.efns.org/fileadmin/user_upload/guidline_papers/EFNS_guideline_2006_cluster_headache_and_other_trigeminal_autonomic.pdf EFNS guidelines on the treatment of cluster headache (PDF-Datei)] – ''am 22.09.2026 nicht prüfbar (TLS-Fehler des Servers); der Aufsatz ist über PMID 16987158 erreichbar. Inhaltlich ist er überholt – maßgeblich ist heute die Leitlinie der European Academy of Neurology von 2023.''
* [http://www.efns.org/fileadmin/user_upload/guidline_papers/EFNS_guideline_2006_cluster_headache_and_other_trigeminal_autonomic.pdf EFNS guidelines on the treatment of cluster headache (PDF-Datei)] – ''am 22.09.2026 nicht prüfbar (TLS-Fehler des Servers); der Aufsatz ist über PMID 16987158 erreichbar. Inhaltlich ist er überholt – maßgeblich ist heute die Leitlinie der European Academy of Neurology von 2023.''
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* [[Türkei]]
* [[Türkei]]
* [https://www.ck-wissen.de/forum2 CK-Wissen Forum] – ''das heutige Forum.''
* [https://www.ck-wissen.de/forum2 CK-Wissen Forum] – ''das heutige Forum.''
* [http://www.ck-wissen.de/forum/thread.php?id=795 Früherer Beitrag im alten Forum] – '''''Achtung:''''' ''der alte Forenpfad wird nicht mehr vom Forum bedient, sondern von einer Parkseite mit Werbung eines Drittanbieters; der Beitrag ist darüber nicht erreichbar. Am 22.09.2026 über http und über https geprüft. Dasselbe gilt für die übrigen alten Forenlinks im Wiki.''
* [https://web.archive.org/web/20160807115145/http://www.ck-wissen.de/forum/thread.php?id=795 Früherer Beitrag im alten Forum] ''(Archivkopie vom 07.08.2016)''
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{{Gesundheitshinweis}}
{{Gesundheitshinweis}}
[[Kategorie:Sauerstoff]]
[[Kategorie:Leben mit Cluster-Kopfschmerz]]

Aktuelle Version vom 8. Oktober 2026, 18:49 Uhr

Auf einen Blick
  • Früh planen: Zuerst mit dem Sauerstofflieferanten und der Krankenkasse klären, wie die Versorgung am Urlaubsort läuft. Flaschenventile sind nicht in allen Ländern gleich; oft braucht man einen passenden Adapter.
  • Im Flugzeug: Die Gefahrgutvorschriften der IATA erlauben Flaschen mit gasförmigem Sauerstoff für medizinische Zwecke, höchstens 5 kg brutto je Flasche. Flüssigsauerstoff ist verboten.[1]
  • Fluggesellschaft fragen: Was sie im Einzelnen erlaubt, steht in ihren eigenen Bedingungen. Am besten schon vor der Buchung nachfragen.
  • Ins Gepäck: Notfallausweis und ärztliche Bescheinigung – Vorlagen stehen unten unter Nützliches Reisegepäck.

Bezüglich einer Sauerstoffversorgung auf Reisen sollte man sich zunächst an seinen Sauerstofflieferanten und an die Krankenkasse wenden.

Nützliche Adressen:


Sauerstoff im Flugzeug

Nach den Gefahrgutvorschriften der International Air Transport Association (IATA) ist die Mitnahme von Flaschen (Zylindern) mit gasförmigem Sauerstoff für medizinische Zwecke als Handgepäck oder als aufgegebenes Gepäck gestattet. Die Flasche darf höchstens 5 kg Brutto wiegen. Zur Mitnahme einer Sauerstoffflasche ist eine ärztliche Bescheinigung und die schriftliche Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft erforderlich.

Die Gewichtsgrenze steht in der geltenden Tabelle 2.3.A der IATA-Gefahrgutvorschriften. Der Eintrag lautet dort wörtlich: „Gasflaschen (Gas cylinders) mit gasförmigem Sauerstoff oder gasförmiger Luft für medizinische Zwecke. Die Flasche darf höchstens 5 kg Brutto wiegen."[1] Direkt darunter steht ein Satz, der für Reisende wichtig ist: „Hinweis: Flüssigsauerstoffsysteme sind zum Transport verboten."[1] Wer zu Hause mit Flüssigsauerstoff versorgt wird, kann diese Anlage also nicht mit ins Flugzeug nehmen – auch nicht im aufgegebenen Gepäck. Über die Tabelle hinaus gilt: Was eine einzelne Fluggesellschaft zulässt, steht in ihren eigenen Bedingungen; die IATA-Tabelle ist der Rahmen, nicht die Zusage.


Klären Sie daher im Vorfeld mit Ihrer Fluggesellschaft, ob das Mitbringen einer Sauerstoffflasche an Bord und im Reisegepäck erlaubt ist, am besten schon vor der Buchung der Reise.

Frequent Traveller's Medical Card

Wenn Sie oft mit dem Flugzeug unterwegs sind, erleichtert Ihnen die Frequent Traveller's Medical Card (FREMEC) die Formalitäten. Für Inhaber dieser Karte entfällt die ansonsten für jede Flugreise neu vorzulegende aktuelle ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Sauerstoff. Diese Karte hat bei allen Fluglinien Gültigkeit, die dem Luftfahrtverband IATA angehören. Die FREMEC Karte wird zum Beispiel vom ärztlichen Dienst der Lufthansa kostenfrei ausgestellt.

Nützliches Reisegepäck

Erfahrungsberichte

Siehe auch

Literatur


Einzelnachweise

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