Zitronensäure

Version vom 24. September 2026, 23:34 Uhr von Cezary (Diskussion | Beiträge) (Lange Absätze an Sinngrenzen in kürzere Absätze geteilt (nur Absatzumbrüche, Wortlaut unverändert))

Zitronensäure kommt sowohl natürlich als auch industriell hergestellt vor. Natürliche Zitronensäure findet man in (fast) allen Obstsorten, Kartoffeln, Tomaten und anderen Gemüsen. Die industriell hergestellte Zitronensäure wird in der Industrieproduktion in fast allen Lebensmittelgruppen eingesetzt und muss im Zutatenverzeichnis angegeben werden. Sie wird kenntlich gemacht durch die Aufschriften "Säuerungsmittel: Zitronensäure" (selten), "Säuerungsmittel: Citronensäure" (häufig) oder auch mit der Nummer E330. Die Regeln dafür stehen in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung und gelten in Deutschland genauso wie in den Niederlanden und den anderen EU-Ländern.

Zitronensäure-Kristalle

Das Zutatenverzeichnis nennt danach sämtliche Zutaten eines Lebensmittels. Fehlen darf ein Zusatzstoff dort aber unter anderem dann, wenn er nur über eine zugelieferte Zutat hineingelangt ist und im fertigen Lebensmittel keine technologische Wirkung mehr hat, oder wenn er als Verarbeitungshilfsstoff verwendet wird.[1]

Wenn Zitronensäure triggert, ist ebenfalls Vorsicht geboten mit E 331 (Mononatriumcitrat, Dinatriumcitrat, Trinatriumcitrat), E 332 (Monokaliumcitrat, Trikaliumcitrat) und E 333 (Monocalciumcitrat, Dicalciumcitrat, Tricalciumcitrat).


Getränke

Auch in Getränken steckt oft Zitronensäure. Wichtig ist der Unterschied zwischen zugesetzter und natürlicher Zitronensäure:

  • Zugesetzte Zitronensäure (E 330) muss im Zutatenverzeichnis stehen – auch dann, wenn sie mit einem Grundstoff oder Konzentrat ins Getränk gekommen ist, solange sie im fertigen Getränk noch wirkt, also zum Beispiel für den sauren Geschmack sorgt (siehe oben).[1] Enthalten sein kann sie zum Beispiel in Limonaden, Fruchtsaftgetränken, Schorlen und Biermischgetränken.
  • Fruchtsaft – egal ob Direktsaft oder Saft aus Konzentrat: Nach der deutschen Fruchtsaftverordnung dürfen hier nur wenige Zutaten zugegeben werden, darunter Zitronen- oder Limettensaft, um den sauren Geschmack auszugleichen – höchstens 3 Gramm je Liter, gerechnet als Zitronensäure. Zusatzstoffe sind nur erlaubt, soweit das EU-Zusatzstoffrecht sie zulässt. Die Regeln gelten für Direktsaft und Saft aus Konzentrat gleichermaßen.[2]
  • Natürliche Zitronensäure steht nie im Zutatenverzeichnis. Viele Früchte enthalten sie von Natur aus (siehe oben). Wer auf Zitronensäure reagiert, sollte deshalb auch bei reinem Saft vorsichtig sein.


Lebensmittel

 

In den folgenden Lebensmitteln können Zitronensäure und/oder ihre Auszüge enthalten sein:

  • Margarine
  • diverse Wurstsorten (z.B. Zwiebelmett, Aspik)
  • Joghurt- und Quarkzubereitungen mit Früchten / Fruchtsäften
  • Feinkostsalate (Krautsalat, Eiersalat, usw.)
  • Fischzubereitungen (z.B. Heringsfilets in Dill-Sahne-Sauce, diverse Anbieter)
  • Antipasti wie Peperoni, Oliven, gefüllte Weinblätter, etc.
  • Ketchup, Grillsaucen
  • Kräuterbutter
  • Remouladen, Mayonnaisen
  • Tortellini (vor allem aus dem Kühlregal)
  • Fertigsuppen und -gerichte (Dosen)
  • Convenienceprodukte (Maggi Fix & Frisch, Knorr, ...)
  • Sauerkonserven (Gewürzgurken etc.)
  • Obstkonserven
  • andere Konserven (Rollmops roh und gebraten, ...)
  • Süßigkeiten (z.B. Schokolade, Pralinen, Joghurt-Gums, Gummibärchen, usw.)
  • Marmelade (in Gelierzucker enthalten)
  • ...

(Liste wird weiter ergänzt)

Medikamente

Zitronensäure ist unter anderem enthalten in diversen Nasensprays (ratiopharm, Otriven), in diversen isla moos-Produkten, und in Berotec N Dosier-Aerosol (weitere Arzneimittel folgen, sobald sie bekannt sind). Darüber hinaus wird Zitronensäure fast allen Nahrungsergänzungsmitteln wie Vitamin- oder Spurenelementpräparaten zugesetzt. Das Antiallergikum Cetirizin-ADGC enthält Natriumcitrat, das ebenfalls triggern kann.

Andere Produkte

Zitronensäure findet sich auch häufig in Kosmetikprodukten wie Duschgels und Shampoo. In Zahnpasta ist Tricalciumcitrat ein beliebter Zusatz.

Externe Links


Einzelnachweise

  1. ↑ 1,0 1,1 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV). Artikel 18 Absatz 1: „Das Zutatenverzeichnis besteht aus einer Aufzählung sämtlicher Zutaten des Lebensmittels in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung des Lebensmittels.“ Artikel 20 Buchstabe b: Nicht aufgeführt werden müssen Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmittelenzyme, „i) deren Vorhandensein in einem Lebensmittel lediglich darauf beruht, dass sie […] in einer Zutat oder in mehreren Zutaten dieses Lebensmittels enthalten waren, sofern sie im Enderzeugnis keine technologische Wirkung mehr ausüben, oder ii) die als Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden“.
  2. ↑ Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV), § 2 Absatz 2, 4 und 5 sowie Anlage 3: „Zitronensaft, Limettensaft, konzentrierter Zitronensaft oder konzentrierter Limettensaft: bei allen Erzeugnissen nach Anlage 1 zur Korrektur des sauren Geschmacks in einer Menge von höchstens 3 g/l, berechnet als wasserfreie Zitronensäure“. Fassung zuletzt geändert am 25.11.2025, gelesen am 24.09.2026.

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