Sauerstoffflasche

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Auf einen Blick
  • Große und kleine Flaschen: Medizinischer Sauerstoff kommt meist in 10-Liter-Flaschen für den festen Standort, zum Beispiel zu Hause. Für unterwegs gibt es Flaschen mit 0,5, 1, 2 und 5 Litern. Auch diese kleinen Flaschen bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen.
  • Wie lange eine Flasche reicht: Flaschengröße in Litern mal angezeigter Druck in bar ergibt die Liter Sauerstoff. Teilt man das durch den Durchfluss in Litern pro Minute, erhält man die Minuten. Ein Beispiel: Eine volle 10-Liter-Flasche mit 200 bar enthält rund 2000 Liter. Bei 15 Litern pro Minute reicht sie gut zwei Stunden. Das sind etwa neun Anwendungen von 15 Minuten, bei 12 Litern pro Minute etwa elf. Dauert eine Anwendung 20 Minuten, sind es etwa sieben (bei 15 Litern pro Minute) oder acht (bei 12 Litern pro Minute). Einsetzen muss man den Druck, den das Manometer (die Druckanzeige) gerade zeigt. Ein Restdruck bleibt in der Flasche. Alle Zahlen sind deshalb Richtwerte (Formel, Beispiele und Tabelle).
  • Kleine Flaschen sind nur zur Überbrückung: Eine 2-Liter-Flasche mit rund 400 Litern reicht für ein bis zwei Attacken, eine 1-Liter-Flasche für höchstens eine.
  • Konzentratoren sind ungeeignet: Ein handelsüblicher Sauerstoffkonzentrator gewinnt den Sauerstoff aus der Umgebungsluft. Er schafft aber nicht die Durchflussmenge und die Sauerstoffkonzentration, die man für die Attacke braucht. Flüssigsauerstoff ist beim Cluster-Kopfschmerz unüblich. Auf die Zulassung für den Cluster-Kopfschmerz kann man sich dabei nicht berufen (Konzentratoren).
  • Die gesetzliche Krankenkasse zahlt: Sauerstoff aus Druckgasflaschen ist seit dem 14. Dezember 2007 ausdrücklich für den Cluster-Kopfschmerz zugelassen. Auf der Abrechnung stehen Sauerstoff, Druckminderer (Durchflussregler) und Flaschen als getrennte Posten. An der Übernahme ändert das nichts (Wer die Kosten trägt).
  • Zuzahlung: Für den Sauerstoff zahlt man 10 Prozent dazu, höchstens 15 Euro für den ganzen Monat, gleich wie viele Flaschen es sind. Für den Druckminderer sind es 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Die Zuzahlungen werden auf die jährliche Belastungsgrenze angerechnet. Das ist die Höchstsumme, die man im Jahr zuzahlen muss (Chronikerregelung). Im Einzelfall helfen Sozialverbände wie VdK oder SoVD weiter.
  • Fliegen mit Sauerstoffflasche: Nach den Gefahrgutregeln des Luftfahrtverbands IATA dürfen Flaschen mit gasförmigem Sauerstoff für medizinische Zwecke mit ins Flugzeug, wenn die Fluggesellschaft zustimmt. Staaten und Fluggesellschaften können das einschränken. Nicht jede Fluggesellschaft erlaubt, die eigene Flasche an Bord zu benutzen. Jede Flasche darf höchstens 5 kg brutto wiegen. Flüssigsauerstoff ist verboten (Fliegen, ausführlich unter Sauerstoffversorgung auf Reisen).
Zuletzt gegen die Quellen geprüft: 25. September 2026 · Wie wir prüfen

Diese Seite erklärt die Flaschen für den Sauerstoff gegen die Cluster-Attacke. Sie beantwortet diese Fragen: Welche Größen gibt es? Wie lange reicht eine Flasche? Wer bezahlt? Was gilt beim Fliegen? Und warum eignen sich Sauerstoffkonzentratoren nicht?

Sauerstoffflaschen

Große Sauerstoffflasche in einem fahrbaren Ständer, oben Druckminderer und Anfeuchter, daran ein Schlauch mit Maske.
Sauerstoffflasche 10 Liter/200 bar

Medizinischer Sauerstoff wird meist in 10 l-Flaschen für die stationäre Anwendung angeboten. Es gibt jedoch auch Flaschen mit 0,5l, 1l, 2l, 5l für den Einsatz unterwegs. Die Kosten für diese Gebinde werden auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Belege dazu und die Frage der Zuzahlung stehen unten im Abschnitt Wer die Kosten trägt.

Wie lange eine Flasche reicht

So berechnet man Inhalt und Reichweite einer Sauerstoffflasche näherungsweise, in zwei Schritten:[1]

  1. Inhalt: Flaschengröße in Litern (die Größenangabe der Flasche, zum Beispiel 2 oder 10 Liter) × Druck in der Flasche in bar = Liter Sauerstoff
  2. Reichweite: Liter Sauerstoff ÷ Verbrauch in Litern pro Minute = Anwendungsdauer in Minuten

In einer Zeile: Inhalt der Flasche in Litern × Druck in der Flasche in bar ÷ Verbrauch in Litern pro Minute = Anwendungsdauer in Minuten.

Selbst ausrechnen: Hier steht sonst ein kleiner Rechner für die eigene Flasche. Er braucht JavaScript im Browser. Ohne ihn helfen die Beispiele und die Tabelle weiter unten.

Durchgerechnete Beispiele:

  • 10-Liter-Flasche mit 200 bar: 10 × 200 = 2000 Liter Sauerstoff. Bei 15 l/min: 2000 ÷ 15 = rund 133 Minuten.
  • 2-Liter-Flasche mit 200 bar: 2 × 200 = 400 Liter Sauerstoff. Bei 15 l/min: 400 ÷ 15 = rund 27 Minuten, bei 12 l/min rund 33 Minuten – das reicht für knapp zwei bis gut zwei Anwendungen von 15 Minuten.
  • Angebrochene 2-Liter-Flasche, das Manometer zeigt 100 bar: 2 × 100 = 200 Liter. Bei 15 l/min: rund 13 Minuten – weniger als eine volle Anwendung von 15 Minuten.

Warum die Rechnung aufgeht. Die Bar-Zahl sagt, wie stark das Gas zusammengepresst ist. Zehn Liter Flascheninhalt bei 200 bar enthalten also ungefähr 10 × 200 = 2000 Liter Sauerstoff, sobald er sich auf normalen Luftdruck entspannt. Der Flaschendruck wird am Inhaltsmanometer des Druckminderers angezeigt und ist, wie das Hilfsmittelverzeichnis es formuliert, „ein Maß für die noch in der Flasche vorhandene Sauerstoffmenge".[2] Für die Rechnung ist deshalb der aktuell angezeigte Druck einzusetzen, nicht die 200 bar der vollen Flasche: Eine halb leere Flasche zeigt rund 100 bar und enthält entsprechend die Hälfte.

Was die Rechnung ungenau macht. Die Formel ist eine Faustregel:

  • Restdruck: Sie rechnet bis zur vollständig leeren Flasche. Der Druckminderer braucht aber einen Restdruck, um den eingestellten Flow überhaupt zu liefern – die letzten Liter sind nicht nutzbar. Außerdem dürfen Flaschen für medizinische Gase nicht ganz entleert werden, damit keine Fremdstoffe wie Feuchtigkeit eindringen; manche Anbieter rüsten ihre Flaschen dafür mit Restdruckventilen aus.[1]
  • Tatsächlicher Fülldruck: Nicht jede Flasche hat denselben Fülldruck: Der höchste Fülldruck ist auf der Flaschenschulter eingeprägt, bei Gasflaschen sind bis zu 300 bar möglich.[1] Wie viel wirklich in der Flasche ist, zeigt das Manometer. Deshalb auch bei einer frisch gelieferten Flasche den angezeigten Druck einsetzen und nicht einfach mit 200 bar rechnen.
  • Herstellerangaben: Ein Anbieter nennt für seine 10-Liter-Flasche mit 200 bar 2160 Liter entnehmbaren Sauerstoff und für die 2-Liter-Flasche 430 Liter, jeweils mit 5 bar Restdruck gerechnet.[3] Die Faustformel (2000 und 400 Liter) liegt also nahe an solchen Angaben, eher etwas darunter. Genaue Werte für die eigene Flasche nennt der Lieferant.
  • Anwendungszeit, nicht Zahl der Attacken: Die Formel rechnet die reine Anwendungszeit; wie oft man damit auskommt, hängt davon ab, wie viele Attacken bis zur nächsten Lieferung kommen.

Eine Attackenbehandlung dauert nach den Leitlinien 15 bis 20 Minuten. Die Leitlinie der European Academy of Neurology von 2023 nennt mindestens 12 Liter pro Minute, in manchen Fällen bis 15;[4] die ältere deutsche Leitlinie von 2015 nennt 12 Liter pro Minute über eine Maske mit Rückatembeutel.[5] Mit diesen Werten ergibt sich für die auf dieser Seite genannten Flaschengrößen, jeweils bei vollen 200 bar:

Flaschengröße Gasmenge bei 200 bar Dauer bei 12 l/min Dauer bei 15 l/min Anwendungen à 15 Minuten bei 12 l/min Anwendungen à 15 Minuten bei 15 l/min
0,5 Liter rund 100 Liter etwa 8 Minuten etwa 7 Minuten weniger als eine weniger als eine
1 Liter rund 200 Liter etwa 17 Minuten etwa 13 Minuten etwa eine knapp eine
2 Liter rund 400 Liter etwa 33 Minuten etwa 27 Minuten gut zwei knapp zwei
5 Liter rund 1000 Liter etwa 83 Minuten etwa 67 Minuten fünf bis sechs vier bis fünf
10 Liter rund 2000 Liter etwa 165 Minuten etwa 133 Minuten etwa elf etwa neun

In alltagsnäheren Worten: Die kleinen Flaschen für unterwegs sind Überbrückung, nicht Versorgung. Eine 2-Liter-Flasche reicht für etwa zwei Attacken, eine 1-Liter-Flasche für eine einzige – wer mehrere Attacken am Tag hat, braucht für einen Tag unterwegs entweder mehrere Flaschen oder eine größere. Die stationäre 10-Liter-Flasche reicht dagegen für rund elf Anwendungen, also bei drei Attacken am Tag für etwa drei bis vier Tage.


Graue Tragetasche mit Schultergurt, davor eine kleine Sauerstoffflasche mit Druckminderer, Schlauch und Maske.
Transportable Sauerstoffflasche, 2 Liter, 200 bar mit Tragetasche

Wer die Kosten trägt

Vorweg: Dieser Abschnitt gibt Rechtsgrundlagen wieder und ist keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall, für einen Antrag und besonders für einen Widerspruch helfen die Sozialverbände weiter — etwa der Sozialverband VdK Deutschland oder der Sozialverband Deutschland (SoVD); sie beraten und vertreten ihre Mitglieder im Sozialrecht, auch vor dem Sozialgericht.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten. Rechtlich ist das auf drei Dinge verteilt, und das erklärt, warum auf einer Abrechnung mehrere Posten stehen:

  • Der Sauerstoff selbst ist ein Arzneimittel. Druckverdichteter medizinischer Sauerstoff ist seit dem 14. Dezember 2007 ausdrücklich zur Behandlung von Cluster-Kopfschmerz zugelassen; die Fachinformation nennt dieses Anwendungsgebiet bis heute. Die Nachweise dazu stehen unter Sauerstoff#Kostenträger.
  • Der Druckminderer ist ein Hilfsmittel. Er steht im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung in der Untergruppe 14.24.05. Dort ist der Cluster-Kopfschmerz als eigene Indikation neben der Sauerstoff-Langzeittherapie genannt – und zwar für „stationäre und mobile Sauerstoffdruckgassysteme ohne Demandventil". Die kleine Flasche für unterwegs ist also mitgemeint. Der Text schreibt dabei die Zufuhr vor: nicht über Nasensonden, sondern über Maskensysteme, gegebenenfalls mit Rückschlagventil und Reservoirbeutel.[2] Einzelheiten unter Sauerstoff im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen und Cluster-Kopfschmerz-Sauerstoff-Hochkonzentrationsmaske.
  • Die Flaschen gelten als Verbrauchsmaterial. Wörtlich: „Sauerstoffflaschen sind als Verbrauchsmaterial nicht Bestandteil eines Druckminderers und werden gesondert abgerechnet." Sie werden also getrennt vom Gerät abgerechnet; an der Übernahme ändert das nichts.[2]

Dazu die Leitlinie der Fachgesellschaften von 2015, die es in einem Satz festhält: „Die Kosten für die Behandlung von Clusterkopfschmerzattacken mit Sauerstoff in Druckgasflaschen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen."[5] Diese Leitlinie ist abgelaufen (gültig war sie bis 13.05.2020) und wird überarbeitet; die Kostenübernahme selbst folgt aber aus dem Leistungsrecht und nicht aus der Leitlinie.

Zuzahlung. Hier ist genaues Hinsehen nötig, weil das Gesetz drei verschiedene Beträge kennt:

  • Für den Druckminderer als Hilfsmittel: 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (§ 33 Absatz 8 Satz 1 SGB V in Verbindung mit § 61 Satz 1 SGB V).[6][7]
  • Für ein zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel: 10 Prozent, „jedoch höchstens 15 Euro für den gesamten Monatsbedarf" (§ 33 Absatz 8 Satz 3 SGB V) – also je Monat, nicht je Flasche.[6]
  • Für ein Arzneimittel auf Kassenrezept: derselbe Betrag wie beim Hilfsmittel, 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, „jedoch jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels" (§ 31 Absatz 3 Satz 1 SGB V in Verbindung mit § 61 Satz 1 SGB V).[8]

Für den Sauerstoff gilt der mittlere Betrag. Er ist seit 2007 zwar auch ein zugelassenes Arzneimittel, leistungsrechtlich aber ein zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel. In den leistungsrechtlichen Hinweisen der Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses steht: „Sauerstoff als unabdingbarer funktionaler ‚Bestandteil‘ von Sauerstofftherapiegeräten, also des Hilfsmittels, ist leistungsrechtlich dem Hilfsmittelbereich zuzuordnen.“[9] Leistungsrechtlich heißt: wenn es darum geht, wer was bezahlt und nach welchen Regeln.

Für die Kosten wird der Sauerstoff also wie ein zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel behandelt — die Zuzahlung beträgt 10 Prozent, höchstens 15 Euro für den gesamten Monat, gleich wie viele Flaschen es sind. Dass er zugleich als Arzneimittel zugelassen ist, steht dazu nicht im Widerspruch: Die Zulassung sagt, wofür er verwendet werden darf; das Hilfsmittelverzeichnis sagt, nach welchen Regeln die Kassen ihn bezahlen.

Was bei Nachlieferungen und Folgerezepten gilt, steht auf der Seite Sauerstoff, Abschnitt „Nachfüllen, Folgeverordnung und die Rechte dabei“. In jedem Fall zählen die Zuzahlungen auf die jährliche Belastungsgrenze ein: zwei Prozent der Bruttoeinnahmen, bei Dauerbehandlung wegen derselben schwerwiegenden Krankheit ein Prozent – siehe Chronikerregelung.

Mit der Sauerstoffflasche fliegen

Nach den Gefahrgutvorschriften des Luftfahrtverbands IATA dürfen Flaschen mit gasförmigem Sauerstoff für medizinische Zwecke im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mit ins Flugzeug. Die Fluggesellschaft muss aber zustimmen, und jede Flasche darf höchstens 5 kg brutto wiegen. Flüssigsauerstoff ist verboten.[10] Die IATA-Tabelle ist nur der Rahmen; Staaten und Fluggesellschaften dürfen strengere Regeln haben.[10] Lufthansa etwa verlangt, dass Flaschenventile und Druckminderer vor Beschädigung geschützt sind, und verbietet Sauerstoffflaschen auf Flügen von, nach und innerhalb der USA;[11] SWISS erlaubt nicht, eigene Sauerstoffflaschen an Bord zu benutzen.[12] Dass man eine Flasche mitnehmen darf, heißt also nicht, dass man sie während des Flugs benutzen darf. Deshalb am besten schon vor der Buchung bei der Fluggesellschaft nachfragen. Wie viel Sauerstoff man für die Reise braucht, lässt sich mit der Formel oben abschätzen. Ärztliche Bescheinigung, Vorlagen und Versorgung am Urlaubsort: Sauerstoffversorgung auf Reisen.

Durchflussregler/Druckminderer

Druckminderer mit Druckanzeige und Drehrad mit festen Stufen von 0 bis 15 Liter pro Minute (1 bis 6, dann 9, 12 und 15).
Durchflussregler/Druckminderer für stufenweise dosierbaren Sauerstoff-Flow
Druckminderer mit zwei Rundanzeigen – oben der Flaschendruck bis 200 bar, seitlich die Durchflussmenge bis 15 Liter pro Minute – und großem Drehknopf.
Durchflussregler/Druckminderer für stufenlos dosierbaren Sauerstoff-Flow von 3-15 l/min mit Inhalts und Mengenmanometer

Obige Illustrationen mit freundlicher Genehmigung der Firma Weinmann

Sauerstoffkonzentratoren

Grau-weißes Standgerät mit Bedienfeld oben, auf dem Boden neben einer Steckdose.
Sauerstoffkonzentrator

Sauerstoffkonzentratoren gewinnen den Sauerstoff aus der Umgebungsluft durch die Abscheidung von Stickstoff unter Verwendung eines elektromotorisch angetriebenen Kompressors. Dabei wird der Sauerstoff über ein Membranfilter physikalisch aus der Umgebungsluft „gesiebt“. Ein handelsüblicher Sauerstoffkonzentrator erreicht nicht die für die Behandlung der Cluster-Kopfschmerz-Attacke notwendige Durchflussmenge und Sauerstoffkonzentration und ist deshalb für die Attackenbehandlung nicht geeignet.

Die Leitlinie der European Academy of Neurology von 2023 empfiehlt mindestens 12 Liter pro Minute, in manchen Fällen bis 15, und reinen Sauerstoff über eine Maske mit Reservoirbeutel (S. 2961).[4] Ein Konzentrator gewinnt dagegen ein sauerstoffangereichertes Gas aus der Umgebungsluft, wie im Absatz oben beschrieben, und ist für deutlich kleinere Durchflussmengen gebaut. Auch das Hilfsmittelverzeichnis trennt beides: Die Konzentratoren stehen in einer eigenen Untergruppe (14.24.06), während für den Cluster-Kopfschmerz der Druckminderer für Druckgasflaschen in 14.24.05 gelistet ist.[2]

Eine randomisierte Untersuchung von 2024 hat Konzentratoren beim episodischen Cluster-Kopfschmerz geprüft – allerdings mit zwei zusammengeschalteten Geräten und mit einer Tablette als Vergleich, nicht mit der Sauerstoffflasche. Sie ändert die Empfehlung deshalb nicht. Die Studie und ihre Grenzen sind auf der Hauptseite dargestellt: Sauerstoff#Sauerstoffkonzentratoren.







Flüssigsauerstoff

Flüssigsauerstoff wird in der Sauerstofflangzeittherapie verwendet. Für den Cluster-Kopfschmerz ist er unüblich, und auf die Zulassung für den Cluster-Kopfschmerz kann man sich dabei nicht berufen: Zugelassen ist dafür der Sauerstoff in Druckgasflaschen; die Gebrauchsinformation des kälteverflüssigten Sauerstoffs CONOXIA LO2X etwa nennt als Anwendungsgebiet nur Sauerstoffmangelzustände.[13] Näheres unter Sauerstoff#Kostenträger. Insbesondere für chronische Patienten mit hohem Sauerstoffbedarf könnte sich durch die Verwendung von Flüssigsauerstoff ein Komfort- und ggf. auch ein Kostenvorteil ergeben. Das Flüssigsauerstoffsystem muss wegen der hohen Kapazität seltener gefüllt werden als Flaschen ausgetauscht werden müssen. Zudem besteht die Möglichkeit, transportable Systeme mit geringem Gewicht und hoher Kapazität mit sich zu führen. Dadurch erhöht sich die Mobilität der Patienten.

  • O.U.C.H.-US Newsletter Jan. 2007 – die Adresse antwortet am 22.09.2026 mit „404 Not Found"; der Beitrag ist dort nicht mehr abrufbar.
  • Ein Erfahrungsbericht aus England im CH.com Forum: Topic: Liquid Oxygen (Englisch) – der Server antwortet am 22.09.2026 mit einem Fehler 500; mit zwei verschiedenen Werkzeugen geprüft. Das ist eine Aussage über den Zustand des Servers, nicht über den Beitrag – ein späterer Versuch kann gelingen.
  • Linde: Flüssigsauerstoff-Systeme – der Rechnername www.linde-gastherapeutics.de hat am 22.09.2026 keinen DNS-Eintrag mehr; die Adresse ist damit nicht mehr auflösbar.


Siehe auch

Einzelnachweise

  1. ↑ 1,0 1,1 1,2 Druckgasbehälter – häufige Fragen, Air Liquide Medical (abgerufen am 25.09.2026). Zum Inhalt: „Aktueller Druck mal Nennvolumen des Druckgasbehälters = Liter gasförmig“, mit dem Beispiel 200 bar × 5 Liter = 1.000 Liter. Zum Fülldruck: „Der maximale Fülldruck einer Gasflasche ist auf der Flaschenschulter eingeprägt“, er kann bis zu 300 bar betragen. Zum Restdruck: Druckgasbehälter für medizinische Gase dürfen nicht komplett entleert werden, damit von außen keine Fremdstoffe (z. B. Feuchtigkeit) eindringen können; die Flaschen dieses Anbieters haben dafür Restdruckventile.
  2. ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung, Produktgruppe 14, Anwendungsort 24 „Atmungsorgane", Untergruppe 05 „Sauerstofftherapiegeräte, Druck- und Flüssiggas" (Änderungsdatum 09.01.2024), am 22.09.2026 über die Baumansicht auf hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de aufgerufen. Die hier zitierten Beschreibungs- und Indikationstexte sind der Fassung der Bekanntmachung entnommen, wie sie auf Sauerstoff im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen wiedergegeben ist; die entsprechenden Abschnitte des heutigen Registers ließen sich am 22.09.2026 mit den hier verfügbaren Mitteln nicht öffnen.
  3. ↑ Standard Sauerstoffflaschen, Air Liquide Medical (abgerufen am 25.09.2026). Tabelle: 2-Liter-Flasche, Fülldruck 200 bar, entnehmbares Volumen 430 Liter; 10-Liter-Flasche, Fülldruck 200 bar, entnehmbares Volumen 2.160 Liter. Fußnote: „Entnehmbares Gasvolumen bei 1 bar absolut und 15 C° unter Berücksichtigung eines im Druckgasbehälter verbleibenden Restdrucks von 5 bar“.
  4. ↑ 4,0 4,1 May A, Evers S, Goadsby PJ, Leone M, Manzoni GC, Pascual J, et al. (2023). "European Academy of Neurology guidelines on the treatment of cluster headache". Eur J Neurol 30 (10): 2955-2979. doi:10.1111/ene.15956. PMID 37515405. 
  5. ↑ 5,0 5,1 Leitlinie „Clusterkopfschmerz und trigeminoautonome Kopfschmerzen". Herausgegeben von der Kommission Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft, der Österreichischen Gesellschaft für Neurologie, der Schweizerischen Neurologischen Gesellschaft und dem Berufsverband deutscher Neurologen. Stand 14.05.2015, gültig bis 13.05.2020, Neufassung angemeldet. – Eintrag bei der AWMF
  6. ↑ 6,0 6,1 § 33 Hilfsmittel, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), Absatz 8, am 22.09.2026 gelesen.
  7. ↑ § 61 Zuzahlungen, SGB V, Satz 1: „10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels." Am 22.09.2026 gelesen.
  8. ↑ § 31 Arznei- und Verbandmittel, SGB V, Absatz 3 Satz 1, am 22.09.2026 gelesen.
  9. ↑ Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, Produktgruppe 14, Produktgruppen-Info, Abschnitt „Leistungsrechtliche Hinweise“ (Änderungsdatum 09.01.2024). Am 22.09.2026 im Wortlaut gelesen über die Spiegelung von REHADAT: rehadat-gkv.de, Produktgruppen-Info 14; Verzeichnisstand dort „Bundesanzeiger 31.08.2026“. Das Register selbst: hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de.
  10. ↑ 10,0 10,1 Gefahrgutvorschriften, 67. Ausgabe, 1. Januar 2026, Tabelle 2.3.A (deutsche Fassung, PDF-Datei), International Air Transport Association (abgerufen am 25.09.2026): „Gasflaschen („Gas cylinders“) mit gasförmigem Sauerstoff oder gasförmiger Luft für medizinische Zwecke. Die Flasche darf höchstens 5 kg Brutto wiegen.“ In den Spalten „Erlaubt im oder als Handgepäck“, „Erlaubt im oder als aufgegebenes Gepäck“ und „Genehmigung des/der Luftfahrtunternehmen ist erforderlich“ steht jeweils JA. Darunter: „Flüssigsauerstoffsysteme sind zum Transport verboten.“ Über der Tabelle: „Die Bestimmungen von Unterabschnitt 2.3 und Tabelle 2.3.A können durch Abweichungen der Staaten oder der Luftfahrtunternehmen eingeschränkt werden.“
  11. ↑ Gefährliche Gegenstände, Lufthansa (abgerufen am 25.09.2026): „Flaschenventile und -regler müssen, sofern angebracht, vor Beschädigungen geschützt sein“; „Flüge von/nach/innerhalb USA: Sauerstoffgaszylinder sind auf diesen Reisen verboten.“
  12. ↑ Zusätzlicher Sauerstoff, SWISS (abgerufen am 25.09.2026): „Es ist nicht gestattet, eigene Sauerstoffflaschen an Bord zu benützen.“
  13. ↑ Gebrauchsinformation: Information für den Anwender. CONOXIA® LO2X 100 %, Gas zur medizinischen Anwendung, kälteverflüssigt. Wirkstoff: Sauerstoff. Linde GmbH, zuletzt überarbeitet im August 2024, am 23.09.2026 gelesen. Abschnitt 1: „CONOXIA LO2X wird angewendet zur Behandlung und Vorbeugung von Sauerstoffmangelzuständen (hypoxischen und hypoxämischen Zuständen).“ Der Cluster-Kopfschmerz ist dort nicht genannt.

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