Sauerstoff im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen
Kommentierter Auszug aus dem Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen
(Kommentare in kursiver Schrift)
- Produktgruppe: 14. Inhalations- und Atemtherapie
- Anwendungsort: 24. Atemwege
- Untergruppe: 05. Sauerstofftherapiegeräte, Druck- und Flüssiggas
- Produktart: 0.
- Bezeichnung: Druckminderer für Druckgasflaschen
Beschreibung
Sauerstofftherapiegeräte mit Druckgas bestehen i.d.R. aus mehreren Geräteteilen. Als Vorratsbehälter dient eine auswechselbare Sauerstoffflasche. Sie ist in verschiedenen Größen erhältlich und enthält den komprimierten gasförmigen Sauerstoff. Der maximale Flaschendruck liegt bei 200 MPa, d.h. eine volle 10 l Flasche enthält 10 l x 200 MPa = 2000 l Sauerstoffgas. An die Sauerstoffflasche wird ein so genannter Druckminderer angeschlossen. Dieser reduziert den Flaschendruck auf den erforderlichen Betriebsdruck und ermöglicht eine genaue Dosierung des erforderlichen (verordneten) Sauerstoffflows. Der Flaschendruck wird mit einem Manometer gemessen und angezeigt; er ist ein Maß für die noch in der Flasche vorhandene Sauerstoffmenge. Eine Anfeuchtung ist in der Regel angezeigt.
Sauerstoffflaschen sind als Verbrauchsmaterial nicht Bestandteil eines Druckminderers und werden gesondert abgerechnet (s. Produktart 14.99.99.1). Druckminderer im Sinne dieser Produktgruppe können an unterschiedliche Flaschengrößen angeschlossen werden.
=> Anmerkung: Die Zuzahlung zu Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, wie z.B. Sauerstoff, beträgt 10 Prozent der Kosten, aber höchstens 10 Euro/Monat.
Es sollte jeweils geprüft werden, ob für die Sauerstoff-Langzeittherapie (aber nicht bei Cluster-Kopfschmerz!) der Einsatz von Sauerstoffsparsystemen oder Sauerstoffkonzentratoren oder Sauerstoffgeneratoren oder Füllsystemen möglich ist. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz geeignet.
Indikation
a) Langzeit-Sauerstofftherapie
[...]
b) Weitere Indikationen außerhalb der Sauerstoff-Langzeittherapie:
Stationäre und mobile Sauerstoffdruckgassysteme ohne Demandventil können auch außerhalb der Sauerstoff-Langzeittherapie eingesetzt werden, um eine Akutbehandlung bei Cluster-Kopfschmerz (Attackenkupierung) oder bei schwerem Asthma bronchiale mit wiederholt auftretenden akuten hypoxämischen Zuständen durchzuführen.
Zu beachten ist, dass die Zufuhr des Sauerstoffes in diesen Fällen nicht über Nasensonden erfolgt, sondern über Maskensysteme welche ggf. auch mit Rückschlagventil und Reservoirbeutel ausgestattet sind. Auch eine Befeuchtung ist aufgrund der nur kurzzeitigen Anwendung nicht erforderlich.
Quelle
- Bekanntmachung der Spitzenverbände der Krankenkassen über die Fortschreibung der Produktgruppe 14 "Inhalations- und Atemtherapiegeräte" vom 7. Mai 2007, bekannt gemacht im Bundesanzeiger vom 01.06.2007, Nr. 100. (Internet Archive) - Aktueller Stand, Fortschreibung vom 04. Dezember 2018
Sauerstoffkonzentratoren sind für Cluster-Kopfschmerz nach dem Hilfsmittelverzeichnis nicht zugelassen, da die Indikation „Cluster-Kopfschmerz“ für Sauerstoffkonzentratoren nicht genannt wird!
Stand 2026
Der Auszug oben gibt den Stand von 2019 wieder und beruht auf der Fortschreibung von 2007. Das Verzeichnis wurde am 22.09.2026 im Register des GKV-Spitzenverbandes selbst nachgesehen. Nichts von oben ist gelöscht; hier steht daneben, was sich geändert hat — und vier Angaben, die man kennen sollte, bevor man den Verordnungsvorschlag benutzt.[1]
Der Flaschendruck oben ist um den Faktor zehn falsch
Im Abschnitt „Beschreibung" steht: „Der maximale Flaschendruck liegt bei 200 MPa, d.h. eine volle 10 l Flasche enthält 10 l x 200 MPa = 2000 l Sauerstoffgas."
Richtig ist 200 bar. Das sind 20 MPa — 200 MPa wären 2000 bar, also das Zehnfache. Der Verordnungsvorschlag am Ende derselben Seite nennt übrigens korrekt „200 bar"; die Seite widerspricht sich hier selbst. Das Rechenergebnis 2000 Liter stimmt trotzdem, weil in Wahrheit mit der Zahl 200 (bar) gerechnet wurde: Die Bar-Zahl gibt an, wie stark das Gas zusammengepresst ist, also 10 Liter Flascheninhalt × 200 = etwa 2000 Liter Gas, wenn es sich auf normalen Luftdruck entspannt.
In alltägliche Sprache übersetzt: Eine vollständig gefüllte 10-Liter-Flasche enthält ungefähr 2000 Liter Sauerstoff. Bei 12 Litern pro Minute reicht das für etwa 165 Minuten reine Anwendungszeit, also knapp drei Stunden — bei einer Attackenbehandlung von rund 15 Minuten sind das etwa elf Anwendungen. Eine 2-Liter-Flasche für unterwegs enthält entsprechend rund 400 Liter, also etwa zwei bis drei Anwendungen.
Die Zuzahlung beträgt höchstens 15 Euro, nicht 10 Euro
Die Anmerkung oben nennt „10 Prozent der Kosten, aber höchstens 10 Euro/Monat". Der Prozentsatz stimmt, der Höchstbetrag nicht mehr. § 33 Absatz 8 Satz 3 SGB V lautet wörtlich:
- „Die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt 10 vom Hundert des insgesamt von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, jedoch höchstens 15 Euro für den gesamten Monatsbedarf."[2]
Wichtig dabei: Diese Grenze gilt je Monat und für den gesamten Monatsbedarf — nicht je Flasche. Und sie zählt auf die jährliche Belastungsgrenze ein; wer chronisch krank ist, kommt unter Umständen auf ein Prozent der Jahreseinnahmen statt zwei. Einzelheiten unter Chronikerregelung.
Die Produktarten heißen heute anders — und das betrifft den Verordnungsvorschlag
Der Auszug oben nennt „Produktart: 0." mit der Bezeichnung „Druckminderer für Druckgasflaschen", ohne weiteren Zusatz. Das Register unterscheidet innerhalb der Untergruppe 14.24.05 heute zwei Produktarten für Druckminderer, und der Unterschied steht im Namen:[1]
| Produktart | Bezeichnung im Register (Wortlaut, 22.09.2026) |
|---|---|
| 0 | Druckminderer für Druckgasflaschen mit festem Flow |
| 1 | Sauerstoffbehältersysteme (Flüssiggas), stationär |
| 2 | Sauerstoffbehältersysteme (Flüssiggas), mobil/tragbar |
| 3 | Druckminderer für Druckgasflaschen mit einstellbarem Flow |
| 4 | Sauerstoffsparsysteme mit Überwachungseinrichtung |
| 5 | Sauerstoffsparsysteme ohne Überwachungseinrichtung |
| 7 | Sauerstoffsparsysteme mit integriertem Druckminderer für Druckgasflaschen mit Überwachungseinrichtung |
| 8 | Sauerstoffsparsysteme mit integriertem Druckminderer für Druckgasflaschen ohne Überwachungseinrichtung |
Worauf das hinausläuft: Der Verordnungsvorschlag unten nennt „Regelbereich 0 - 15 Liter/Minute" und dazu die Positionsnummer 14 . 24 . 05 . 0. Ein Regelbereich setzt aber einen einstellbaren Druckminderer voraus, und der ist im heutigen Register die Produktart 3. Produktart 0 ist der mit festem Flow.
Deshalb der Hinweis, und zwar bewusst als Hinweis und nicht als stille Änderung der Vorlage: Wer diesen Vorschlag benutzt, sollte die Positionsnummer mit dem Sauerstofflieferanten oder der Krankenkasse abgleichen. Entscheidend ist nicht die Nummer, sondern dass das gelieferte Gerät mindestens 12 bis 15 Liter pro Minute einstellen kann. Viele Standard-Druckminderer reichen nur bis 6 oder 10 Liter, weil das der Bereich der Sauerstoff-Langzeittherapie ist — für die Attackenbehandlung beim Cluster-Kopfschmerz ist das zu wenig. Ob die Produktart 0 zur Entstehungszeit des Vorschlags noch ohne den Zusatz „mit festem Flow" geführt wurde, ließ sich am 22.09.2026 nicht klären; die Bezeichnungen oben sind der heutige Registerwortlaut.
Dieselbe Vorlage mit derselben Positionsnummer steht auch auf der Seite Sauerstoff; der Hinweis gilt dort ebenso.
Kleinere Berichtigungen am Auszug
- Anwendungsort: Das Register führt „24 - Atmungsorgane", nicht „24. Atemwege".[1]
- Stand: Der Auszug verweist auf die Fortschreibung vom 04.12.2018. Das Register nennt für die Untergruppe 14.24.05 als Änderungsdatum den 09.01.2024.[1]
- Nachbarschaft: Die Druckgasfülleinheiten stehen in einer eigenen Untergruppe „04 - Sauerstofftherapiegeräte, Druckgasfülleinheiten", die Sauerstoffkonzentratoren in „06 - Sauerstofftherapiegeräte, Sauerstoffkonzentratoren". Der rote Kasten oben, der die Konzentratoren betrifft, bezieht sich also auf eine andere Untergruppe als der Auszug.[1]
- Der Link „Aktueller Stand" ist tot. Die dort angegebene Adresse beantwortet den Aufruf am 22.09.2026 mit „Die von Ihnen aufgerufene Seite exisitiert nicht." — das Register ist inzwischen eine andere Anwendung und über hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de zu erreichen, wo man sich über Produktgruppe 14, Anwendungsort 24 und Untergruppe 05 durchklickt. Der archivierte Link auf die Bekanntmachung von 2007 funktioniert weiter und bleibt deshalb stehen.
Was nicht geprüft werden konnte
Der Indikationstext im Abschnitt „Indikation" oben — also die Stelle, auf der die Kostenübernahme beim Cluster-Kopfschmerz beruht — ließ sich am 22.09.2026 nicht am heutigen Register gegenprüfen: Die Anforderungsabschnitte der Untergruppe sind dort in aufklappbaren Feldern hinterlegt, die sich mit dem verwendeten Werkzeug nicht öffnen ließen. Das ist ein Befund über das Prüfwerkzeug, nicht über den Text. Der Wortlaut oben bleibt deshalb unverändert stehen und ist durch die archivierte Bekanntmachung von 2007 belegt. Wer das nachprüfen möchte, findet den Abschnitt im Register unter „III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen". Ein zweiter, unabhängiger Nachweis der Zulassung steht ohnehin auf der Seite Sauerstoff: die Fachinformation für medizinischen Sauerstoff, die den Cluster-Kopfschmerz im Anwendungsgebiet nennt.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, Produktgruppe 14, Anwendungsort 24, Untergruppe 05, am 22.09.2026 über die Baumansicht des Registers aufgerufen und im Wortlaut gelesen. Das Register nennt für die Untergruppe 14.24.05 als Änderungsdatum den 09.01.2024 und führt dort 92 Produkteinträge.
- ↑ § 33 SGB V — Hilfsmittel, Absatz 8, am 22.09.2026 gelesen.
Vorschlag für eine ärztliche Verordnung
Sauerstoffversorgung bei Cluster-Kopfschmerz
- Diagnose: Cluster-Kopfschmerz
- 1 Stk. Druckminderer für Druckgasflaschen, Regelbereich 0 - 15 Liter/Minute, Positionsnummer 14 . 24 . 05 . 0
- 2 Stk. 10 Liter Druckgasflasche, medizinischer Sauerstoff, 200 bar, Produktart 14.99.99.1
- 2 Stk. Non-Rebreather Inhalationsmaske
und bei Bedarf für die mobile Verwendung
- Diagnose: Cluster-Kopfschmerz
- 1 Stk. Druckminderer für Druckgasflaschen, Regelbereich 0 - 15 Liter/Minute, Positionsnummer 14 . 24 . 05 . 0
- 2 Stk. 2 Liter Druckgasflasche, medizinischer Sauerstoff, 200 bar, Produktart 14.99.99.1
- 1 Stk. Non-Rebreather Inhalationsmaske
- 1 Stk. Transporttasche (oder Rucksack) für 2 Liter Druckgasflasche med. Sauerstoff
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