Sauerstoff sofort!

Hilfreich für eine schnelle Sauerstoffversorgung von neu diagnostizierten Cluster-Kopfschmerz Patientinnen und Patienten ist es, möglichst sofort mit der Abteilung für Heil- und Hilfsmittel der jeweiligen Krankenkasse bzw. Krankenversicherung Kontakt aufzunehmen und dieser ggf. per Fax die erforderliche ärztliche Verordnung zukommen zu lassen. Krankenkassen und Krankenversicherungen haben in der Regel Rahmenverträge zur Versorgung ihrer Mitglieder bzw. Versicherten mit den Sauerstofflieferanten abgeschlossen. Leider dauert es trotzdem manchmal mehrere Tage oder gar Wochen, bis die Sauerstoffversorgung beim Patienten ankommt. Um diese Zeit zu überbrücken besteht für neu diagnostizierte Patienten die Möglichkeit, sofort und kostenlos eine geeignete Sauerstoffanlage auszuleihen. Bitte wenden Sie sich mit einer Kopie der ärztlichen Verordnung oder einer kurzen ärztlichen Empfehlung an die nächstgelegene der folgenden Kontaktmöglichkeiten oder melden Sie sich im CK-Wissen Forum.
Der schnellste Weg, Schritt für Schritt
Dieser Abschnitt ist neu, Stand 22. September 2026. Die Liste der regionalen Ausleihmöglichkeiten weiter unten ist seit 2016 unverändert und bis auf zwei Einträge leer. Solange das so ist, führt der Weg über die folgenden Stellen.
- Verordnung besorgen. Medizinischer Sauerstoff in Druckgasflaschen ist seit dem 14. Dezember 2007 ausdrücklich zur Behandlung von Cluster-Kopfschmerz zugelassen, und die Fachinformation nennt dieses Anwendungsgebiet bis heute. Es ist also kein Sonderfall, der erst begründet werden müsste. Wer das gegenüber der Krankenkasse belegen will, findet die Nachweise unter Sauerstoff#Kostenträger.
- Bei der Krankenkasse anrufen, Abteilung Hilfsmittel – und die Verordnung gleich hinterherschicken, wie oben beschrieben. Zwei Dinge laufen dabei getrennt: der Sauerstoff als Arzneimittel und der Druckminderer als Hilfsmittel. Das ist ein häufiger Grund für Verzögerungen, weil zwei Vorgänge zusammenkommen müssen; Einzelheiten unter Sauerstoffflasche#Wer die Kosten trägt.
- Die Fristen kennen. Über einen Antrag auf Leistungen hat die Krankenkasse „zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang" zu entscheiden; holt sie eine gutachtliche Stellungnahme ein, etwa des Medizinischen Dienstes, sind es fünf Wochen. Kann sie eine Frist nicht einhalten, hat sie das „unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich oder elektronisch" mitzuteilen.[1] Wenn also mehrere Wochen vergehen, läuft eine Frist, und die Kasse muss den Verzug begründen. Was dann möglich ist – Widerspruch, Eilantrag, und was die sogenannte Genehmigungsfiktion desselben Absatzes wirklich wert ist – steht unter Fristen und Wege.
- Parallel selbst nach einem Lieferanten suchen. Viele Kassen haben Verträge mit bestimmten Lieferanten, aber ein eigener Anruf beim Sanitätshaus oder Gaselieferanten kostet nichts und beschleunigt es oft: Bezugsquellen für Sauerstoff.
- Die Selbsthilfegruppe in der Nähe fragen. Dort weiß man am ehesten, wer vor Ort kurzfristig aushilft. Die Gruppenliste ist neuer als die Ausleihliste unten: Cluster-Kopfschmerz Selbsthilfegruppen.
- Im Forum fragen. CK-Wissen Forum – der schnellste Weg zu Menschen, die denselben Weg schon gegangen sind.
Was dabei leicht untergeht. Eine Flasche allein reicht nicht. Zur Attackenbehandlung gehören eine Maske mit Reservoirbeutel und ein Druckminderer, der mindestens 12 bis 15 Liter pro Minute einstellen kann – ohne beides bringt auch eine vorhandene Flasche nichts. Wer eine Anlage geliehen bekommt, sollte deshalb ausdrücklich nach beidem fragen; siehe Cluster-Kopfschmerz-Sauerstoff-Hochkonzentrationsmaske und Sauerstoff im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen. Wie lange eine geliehene Flasche reicht, steht in der Tabelle auf Sauerstoffflasche: Die kleinen Flaschen für unterwegs reichen für eine bis zwei Attacken, nicht für einen Tag.
Ausleihmöglichkeiten nach Postleitzahlregion
Die folgende Liste stammt vom 22. April 2016 und ist seither unverändert. Gefüllt sind nur zwei Einträge in der Region 5; alle anderen Überschriften stehen leer. Auch die beiden Einträge sind seit 2016 nicht überprüft – bitte vor einer Fahrt anrufen. Wer eine Ausleihmöglichkeit kennt, kann sie hier ergänzen.
PLZ 1....
PLZ 2....
PLZ 3....
PLZ 4....
PLZ 5....
- 50676 Köln, Cluster-Kopfschmerz-Syndrom Selbsthilfegruppe Cluster-Club-Köln
- 53809 Ruppichteroth, Tel. 0173-6573330 Email
PLZ 6....
PLZ 7....
PLZ 8....
PLZ 9....
PLZ 0....
Österreich
Schweiz
Siehe auch:
- Sauerstoff
- Bezugsquellen für Sauerstoff
- Sauerstoffflasche – Reichweite und Kostenübernahme
- Sauerstoff im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen – Verordnung und Positionsnummern
- Cluster-Kopfschmerz-Sauerstoff-Hochkonzentrationsmaske
- Cluster-Kopfschmerz Selbsthilfegruppen
- Off-Label-Use beim Clusterkopfschmerz – Fristen und Wege bei einer Ablehnung
- Chronikerregelung – Belastungsgrenze für Zuzahlungen
Einzelnachweise
- ↑ § 13 Kostenerstattung, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), Absatz 3a, am 22.09.2026 in der amtlichen Fassung gelesen.
- ↑ Die alte Adresse selbsthilfekoeln.de/content/e626/index_ger.html leitet am 22.09.2026 auf die Selbsthilfe-Kontaktstelle beim Paritätischen Köln weiter. Die Seite lebt, nennt aber keine Cluster-Kopfschmerz-Gruppe; die Kontaktstelle vermittelt Selbsthilfegruppen allgemein.
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