Sauerstoffflasche: Unterschied zwischen den Versionen

Hinweis ergänzt, dass der Abschnitt Rechtsgrundlagen wiedergibt und keine Rechtsberatung ist, mit Verweis auf VdK und SoVD
K Wer die Kosten trägt: offene Frage beantwortet — das Hilfsmittelverzeichnis ordnet Sauerstoff leistungsrechtlich dem Hilfsmittelbereich zu (Produktgruppe 14, leistungsrechtliche Hinweise, am 22.09.2026 im Wortlaut gelesen); Zuzahlung also höchstens 15 Euro je Monatsbedarf. Der bisherige Satz zur offenen Frage bleibt stehen.
Zeile 53: Zeile 53:
* Für ein ''Arzneimittel'' auf Kassenrezept: derselbe Betrag wie beim Hilfsmittel, 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, „jedoch jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels" (§ 31 Absatz 3 Satz 1 SGB V in Verbindung mit § 61 Satz 1 SGB V).<ref name="P31">[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html § 31 Arznei- und Verbandmittel, SGB V], Absatz 3 Satz 1, am 22.09.2026 gelesen.</ref>
* Für ein ''Arzneimittel'' auf Kassenrezept: derselbe Betrag wie beim Hilfsmittel, 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, „jedoch jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels" (§ 31 Absatz 3 Satz 1 SGB V in Verbindung mit § 61 Satz 1 SGB V).<ref name="P31">[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html § 31 Arznei- und Verbandmittel, SGB V], Absatz 3 Satz 1, am 22.09.2026 gelesen.</ref>


Welcher der beiden letzten Beträge für den Sauerstoff gilt, hängt davon ab, ob der Lieferant ihn als Arzneimittel oder als zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel abrechnet; das Hilfsmittelverzeichnis führt Sauerstoff als Beispiel für ein Verbrauchs-Hilfsmittel, seit 2007 ist er zugleich ein zugelassenes Arzneimittel. '''Diese Frage ist auf dieser Seite nicht abschließend geklärt''' – im Zweifel sagen Krankenkasse oder Lieferant, wie abgerechnet wird. In jedem Fall zählen die Zuzahlungen auf die jährliche Belastungsgrenze ein: zwei Prozent der Bruttoeinnahmen, bei Dauerbehandlung wegen derselben schwerwiegenden Krankheit ein Prozent – siehe [[Chronikerregelung]].
Welcher der beiden letzten Beträge für den Sauerstoff gilt, hängt davon ab, ob der Lieferant ihn als Arzneimittel oder als zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel abrechnet; das Hilfsmittelverzeichnis führt Sauerstoff als Beispiel für ein Verbrauchs-Hilfsmittel, seit 2007 ist er zugleich ein zugelassenes Arzneimittel. '''Diese Frage ist auf dieser Seite nicht abschließend geklärt''' – im Zweifel sagen Krankenkasse oder Lieferant, wie abgerechnet wird. '''Nachtrag, Stand 22.09.2026:''' Die Frage ist inzwischen geklärt, und zwar vom Hilfsmittelverzeichnis der Kassen selbst. In den leistungsrechtlichen Hinweisen der Produktgruppe 14 steht: „Sauerstoff als unabdingbarer funktionaler ‚Bestandteil‘ von Sauerstofftherapiegeräten, also des Hilfsmittels, ist leistungsrechtlich dem Hilfsmittelbereich zuzuordnen.“<ref name="HMVPG14LR">Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, Produktgruppe 14, Produktgruppen-Info, Abschnitt „Leistungsrechtliche Hinweise“ (Änderungsdatum 09.01.2024). Am 22.09.2026 im Wortlaut gelesen über die Spiegelung von REHADAT: [https://www.rehadat-gkv.de/info/index.html?pgnr=14&pginfo=true rehadat-gkv.de, Produktgruppen-Info 14]; Verzeichnisstand dort „Bundesanzeiger 31.08.2026“. Das Register selbst: [https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de].</ref> ''Leistungsrechtlich'' heißt: wenn es darum geht, wer was bezahlt und nach welchen Regeln. Für die Kosten wird der Sauerstoff also wie ein zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel behandelt — die Zuzahlung beträgt 10 Prozent, höchstens 15 Euro für den gesamten Monat, gleich wie viele Flaschen es sind. Dass er zugleich als Arzneimittel zugelassen ist, steht dazu nicht im Widerspruch: Die Zulassung sagt, wofür er verwendet werden darf; das Hilfsmittelverzeichnis sagt, nach welchen Regeln die Kassen ihn bezahlen. Was bei Nachlieferungen und Folgerezepten gilt, steht auf der Seite [[Sauerstoff#Nachfüllen, Folgeverordnung und die Rechte dabei|Sauerstoff, Abschnitt „Nachfüllen, Folgeverordnung und die Rechte dabei“]]. In jedem Fall zählen die Zuzahlungen auf die jährliche Belastungsgrenze ein: zwei Prozent der Bruttoeinnahmen, bei Dauerbehandlung wegen derselben schwerwiegenden Krankheit ein Prozent – siehe [[Chronikerregelung]].


== Durchflussregler/Druckminderer ==
== Durchflussregler/Druckminderer ==