Sauerstoff im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen: Unterschied zwischen den Versionen

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Abschnitt „Stand 2026" ergänzt, Register des GKV-Spitzenverbandes am 22.09.2026 selbst nachgesehen: Flaschendruck oben ist 200 bar und nicht 200 MPa (Faktor zehn, im Widerspruch zum eigenen Verordnungsvorschlag); die Zuzahlung ist nach § 33 Abs. 8 SGB V auf höchstens 15 Euro je Monat begrenzt, nicht 10 Euro; die Produktarten unterscheiden heute Druckminderer mit festem Flow (0) und mit einstellbarem Flow (3), was den Verordnungsvorschlag betrifft — als Hinweis ergänzt, die Vorlage selbst bewuss…
Fachliche Durchsicht: 1 Stelle berichtigt oder ergänzt, mit Einzelnachweisen
 
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(Kommentare in ''kursiver Schrift'')
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* Produktgruppe: 14. Inhalations- und Atemtherapie
* Produktgruppe: 14. Inhalations- und Atemtherapiegeräte
* Anwendungsort: 24. Atemwege
* Anwendungsort: 24. Atmungsorgane
* Untergruppe: 05. Sauerstofftherapiegeräte, Druck- und Flüssiggas  
* Untergruppe: 05. Sauerstofftherapiegeräte, Druck- und Flüssiggas
* Produktart: 0.  
* Produktarten für Druckminderer: 0. '''Druckminderer für Druckgasflaschen mit festem Flow''' und 3. '''Druckminderer für Druckgasflaschen mit einstellbarem Flow'''<ref name="HMV">[https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes], Produktgruppe 14, Anwendungsort 24, Untergruppe 05, am 22.09.2026 über die Baumansicht des Registers aufgerufen und im Wortlaut gelesen. Das Register nennt für die Untergruppe 14.24.05 als '''Änderungsdatum den 09.01.2024''' und führt dort 92 Produkteinträge.</ref>
* Bezeichnung: '''Druckminderer für Druckgasflaschen'''  
''=> Entscheidend für die Attackenbehandlung ist nicht die Nummer, sondern dass das Gerät mindestens 12 bis 15 Liter pro Minute liefern kann. Viele Standard-Druckminderer reichen nur bis 6 oder 10 Liter, weil das der Bereich der Sauerstoff-Langzeittherapie ist. Welche Produktart geliefert wird, klären Lieferant und Krankenkasse; auf das Rezept gehört der Regelbereich.''
 
 
== Beschreibung ==
== Beschreibung ==
Sauerstofftherapiegeräte mit Druckgas bestehen i.d.R. aus mehreren Geräteteilen.  
Sauerstofftherapiegeräte mit Druckgas bestehen i.d.R. aus mehreren Geräteteilen.  
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Größen erhältlich und enthält den komprimierten gasförmigen Sauerstoff. Der maximale  
Größen erhältlich und enthält den komprimierten gasförmigen Sauerstoff. Der maximale  
Flaschendruck liegt bei 200 MPa, d.h. eine volle 10 l Flasche enthält 10 l x 200 MPa = 2000 l  
Flaschendruck liegt bei 200 MPa, d.h. eine volle 10 l Flasche enthält 10 l x 200 MPa = 2000 l  
Sauerstoffgas. An die Sauerstoffflasche wird ein so genannter Druckminderer angeschlossen.  
Sauerstoffgas. ''=> Anmerkung: Gemeint sind 200 bar, das sind 20 MPa. Eine volle 10-Liter-Flasche enthält damit rund 2000 Liter Sauerstoff; bei 12 Litern pro Minute reicht das für etwa 165 Minuten, also rund elf Anwendungen von 15 Minuten. Eine 2-Liter-Flasche enthält rund 400 Liter, genug für etwa zwei Anwendungen.'' An die Sauerstoffflasche wird ein so genannter Druckminderer angeschlossen.  
Dieser reduziert den Flaschendruck auf den erforderlichen Betriebsdruck und ermöglicht eine  
Dieser reduziert den Flaschendruck auf den erforderlichen Betriebsdruck und ermöglicht eine  
genaue Dosierung des erforderlichen (verordneten) Sauerstoffflows. Der Flaschendruck wird  
genaue Dosierung des erforderlichen (verordneten) Sauerstoffflows. Der Flaschendruck wird  
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Produktgruppe können an unterschiedliche Flaschengrößen angeschlossen werden.  
Produktgruppe können an unterschiedliche Flaschengrößen angeschlossen werden.  
    
    
''=> Anmerkung: Die Zuzahlung zu Hilfsmitteln, die '''zum Verbrauch''' bestimmt sind, wie z.B. Sauerstoff, beträgt 10 Prozent der Kosten, aber '''höchstens 10 Euro/Monat.'''''
''=> Anmerkung: Sauerstoff zählt leistungsrechtlich zu den Hilfsmitteln, obwohl er seit Dezember 2007 für den Cluster-Kopfschmerz auch als Arzneimittel zugelassen ist: „Sauerstoff als unabdingbarer funktionaler ‚Bestandteil‘ von Sauerstofftherapiegeräten, also des Hilfsmittels, ist leistungsrechtlich dem Hilfsmittelbereich zuzuordnen.“''<ref name="HMVPG14LR">Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, Produktgruppe 14, Produktgruppen-Info, Abschnitt „Leistungsrechtliche Hinweise“ (Änderungsdatum 09.01.2024). Am 22.09.2026 im Wortlaut gelesen über die Spiegelung von REHADAT: [https://www.rehadat-gkv.de/info/index.html?pgnr=14&pginfo=true rehadat-gkv.de, Produktgruppen-Info 14]; Verzeichnisstand dort „Bundesanzeiger 31.08.2026“.</ref>'' Die Zuzahlung für Hilfsmittel, die '''zum Verbrauch''' bestimmt sind, beträgt 10 Prozent der Kosten, aber '''höchstens 15 Euro für den gesamten Monatsbedarf''' – je Monat, nicht je Flasche (§ 33 Absatz 8 Satz 3 SGB V).''<ref name="P33">[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html § 33 SGB V — Hilfsmittel], Absatz 8, am 22.09.2026 gelesen.</ref>'' Sie zählt auf die jährliche Belastungsgrenze ein, siehe [[Chronikerregelung]].''
    
    
Es sollte jeweils geprüft werden, ob für die Sauerstoff-Langzeittherapie ''(aber nicht bei Cluster-Kopfschmerz!)'' der Einsatz von Sauerstoffsparsystemen oder Sauerstoffkonzentratoren oder Sauerstoffgeneratoren oder Füllsystemen möglich ist. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz  
Es sollte jeweils geprüft werden, ob für die Sauerstoff-Langzeittherapie ''(aber nicht bei Cluster-Kopfschmerz!)'' der Einsatz von Sauerstoffsparsystemen oder Sauerstoffkonzentratoren oder Sauerstoffgeneratoren oder Füllsystemen möglich ist. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz  
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== Quelle ==
== Quelle ==
* [https://web.archive.org/web/20160418164039/https:/hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/produktlisteZurArt_input.action?paramArtId=580 Bekanntmachung der Spitzenverbände der Krankenkassen über die Fortschreibung der Produktgruppe 14 "Inhalations- und Atemtherapiegeräte" vom 7. Mai 2007, bekannt gemacht im Bundesanzeiger vom 01.06.2007,  Nr. 100. (Internet Archive)] - [https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/produktartAnzeigen_input.action?artId=583 Aktueller Stand, Fortschreibung vom 04. Dezember 2018]
* [https://web.archive.org/web/20160418164039/https:/hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/produktlisteZurArt_input.action?paramArtId=580 Bekanntmachung der Spitzenverbände der Krankenkassen über die Fortschreibung der Produktgruppe 14 "Inhalations- und Atemtherapiegeräte" vom 7. Mai 2007, bekannt gemacht im Bundesanzeiger vom 01.06.2007,  Nr. 100. (Internet Archive)] - [https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes] (heutiges Register; über Produktgruppe 14, Anwendungsort 24 und Untergruppe 05; Änderungsdatum der Untergruppe 09.01.2024)<ref name="HMV"/>




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== Stand 2026 ==
== Die Druckminderer und ihre Nachbarn im Register ==
''Der Auszug oben gibt den Stand von 2019 wieder und beruht auf der Fortschreibung von 2007. Das Verzeichnis wurde am 22.09.2026 im Register des GKV-Spitzenverbandes selbst nachgesehen. Nichts von oben ist gelöscht; hier steht daneben, was sich geändert hat — und vier Angaben, die man kennen sollte, bevor man den Verordnungsvorschlag benutzt.''<ref name="HMV">[https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes], Produktgruppe 14, Anwendungsort 24, Untergruppe 05, am 22.09.2026 über die Baumansicht des Registers aufgerufen und im Wortlaut gelesen. Das Register nennt für die Untergruppe 14.24.05 als '''Änderungsdatum den 09.01.2024''' und führt dort 92 Produkteinträge.</ref>
{{Anker|Stand 2026}}
 
Die Untergruppe 14.24.05 enthält diese Produktarten:<ref name="HMV"/>
=== Der Flaschendruck oben ist um den Faktor zehn falsch ===
Im Abschnitt „Beschreibung" steht: „Der maximale Flaschendruck liegt bei '''200 MPa''', d.h. eine volle 10 l Flasche enthält 10 l x 200 MPa = 2000 l Sauerstoffgas."
 
Richtig ist '''200 bar'''. Das sind '''20 MPa''' — 200 MPa wären 2000 bar, also das Zehnfache. Der Verordnungsvorschlag am Ende derselben Seite nennt übrigens korrekt „200 bar"; die Seite widerspricht sich hier selbst. Das Rechenergebnis ''2000 Liter'' stimmt trotzdem, weil in Wahrheit mit der Zahl 200 (bar) gerechnet wurde: Die Bar-Zahl gibt an, wie stark das Gas zusammengepresst ist, also 10 Liter Flascheninhalt × 200 = etwa 2000 Liter Gas, wenn es sich auf normalen Luftdruck entspannt.
 
''In alltägliche Sprache übersetzt:'' Eine vollständig gefüllte 10-Liter-Flasche enthält ungefähr 2000 Liter Sauerstoff. Bei 12 Litern pro Minute reicht das für etwa 165 Minuten reine Anwendungszeit, also knapp drei Stunden — bei einer Attackenbehandlung von rund 15 Minuten sind das etwa elf Anwendungen. Eine 2-Liter-Flasche für unterwegs enthält entsprechend rund 400 Liter, also etwa zwei bis drei Anwendungen.
 
=== Die Zuzahlung beträgt höchstens 15 Euro, nicht 10 Euro ===
Die Anmerkung oben nennt „10 Prozent der Kosten, aber höchstens 10 Euro/Monat". Der Prozentsatz stimmt, der Höchstbetrag nicht mehr. § 33 Absatz 8 Satz 3 SGB V lautet wörtlich:
 
:''„Die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt 10 vom Hundert des insgesamt von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, jedoch '''höchstens 15 Euro''' für den gesamten Monatsbedarf."''<ref name="P33">[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html § 33 SGB V — Hilfsmittel], Absatz 8, am 22.09.2026 gelesen.</ref>
 
Wichtig dabei: Diese Grenze gilt '''je Monat''' und für den gesamten Monatsbedarf — nicht je Flasche. Und sie zählt auf die jährliche Belastungsgrenze ein; wer chronisch krank ist, kommt unter Umständen auf ein Prozent der Jahreseinnahmen statt zwei. Einzelheiten unter [[Chronikerregelung]].
 
=== Die Produktarten heißen heute anders — und das betrifft den Verordnungsvorschlag ===
Der Auszug oben nennt „Produktart: 0." mit der Bezeichnung „Druckminderer für Druckgasflaschen", ohne weiteren Zusatz. Das Register unterscheidet innerhalb der Untergruppe 14.24.05 heute '''zwei''' Produktarten für Druckminderer, und der Unterschied steht im Namen:<ref name="HMV"/>


{| class="wikitable"
{| class="wikitable"
! Produktart !! Bezeichnung im Register (Wortlaut, 22.09.2026)
! Produktart !! Bezeichnung im Register (Wortlaut)
|-
|-
| '''0''' || Druckminderer für Druckgasflaschen '''mit festem Flow'''
| '''0''' || Druckminderer für Druckgasflaschen '''mit festem Flow'''
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|}


'''Worauf das hinausläuft:''' Der Verordnungsvorschlag unten nennt „Regelbereich 0 - 15 Liter/Minute" und dazu die Positionsnummer '''14 . 24 . 05 . 0'''. Ein ''Regelbereich'' setzt aber einen '''einstellbaren''' Druckminderer voraus, und der ist im heutigen Register die Produktart '''3'''. Produktart 0 ist der mit '''festem''' Flow.
''Nicht aufgeführt sind die Produktarten 6 und 9 der Untergruppe — Flüssiggassysteme mit integriertem Sparsystem, stationär und mobil. Für die Attackenbehandlung beim Cluster-Kopfschmerz spielen sie keine Rolle.''
 
'''Eine Produktart „Sauerstoff-Druckgasflaschen“ gibt es nicht.''' Die Flasche ist im Verzeichnis kein eigenes Gerät, sondern Verbrauchsmaterial: „Sauerstoffflaschen sind als Verbrauchsmaterial nicht Bestandteil eines Druckminderers und werden gesondert abgerechnet (s. Produktart 14.99.99.1).“ Die Nummer der Untergruppe 14.24.05 bezeichnet das ''Gerät'', nicht das Gas und nicht den Behälter.<ref name="HMV"/>


Deshalb der Hinweis, und zwar bewusst als Hinweis und nicht als stille Änderung der Vorlage: '''Wer diesen Vorschlag benutzt, sollte die Positionsnummer mit dem Sauerstofflieferanten oder der Krankenkasse abgleichen.''' Entscheidend ist nicht die Nummer, sondern dass das gelieferte Gerät '''mindestens 12 bis 15 Liter pro Minute einstellen kann'''. Viele Standard-Druckminderer reichen nur bis 6 oder 10 Liter, weil das der Bereich der Sauerstoff-Langzeittherapie ist — für die Attackenbehandlung beim Cluster-Kopfschmerz ist das zu wenig. Ob die Produktart 0 zur Entstehungszeit des Vorschlags noch ohne den Zusatz „mit festem Flow" geführt wurde, ließ sich am 22.09.2026 nicht klären; die Bezeichnungen oben sind der heutige Registerwortlaut.
'''Die Nachbaruntergruppen, damit man nicht in der falschen landet.''' Unter demselben Anwendungsort 24 stehen:
* '''14.24.04''' — Sauerstofftherapiegeräte, Druckgasfülleinheiten
* '''14.24.05''' — Sauerstofftherapiegeräte, Druck- und Flüssiggas ''(die hier beschriebene Untergruppe; darin die Druckminderer)''
* '''14.24.06''' — Sauerstofftherapiegeräte, Sauerstoffkonzentratoren


''Dieselbe Vorlage mit derselben Positionsnummer steht auch auf der Seite [[Sauerstoff]]; der Hinweis gilt dort ebenso.''
Die ''Konzentratoren'' haben ihre eigene Untergruppe 14.24.06 und sind für die Attackenbehandlung beim Cluster-Kopfschmerz nicht geeignet — einschlägig ist die 14.24.05 mit dem Druckminderer für Druckgasflaschen. Einzelheiten unter [[Sauerstoffflasche#Sauerstoffkonzentratoren]] und [[Sauerstoff#Sauerstoffkonzentratoren]].<ref name="HMV"/>


=== Kleinere Berichtigungen am Auszug ===
''Diese Seite gibt Rechtsgrundlagen wieder und ist keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall, für den Antrag und besonders für einen Widerspruch helfen die Sozialverbände weiter — etwa der [https://www.vdk.de/ Sozialverband VdK Deutschland] oder der [https://www.sovd.de/ Sozialverband Deutschland (SoVD)]. Sie beraten und vertreten ihre Mitglieder im Sozialrecht, auch vor dem Sozialgericht.''
* '''Anwendungsort:''' Das Register führt „24 - '''Atmungsorgane'''", nicht „24. Atemwege".<ref name="HMV"/>
* '''Stand:''' Der Auszug verweist auf die Fortschreibung vom 04.12.2018. Das Register nennt für die Untergruppe 14.24.05 als Änderungsdatum den '''09.01.2024'''.<ref name="HMV"/>
* '''Nachbarschaft:''' Die Druckgasfülleinheiten stehen in einer '''eigenen''' Untergruppe „04 - Sauerstofftherapiegeräte, Druckgasfülleinheiten", die Sauerstoffkonzentratoren in „06 - Sauerstofftherapiegeräte, Sauerstoffkonzentratoren". Der rote Kasten oben, der die Konzentratoren betrifft, bezieht sich also auf eine andere Untergruppe als der Auszug.<ref name="HMV"/>
* '''Der Link „Aktueller Stand" ist tot.''' Die dort angegebene Adresse beantwortet den Aufruf am 22.09.2026 mit „Die von Ihnen aufgerufene Seite exisitiert nicht." — das Register ist inzwischen eine andere Anwendung und über [https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de] zu erreichen, wo man sich über Produktgruppe 14, Anwendungsort 24 und Untergruppe 05 durchklickt. Der archivierte Link auf die Bekanntmachung von 2007 funktioniert weiter und bleibt deshalb stehen.


=== Was nicht geprüft werden konnte ===
== Siehe auch ==
''Der Indikationstext im Abschnitt „Indikation" oben — also die Stelle, auf der die Kostenübernahme beim Cluster-Kopfschmerz beruht — ließ sich am 22.09.2026 '''nicht''' am heutigen Register gegenprüfen: Die Anforderungsabschnitte der Untergruppe sind dort in aufklappbaren Feldern hinterlegt, die sich mit dem verwendeten Werkzeug nicht öffnen ließen. Das ist ein Befund über das Prüfwerkzeug, nicht über den Text. Der Wortlaut oben bleibt deshalb unverändert stehen und ist durch die archivierte Bekanntmachung von 2007 belegt. Wer das nachprüfen möchte, findet den Abschnitt im Register unter „III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen". Ein zweiter, unabhängiger Nachweis der Zulassung steht ohnehin auf der Seite [[Sauerstoff]]: die Fachinformation für medizinischen Sauerstoff, die den Cluster-Kopfschmerz im Anwendungsgebiet nennt.''
<div class="noprint">
* [[Sauerstoff]] und [[Sauerstoffflasche]]
* [[Cluster-Kopfschmerz-Sauerstoff-Hochkonzentrationsmaske]]
* [[Bezugsquellen für Sauerstoff]] und [[Sauerstoff sofort!]]
* [[Chronikerregelung]] — Belastungsgrenze für Zuzahlungen
* [[Cluster-Kopfschmerz und Sozialrecht]] — Übersicht über Kostenübernahme, Anerkennung, Arbeit und Einkommen
* [[Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld und Erwerbsminderung]]
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== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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* '''Diagnose: Cluster-Kopfschmerz'''  
* '''Diagnose: Cluster-Kopfschmerz'''  


* 1 Stk. Druckminderer für Druckgasflaschen, Regelbereich 0 - 15 Liter/Minute, Positionsnummer 14 . 24 . 05 . 0
* 1 Stk. Druckminderer für Druckgasflaschen, Regelbereich 0 - 15 Liter/Minute, Hilfsmittelverzeichnis 14 . 24 . 05  
   
   
* 2 Stk. 10 Liter Druckgasflasche, medizinischer Sauerstoff, 200 bar, Produktart 14.99.99.1  
* 2 Stk. 10 Liter Druckgasflasche, medizinischer Sauerstoff, 200 bar, Produktart 14.99.99.1  
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*  '''Diagnose: Cluster-Kopfschmerz'''
*  '''Diagnose: Cluster-Kopfschmerz'''
   
   
* 1 Stk. Druckminderer für Druckgasflaschen, Regelbereich 0 - 15 Liter/Minute, Positionsnummer 14 . 24 . 05 . 0
* 1 Stk. Druckminderer für Druckgasflaschen, Regelbereich 0 - 15 Liter/Minute, Hilfsmittelverzeichnis 14 . 24 . 05  
   
   
* 2 Stk. 2 Liter Druckgasflasche, medizinischer Sauerstoff, 200 bar, Produktart 14.99.99.1  
* 2 Stk. 2 Liter Druckgasflasche, medizinischer Sauerstoff, 200 bar, Produktart 14.99.99.1  
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{{Gesundheitshinweis}}
{{Gesundheitshinweis}}
[[Kategorie:Sauerstoff]]
[[Kategorie:Sozialrecht]]

Aktuelle Version vom 24. September 2026, 09:05 Uhr

Kommentierter Auszug aus dem Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen

(Kommentare in kursiver Schrift)

  • Produktgruppe: 14. Inhalations- und Atemtherapiegeräte
  • Anwendungsort: 24. Atmungsorgane
  • Untergruppe: 05. Sauerstofftherapiegeräte, Druck- und Flüssiggas
  • Produktarten für Druckminderer: 0. Druckminderer für Druckgasflaschen mit festem Flow und 3. Druckminderer für Druckgasflaschen mit einstellbarem Flow[1]

=> Entscheidend für die Attackenbehandlung ist nicht die Nummer, sondern dass das Gerät mindestens 12 bis 15 Liter pro Minute liefern kann. Viele Standard-Druckminderer reichen nur bis 6 oder 10 Liter, weil das der Bereich der Sauerstoff-Langzeittherapie ist. Welche Produktart geliefert wird, klären Lieferant und Krankenkasse; auf das Rezept gehört der Regelbereich.

Beschreibung

Sauerstofftherapiegeräte mit Druckgas bestehen i.d.R. aus mehreren Geräteteilen. Als Vorratsbehälter dient eine auswechselbare Sauerstoffflasche. Sie ist in verschiedenen Größen erhältlich und enthält den komprimierten gasförmigen Sauerstoff. Der maximale Flaschendruck liegt bei 200 MPa, d.h. eine volle 10 l Flasche enthält 10 l x 200 MPa = 2000 l Sauerstoffgas. => Anmerkung: Gemeint sind 200 bar, das sind 20 MPa. Eine volle 10-Liter-Flasche enthält damit rund 2000 Liter Sauerstoff; bei 12 Litern pro Minute reicht das für etwa 165 Minuten, also rund elf Anwendungen von 15 Minuten. Eine 2-Liter-Flasche enthält rund 400 Liter, genug für etwa zwei Anwendungen. An die Sauerstoffflasche wird ein so genannter Druckminderer angeschlossen. Dieser reduziert den Flaschendruck auf den erforderlichen Betriebsdruck und ermöglicht eine genaue Dosierung des erforderlichen (verordneten) Sauerstoffflows. Der Flaschendruck wird mit einem Manometer gemessen und angezeigt; er ist ein Maß für die noch in der Flasche vorhandene Sauerstoffmenge. Eine Anfeuchtung ist in der Regel angezeigt.

Sauerstoffflaschen sind als Verbrauchsmaterial nicht Bestandteil eines Druckminderers und werden gesondert abgerechnet (s. Produktart 14.99.99.1). Druckminderer im Sinne dieser Produktgruppe können an unterschiedliche Flaschengrößen angeschlossen werden.

=> Anmerkung: Sauerstoff zählt leistungsrechtlich zu den Hilfsmitteln, obwohl er seit Dezember 2007 für den Cluster-Kopfschmerz auch als Arzneimittel zugelassen ist: „Sauerstoff als unabdingbarer funktionaler ‚Bestandteil‘ von Sauerstofftherapiegeräten, also des Hilfsmittels, ist leistungsrechtlich dem Hilfsmittelbereich zuzuordnen.“[2] Die Zuzahlung für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, beträgt 10 Prozent der Kosten, aber höchstens 15 Euro für den gesamten Monatsbedarf – je Monat, nicht je Flasche (§ 33 Absatz 8 Satz 3 SGB V).[3] Sie zählt auf die jährliche Belastungsgrenze ein, siehe Chronikerregelung.

Es sollte jeweils geprüft werden, ob für die Sauerstoff-Langzeittherapie (aber nicht bei Cluster-Kopfschmerz!) der Einsatz von Sauerstoffsparsystemen oder Sauerstoffkonzentratoren oder Sauerstoffgeneratoren oder Füllsystemen möglich ist. Die Geräte sind für einen Wiedereinsatz geeignet.

Indikation

a) Langzeit-Sauerstofftherapie

[...]

b) Weitere Indikationen außerhalb der Sauerstoff-Langzeittherapie:

Stationäre und mobile Sauerstoffdruckgassysteme ohne Demandventil können auch außerhalb der Sauerstoff-Langzeittherapie eingesetzt werden, um eine Akutbehandlung bei Cluster-Kopfschmerz (Attackenkupierung) oder bei schwerem Asthma bronchiale mit wiederholt auftretenden akuten hypoxämischen Zuständen durchzuführen.

Zu beachten ist, dass die Zufuhr des Sauerstoffes in diesen Fällen nicht über Nasensonden erfolgt, sondern über Maskensysteme welche ggf. auch mit Rückschlagventil und Reservoirbeutel ausgestattet sind. Auch eine Befeuchtung ist aufgrund der nur kurzzeitigen Anwendung nicht erforderlich.

Quelle


Sauerstoffkonzentratoren sind für Cluster-Kopfschmerz nach dem Hilfsmittelverzeichnis nicht zugelassen, da die Indikation „Cluster-Kopfschmerz“ für Sauerstoffkonzentratoren nicht genannt wird!

Die Druckminderer und ihre Nachbarn im Register

Die Untergruppe 14.24.05 enthält diese Produktarten:[1]

Produktart Bezeichnung im Register (Wortlaut)
0 Druckminderer für Druckgasflaschen mit festem Flow
1 Sauerstoffbehältersysteme (Flüssiggas), stationär
2 Sauerstoffbehältersysteme (Flüssiggas), mobil/tragbar
3 Druckminderer für Druckgasflaschen mit einstellbarem Flow
4 Sauerstoffsparsysteme mit Überwachungseinrichtung
5 Sauerstoffsparsysteme ohne Überwachungseinrichtung
7 Sauerstoffsparsysteme mit integriertem Druckminderer für Druckgasflaschen mit Überwachungseinrichtung
8 Sauerstoffsparsysteme mit integriertem Druckminderer für Druckgasflaschen ohne Überwachungseinrichtung

Nicht aufgeführt sind die Produktarten 6 und 9 der Untergruppe — Flüssiggassysteme mit integriertem Sparsystem, stationär und mobil. Für die Attackenbehandlung beim Cluster-Kopfschmerz spielen sie keine Rolle.

Eine Produktart „Sauerstoff-Druckgasflaschen“ gibt es nicht. Die Flasche ist im Verzeichnis kein eigenes Gerät, sondern Verbrauchsmaterial: „Sauerstoffflaschen sind als Verbrauchsmaterial nicht Bestandteil eines Druckminderers und werden gesondert abgerechnet (s. Produktart 14.99.99.1).“ Die Nummer der Untergruppe 14.24.05 bezeichnet das Gerät, nicht das Gas und nicht den Behälter.[1]

Die Nachbaruntergruppen, damit man nicht in der falschen landet. Unter demselben Anwendungsort 24 stehen:

  • 14.24.04 — Sauerstofftherapiegeräte, Druckgasfülleinheiten
  • 14.24.05 — Sauerstofftherapiegeräte, Druck- und Flüssiggas (die hier beschriebene Untergruppe; darin die Druckminderer)
  • 14.24.06 — Sauerstofftherapiegeräte, Sauerstoffkonzentratoren

Die Konzentratoren haben ihre eigene Untergruppe 14.24.06 und sind für die Attackenbehandlung beim Cluster-Kopfschmerz nicht geeignet — einschlägig ist die 14.24.05 mit dem Druckminderer für Druckgasflaschen. Einzelheiten unter Sauerstoffflasche#Sauerstoffkonzentratoren und Sauerstoff#Sauerstoffkonzentratoren.[1]

Diese Seite gibt Rechtsgrundlagen wieder und ist keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall, für den Antrag und besonders für einen Widerspruch helfen die Sozialverbände weiter — etwa der Sozialverband VdK Deutschland oder der Sozialverband Deutschland (SoVD). Sie beraten und vertreten ihre Mitglieder im Sozialrecht, auch vor dem Sozialgericht.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, Produktgruppe 14, Anwendungsort 24, Untergruppe 05, am 22.09.2026 über die Baumansicht des Registers aufgerufen und im Wortlaut gelesen. Das Register nennt für die Untergruppe 14.24.05 als Änderungsdatum den 09.01.2024 und führt dort 92 Produkteinträge.
  2. ↑ Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, Produktgruppe 14, Produktgruppen-Info, Abschnitt „Leistungsrechtliche Hinweise“ (Änderungsdatum 09.01.2024). Am 22.09.2026 im Wortlaut gelesen über die Spiegelung von REHADAT: rehadat-gkv.de, Produktgruppen-Info 14; Verzeichnisstand dort „Bundesanzeiger 31.08.2026“.
  3. ↑ § 33 SGB V — Hilfsmittel, Absatz 8, am 22.09.2026 gelesen.

Vorschlag für eine ärztliche Verordnung

Sauerstoffversorgung bei Cluster-Kopfschmerz

  • Diagnose: Cluster-Kopfschmerz
  • 1 Stk. Druckminderer für Druckgasflaschen, Regelbereich 0 - 15 Liter/Minute, Hilfsmittelverzeichnis 14 . 24 . 05
  • 2 Stk. 10 Liter Druckgasflasche, medizinischer Sauerstoff, 200 bar, Produktart 14.99.99.1
  • 2 Stk. Non-Rebreather Inhalationsmaske

und bei Bedarf für die mobile Verwendung

  • Diagnose: Cluster-Kopfschmerz
  • 1 Stk. Druckminderer für Druckgasflaschen, Regelbereich 0 - 15 Liter/Minute, Hilfsmittelverzeichnis 14 . 24 . 05
  • 2 Stk. 2 Liter Druckgasflasche, medizinischer Sauerstoff, 200 bar, Produktart 14.99.99.1
  • 1 Stk. Non-Rebreather Inhalationsmaske
  • 1 Stk. Transporttasche (oder Rucksack) für 2 Liter Druckgasflasche med. Sauerstoff


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