Verapamil: Unterschied zwischen den Versionen
Cezary (Diskussion | Beiträge) Zwölf Belege und Links in Ordnung gebracht: Chan 2013 stand mit Band 1 statt 14 und einer nicht registrierten DOI; bei Waldman 1995 und Matharu 2005 ersetzen DOI beziehungsweise der freie Volltext in PubMed Central tote Verlagsadressen; die NHS-Quelle ist unter ihrem heutigen Namen verlinkt; tote Adressen bei DIMDI, EFNS, Acta neurol. belg. und Ärzte Zeitung ersetzt oder als nicht mehr erreichbar gekennzeichnet |
Cezary (Diskussion | Beiträge) Anlage VI: Verordnungsfähigkeit hängt am pharmazeutischen Unternehmer – beide Firmenlisten (Stand 11.06.2026) im Wortlaut, Haftungsgrund nach § 84 AMG, Begriffe erklärt, Quellen ergänzt |
||
| Zeile 5: | Zeile 5: | ||
'''Zulassung und Kostenübernahme.''' Verapamil ist für den Cluster-Kopfschmerz nicht zugelassen; die Anwendung erfolgt außerhalb der Zulassung (Off-Label-Gebrauch). Der [http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsamer_Bundesausschuss Gemeinsame Bundesausschuss] hat Verapamil mit Beschluss vom 16. August 2012 in die Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen; seit dem 25. Oktober 2012 ist es damit zur „Prophylaxe des episodischen und chronischen Clusterkopfschmerzes von Erwachsenen ab 18 Jahren" zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig.<ref name="GBA2012">[https://www.g-ba.de/downloads/39-261-1551/2012-08-16_AM-RL-VI_Verapamil_BAnz.pdf Gemeinsamer Bundesausschuss: Beschluss über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie – Anlage VI: Verapamil zur Prophylaxe des Clusterkopfschmerzes, 16.08.2012 (PDF-Datei)], Bundesanzeiger AT 24.10.2012 B3, in Kraft seit 25.10.2012; [https://www.g-ba.de/beschluesse/1551/ Verfahrensseite des G-BA]</ref> Der Beschluss nennt eine anfängliche Tagesdosis von 120 mg, die bis 360 mg gesteigert werden kann; Tagesdosen über 480 mg sind nach dem Beschluss „nicht ausreichend untersucht". Vorausgesetzt werden regelmäßige, dokumentierte EKG-Kontrollen und ein vom Patienten geführtes Schmerztagebuch.<ref name="GBA2012"/> | '''Zulassung und Kostenübernahme.''' Verapamil ist für den Cluster-Kopfschmerz nicht zugelassen; die Anwendung erfolgt außerhalb der Zulassung (Off-Label-Gebrauch). Der [http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsamer_Bundesausschuss Gemeinsame Bundesausschuss] hat Verapamil mit Beschluss vom 16. August 2012 in die Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen; seit dem 25. Oktober 2012 ist es damit zur „Prophylaxe des episodischen und chronischen Clusterkopfschmerzes von Erwachsenen ab 18 Jahren" zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig.<ref name="GBA2012">[https://www.g-ba.de/downloads/39-261-1551/2012-08-16_AM-RL-VI_Verapamil_BAnz.pdf Gemeinsamer Bundesausschuss: Beschluss über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie – Anlage VI: Verapamil zur Prophylaxe des Clusterkopfschmerzes, 16.08.2012 (PDF-Datei)], Bundesanzeiger AT 24.10.2012 B3, in Kraft seit 25.10.2012; [https://www.g-ba.de/beschluesse/1551/ Verfahrensseite des G-BA]</ref> Der Beschluss nennt eine anfängliche Tagesdosis von 120 mg, die bis 360 mg gesteigert werden kann; Tagesdosen über 480 mg sind nach dem Beschluss „nicht ausreichend untersucht". Vorausgesetzt werden regelmäßige, dokumentierte EKG-Kontrollen und ein vom Patienten geführtes Schmerztagebuch.<ref name="GBA2012"/> | ||
'''Verordnungsfähig ist nicht jedes verapamilhaltige Präparat.''' Der Beschluss wirkt nicht für den Wirkstoff als solchen, sondern nur für die Arzneimittel bestimmter Firmen. Die Anlage VI führt sie namentlich in zwei Listen auf und leitet die erste mit dem Satz ein: „Die folgenden pharmazeutischen Unternehmer haben für ihre Verapamil-haltigen Arzneimittel eine Anerkennung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs abgegeben (Haftung des pharmazeutischen Unternehmers), sodass ihre Arzneimittel für die vorgenannte Off-Label-Indikation verordnungsfähig sind".<ref name="AMRLVI2026">[https://www.g-ba.de/downloads/83-691-1103/AM-RL-VI-Off-label-2026-06-11.pdf Gemeinsamer Bundesausschuss: Arzneimittel-Richtlinie, Anlage VI – Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten, Teil A Nummer IX (Verapamil zur Prophylaxe des Clusterkopfschmerzes) (PDF-Datei)], letzte Änderung 11.06.2026, abgerufen am 22.09.2026; [https://www.g-ba.de/richtlinien/anlage/15/ Übersichtsseite des G-BA zur Anlage VI] mit der jeweils geltenden Fassung.</ref> | |||
Zwei Begriffe daraus in einfachen Worten: Der ''pharmazeutische Unternehmer'' ist die Firma, die das Arzneimittel in Deutschland in den Verkehr bringt; sie ist auf der Packung und am Ende der Packungsbeilage genannt – umgangssprachlich also der Hersteller oder Anbieter. ''Bestimmungsgemäßer Gebrauch'' meint die Anwendung so, wie sie in der Zulassung, in der Fachinformation und in der Packungsbeilage vorgesehen ist – kurz: die Anwendung, für die das Mittel offiziell gedacht ist. Eine Firma, die dem G-BA eine „Anerkennung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs" abgibt, lässt damit die Anwendung beim Cluster-Kopfschmerz als vorgesehene Anwendung ihres eigenen Präparats gelten. Den Grund nennt der G-BA in seiner Klammer selbst: die Haftung. Die Gefährdungshaftung des pharmazeutischen Unternehmers für schädliche Wirkungen setzt nach § 84 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Arzneimittelgesetz voraus, dass das Arzneimittel „bei bestimmungsgemäßem Gebrauch" schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen; der zweite Haftungsgrund derselben Vorschrift – eine fehlerhafte Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation (Nummer 2) – hängt dagegen nicht am bestimmungsgemäßen Gebrauch.<ref name="AMG84">[https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__84.html § 84 Gefährdungshaftung, Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG)], abgerufen am 22.09.2026.</ref> | |||
In der Fassung der Anlage VI mit der letzten Änderung vom 11. Juni 2026 sind die verapamilhaltigen Arzneimittel folgender zehn Unternehmen verordnungsfähig (Schreibweise wie in der Anlage):<ref name="AMRLVI2026"/> | |||
* 1 A Pharma GmbH | |||
* Abbot GmbH & Co. KG | |||
* Aliud Pharma GmbH & Co. KG | |||
* Basics GmbH | |||
* EMRA-MED Arzneimittel GmbH | |||
* Heumann Pharma GmbH & Co. Generika KG | |||
* Hexal AG | |||
* Sandoz Pharmaceuticals GmbH | |||
* STADApharm GmbH | |||
* Wörwag Pharma GmbH & Co. KG | |||
Nicht verordnungsfähig sind nach derselben Fassung die verapamilhaltigen Arzneimittel folgender sechzehn Unternehmen, „da keine entsprechende Erklärung vorliegt":<ref name="AMRLVI2026"/> | |||
* AbZ-Pharma GmbH | |||
* acis Arzneimittel GmbH | |||
* Actavis Deutschland GmbH & Co. KG | |||
* AWD pharma GmbH & Co. KG | |||
* betapharm Arzneimittel GmbH | |||
* CT Arzneimittel GmbH | |||
* Dexcel Pharma GmbH | |||
* DOCPHARM Arzneimittelvertrieb GmbH & Co. KGaA | |||
* Henning Arzneimittel GmbH & Co. KG | |||
* Mylan dura GmbH | |||
* QUISISANA PHARMA Deutschland GmbH | |||
* ratiopharm GmbH | |||
* Sanofi-Aventis Deutschland GmbH | |||
* TAD Pharma GmbH | |||
* Verla-Pharm Arzneimittel GmbH & Co. KG | |||
* Winthrop Arzneimittel GmbH | |||
'''Was das im Alltag bedeutet.''' Derselbe Wirkstoff in derselben Dosis wird von der Krankenkasse bezahlt oder nicht bezahlt – je nachdem, von welcher der insgesamt 26 in der Anlage aufgeführten Firmen die verordnete Packung stammt. Die Handelsnamen unten helfen dabei nicht weiter, denn ein Präparatename sagt nichts darüber, welche Firma dahintersteht. Wer nachsehen will, findet den pharmazeutischen Unternehmer auf der Umverpackung und am Ende der Packungsbeilage und kann ihn mit den beiden Listen vergleichen; im Zweifel können Arztpraxis und Apotheke das klären. Der G-BA ändert die Anlage VI fortlaufend – die hier wiedergegebene Fassung ist deshalb mit Datum angegeben, maßgeblich ist stets die auf der Internetseite des G-BA veröffentlichte geltende Fassung.<ref name="AMRLVI2026"/> | |||
'''Handelsnamen''' (Auszug): | '''Handelsnamen''' (Auszug): | ||
Version vom 22. September 2026, 18:39 Uhr

Tabletten
Bei chronischem und bei episodischem Cluster-Kopfschmerz ist das vorbeugende Mittel der ersten Wahl die verschreibungspflichtige Substanz Verapamil.[1] Die Tagesdosis muss individuell eingestellt werden.[2][3] Vor der ersten Anwendung, bei Dosissteigerung und bei hohen Dosierungen sind Kontrollen der Herztätigkeit (EKG) erforderlich.[3] In der oben genannten Untersuchung an 108 mit Verapamil behandelten Cluster-Patienten traten bei 19 % Herzrhythmusstörungen, bei 12 % ein AV-Block ersten Grades und bei 36 % ein verlangsamter Puls unter 60 Schlägen pro Minute auf.[3] Veränderungen im EKG können auch nach jahrelanger, komplikationsloser Einnahme noch auftreten: Bei sehr hohen Tagesdosen ab 720 mg zeigten 38 % der Behandelten EKG-Veränderungen, bei 8 von 11 Betroffenen erst nach mehr als zwei Jahren.[4] Die EKG-Kontrollen sollten deshalb auch dann fortgesetzt werden, wenn die Dosis seit Langem unverändert ist. Die Wirkung tritt jedoch bei schrittweiser Dosissteigerung erst nach zwei bis drei Wochen ein. Wegen der gleichmäßigeren Wirkstoffabgabe sollte die retardierte Form des Medikamentes bevorzugt werden.[5] Wirksam sind sowohl die retardierte als auch die normale Form des Medikamentes, es gibt dazu keine direkten Vergleichsstudien.[1][6]
Der Calciumantagonist (Gegenspieler) Verapamil wurde zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen entwickelt und wird auch zur Blutdrucksenkung eingesetzt. John Stirling Meyer und Jeffrey Hardenberg aus Houston, Texas, veröffentlichten 1983 die erste klinische Studie über die vorbeugende Wirkung der Herzmedikamente und Calciumantagonisten Nimodipin, Nifedipin und Verapamil bei der Migräne und bei Cluster-Kopfschmerz.[7]
Zulassung und Kostenübernahme. Verapamil ist für den Cluster-Kopfschmerz nicht zugelassen; die Anwendung erfolgt außerhalb der Zulassung (Off-Label-Gebrauch). Der Gemeinsame Bundesausschuss hat Verapamil mit Beschluss vom 16. August 2012 in die Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen; seit dem 25. Oktober 2012 ist es damit zur „Prophylaxe des episodischen und chronischen Clusterkopfschmerzes von Erwachsenen ab 18 Jahren" zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig.[8] Der Beschluss nennt eine anfängliche Tagesdosis von 120 mg, die bis 360 mg gesteigert werden kann; Tagesdosen über 480 mg sind nach dem Beschluss „nicht ausreichend untersucht". Vorausgesetzt werden regelmäßige, dokumentierte EKG-Kontrollen und ein vom Patienten geführtes Schmerztagebuch.[8]
Verordnungsfähig ist nicht jedes verapamilhaltige Präparat. Der Beschluss wirkt nicht für den Wirkstoff als solchen, sondern nur für die Arzneimittel bestimmter Firmen. Die Anlage VI führt sie namentlich in zwei Listen auf und leitet die erste mit dem Satz ein: „Die folgenden pharmazeutischen Unternehmer haben für ihre Verapamil-haltigen Arzneimittel eine Anerkennung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs abgegeben (Haftung des pharmazeutischen Unternehmers), sodass ihre Arzneimittel für die vorgenannte Off-Label-Indikation verordnungsfähig sind".[9]
Zwei Begriffe daraus in einfachen Worten: Der pharmazeutische Unternehmer ist die Firma, die das Arzneimittel in Deutschland in den Verkehr bringt; sie ist auf der Packung und am Ende der Packungsbeilage genannt – umgangssprachlich also der Hersteller oder Anbieter. Bestimmungsgemäßer Gebrauch meint die Anwendung so, wie sie in der Zulassung, in der Fachinformation und in der Packungsbeilage vorgesehen ist – kurz: die Anwendung, für die das Mittel offiziell gedacht ist. Eine Firma, die dem G-BA eine „Anerkennung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs" abgibt, lässt damit die Anwendung beim Cluster-Kopfschmerz als vorgesehene Anwendung ihres eigenen Präparats gelten. Den Grund nennt der G-BA in seiner Klammer selbst: die Haftung. Die Gefährdungshaftung des pharmazeutischen Unternehmers für schädliche Wirkungen setzt nach § 84 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Arzneimittelgesetz voraus, dass das Arzneimittel „bei bestimmungsgemäßem Gebrauch" schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen; der zweite Haftungsgrund derselben Vorschrift – eine fehlerhafte Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation (Nummer 2) – hängt dagegen nicht am bestimmungsgemäßen Gebrauch.[10]
In der Fassung der Anlage VI mit der letzten Änderung vom 11. Juni 2026 sind die verapamilhaltigen Arzneimittel folgender zehn Unternehmen verordnungsfähig (Schreibweise wie in der Anlage):[9]
- 1 A Pharma GmbH
- Abbot GmbH & Co. KG
- Aliud Pharma GmbH & Co. KG
- Basics GmbH
- EMRA-MED Arzneimittel GmbH
- Heumann Pharma GmbH & Co. Generika KG
- Hexal AG
- Sandoz Pharmaceuticals GmbH
- STADApharm GmbH
- Wörwag Pharma GmbH & Co. KG
Nicht verordnungsfähig sind nach derselben Fassung die verapamilhaltigen Arzneimittel folgender sechzehn Unternehmen, „da keine entsprechende Erklärung vorliegt":[9]
- AbZ-Pharma GmbH
- acis Arzneimittel GmbH
- Actavis Deutschland GmbH & Co. KG
- AWD pharma GmbH & Co. KG
- betapharm Arzneimittel GmbH
- CT Arzneimittel GmbH
- Dexcel Pharma GmbH
- DOCPHARM Arzneimittelvertrieb GmbH & Co. KGaA
- Henning Arzneimittel GmbH & Co. KG
- Mylan dura GmbH
- QUISISANA PHARMA Deutschland GmbH
- ratiopharm GmbH
- Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
- TAD Pharma GmbH
- Verla-Pharm Arzneimittel GmbH & Co. KG
- Winthrop Arzneimittel GmbH
Was das im Alltag bedeutet. Derselbe Wirkstoff in derselben Dosis wird von der Krankenkasse bezahlt oder nicht bezahlt – je nachdem, von welcher der insgesamt 26 in der Anlage aufgeführten Firmen die verordnete Packung stammt. Die Handelsnamen unten helfen dabei nicht weiter, denn ein Präparatename sagt nichts darüber, welche Firma dahintersteht. Wer nachsehen will, findet den pharmazeutischen Unternehmer auf der Umverpackung und am Ende der Packungsbeilage und kann ihn mit den beiden Listen vergleichen; im Zweifel können Arztpraxis und Apotheke das klären. Der G-BA ändert die Anlage VI fortlaufend – die hier wiedergegebene Fassung ist deshalb mit Datum angegeben, maßgeblich ist stets die auf der Internetseite des G-BA veröffentlichte geltende Fassung.[9]
Handelsnamen (Auszug):
- Verapamil, Isoptin®, Azupamil®, Vera®, Verasal®, Falicard®, Durasoptin®, Veragamma®.
Wirkmechanismus
Der Wirkmechanismus von Verapamil zur Prophylaxe bei Cluster-Kopfschmerz ist unbekannt. Vermutet wird, dass Verapamil durch seine Wirkung auf die Kalziumkanäle der Nervenzellen vorbeugend gegen Cluster-Kopfschmerz wirkt.[11]
Kardiologisch wirkt Verapamil hemmend auf die Funktion der willkürlich nicht beeinflussbaren (glatten) Muskelzellen der Arterien, was deren Wandspannung (Tonus) verringert und gefäßerweiternd (vasodilatativ) wirkt. Im Gegensatz zu anderen Calciumantagonisten wirkt der gleiche Effekt bei Verapamil auch auf die Herzmuskulatur, wodurch die Schlagkraft vermindert wird. Das wirkt sich in einer Senkung des Blutdrucks aus und ist grundsätzlich unbedenklich, das System wird sogar dadurch "geschont". Darüber hinaus verlangsamt Verapamil die elektrische Erregungsbildung im Sinusknoten (natürlicher "Herzschrittmacher") und im AV-Knoten (Überleitung der Erregung von den Vorhöfen in die Herzkammern) und im Herzmuskel selbst. Es wird also die Schlagkraft (Inotropie), die Herzfrequenz (Chronotropie) und die elektrische Erregungsausbreitung (Dromotropie) gedämpft.
Dosierung

PR-Intervall
Verapamil ist die Substanz der ersten Wahl in der vorbeugenden Behandlung der Cluster-Kopfschmerzen. Die anfängliche Aufdosierung kann in 80 mg Schritten alle 3 bis 4 Tage erfolgen.[12]
Mit dem Wirkeintritt ist nach zwei bis drei Wochen zu rechnen, nur bei manchen Patienten früher.[12] Die Angaben zur Zieldosis gehen je nach Quelle auseinander. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, auf dem die Verordnungsfähigkeit beruht, nennt eine anfängliche Tagesdosis von 120 mg, die bis 360 mg gesteigert werden kann, und hält Tagesdosen über 480 mg für „nicht ausreichend untersucht".[8] Die europäische Leitlinie von 2023 nennt mindestens 240 mg täglich und als Zieldosis 360 mg; höhere Dosen richten sich nach Wirkung und Verträglichkeit.[13] In der Studie, aus der die Zahlen zum EKG stammen, wurde nach einem Beginn mit 240 mg alle zwei Wochen um 80 mg gesteigert, bis höchstens 960 mg; eine einzige Person erhielt 1200 mg.[3] Diese hohen Dosen sind also in Studien und in der Praxis vorgekommen, aber nicht Gegenstand der Richtlinie – sie gehören unter kardiologische Begleitung und nicht in eine eigenmächtige Steigerung. Dabei sind regelmäßige EKG Kontrollen zur Überwachung des PR-Intervalls notwendig.[1][3]
Falls vom Arzt nicht anders verordnet wird das retardierte Medikament in zwei gleichen Dosen im Abstand von möglichst genau 12 Stunden eingenommen. Die Einnahme der nicht retardierten Version erfolgt in der Regel dreimal täglich. Dadurch wird ein gleichmäßiges Wirkstoffniveau im Blut erreicht.
Einige Patienten berichten von besserer Wirkung von Isoptin® im Vergleich zu anderen Sorten Verapamil. Viele kommen mit der retardierten Version durch die verzögerte und damit gleichmäßigere Wirkstoffabgabe gut zurecht. Andere Betroffene berichten von besserer Wirkung der nicht retardierten Version. Falls ein generisches Verapamil nicht zufriedenstellend wirkt oder erhöhte Nebenwirkungen hat, kann nach Patientenberichten ggf. ein Wechsel zum Originalpräparat Isoptin® Besserung erbringen. Auch ein Wechsel von der retardierten Version auf die nicht retardierte Medikation oder umgekehrt kann ggf. zu einer Verbesserung führen.
Während der Anwendung von Verapamil sollten grapefruithaltige Speisen oder Getränke gemieden werden. Grapefruit kann den Blutplasmaspiegel von Verapamil durch Hemmung des First-Pass-Effektes erhöhen. Harntreibende Arzneimittel (Wassertabletten, Diuretika) verstärken den blutdrucksenkenden Effekt.
Was nicht mit Verapamil zusammen angewendet werden darf. Eine Gegenanzeige ist die gleichzeitige Einnahme von Ivabradin, einem Mittel gegen bestimmte Herzkrankheiten. Betarezeptorenblocker dürfen während einer Behandlung mit Verapamil nicht in die Vene gegeben werden, ausgenommen in der Intensivmedizin. Als Tablette sind sie dagegen nicht verboten, erfordern aber Vorsicht, weil sich die Wirkungen auf Herz und Kreislauf gegenseitig verstärken können: höhergradige AV-Blockierung, stärkere Senkung der Herzfrequenz, Auftreten einer Herzschwäche und verstärkte Blutdrucksenkung. Auch Simvastatin ist keine Gegenanzeige: Bei gleichzeitiger Anwendung mit höheren Simvastatin-Dosen steigt das Risiko einer Erkrankung der Skelettmuskulatur (Myopathie) oder eines Zerfalls von Muskelzellen (Rhabdomyolyse), weshalb die Behandlung mit dem Cholesterinsenker in der niedrigsten möglichen Dosis begonnen und die Dosis angepasst werden soll.[14][15][16] Eine Fachinformation aus dem Jahr 2008 nannte bei gleichzeitiger Einnahme von Loperamid (Mittel gegen Durchfall) und Verapamil Anzeichen für eine Atemdepression.[17] In heutigen Fachinformationen loperamidhaltiger Arzneimittel kommt Verapamil nicht mehr vor; eine Atemdepression ist dort nur als Zeichen einer Überdosierung von Loperamid selbst beschrieben.[18] Bei Rauchern wurden gegenüber Nichtrauchern um ca. 25% reduzierte Verapamil Blutplasmawerte festgestellt, dies sollte bei der Dosierung beachtet werden.[19]
Beim An- und Absetzen des Verapamils sollte beachtet werden, dass die Dosis langsam erhöht bzw. wieder reduziert werden muss, da es ansonsten zu gefährlichen Herzrhythmusstörungen kommen kann. Unterbrechen oder beenden Sie die Behandlung mit Verapamil nicht, ohne dies vorher mit Ihrem Arzt abgesprochen zu haben. Eine Beendigung der Behandlung mit diesem Arzneimittel sollte nach längerer Behandlung grundsätzlich nicht plötzlich, sondern ausschleichend erfolgen.[16] (Einschleichung / Ausschleichung).
Nebenwirkungen + Gegenanzeigen
| Hinweis zur Häufigkeit von unerwünschten Wirkungen: Auftreten in mehr als 10 % der Behandlungsfälle = sehr häufig; 1 – 10 % = häufig; 0,1 – 1 % = gelegentlich; < 0,1 % = selten. |
Häufige Nebenwirkungen[16] von Verapamil sind Kopfschmerzen, Müdigkeit, Nervosität, Schwindel, Benommenheit, Missempfindungen wie Kribbeln, Taubheits- und Kältegefühl in den Gliedmassen, Gesichtsröte (Flush), das Entstehen einer Herzmuskelschwäche, Blutdruckabfall und/oder Beschwerden durch Blutdruckabfall bei Änderungen der Körperlage (orthostatische Regulationsstörungen), Pulsverlangsamung (Bradykardie), Wasseransammlungen im Bereich der Knöchel (Knöchelödeme), Erregungsleitungsstörung im Herzen (AV-Block I. Grades), Hautrötung, Wärmegefühl und allergische Reaktionen wie Juckreiz, Nesselfieber und Hautausschlag.
Nach der Gebrauchsinformation von 2015 traten bei mehr als 10 % der Behandelten Übelkeit, Völlegefühl und Verstopfung auf.[16] Die heutige Gebrauchsinformation von März 2026 kennt die Kategorie „sehr häufig" nicht mehr: Übelkeit und Verstopfung stehen dort unter den häufigen Nebenwirkungen, betreffen also bis zu 1 von 10 Behandelten, und Völlegefühl wird nicht mehr aufgeführt.[15] Gegenmaßnahmen bei Verstopfung.
Mundschleimhaut- und Zahnfleischveränderungen, Zahnfleischentzündungen sowie Zahnfleischwucherungen sind seltene Nebenwirkungen, die insbesondere bei hochdosiertem Verapamil auftreten können.[20] Mögliche Vorbeugung dagegen: Sorgfältige Mundhygiene und regelmäßige Kontrolle durch den Zahnarzt.
Kontraindiziert ist Verapamil nach einem frischen Herzinfarkt und bestimmten Formen von Herzrhythmusstörungen, insbesondere wenn sie mit Pulsverlangsamung einhergehen, sowie bei Herzschwäche, in der Schwangerschaft und Stillzeit und wenn bereits andere Medikamente verabreicht werden, die den Blutdruck senken oder den Puls verlangsamen.[16] Die Fachinformation von März 2026 nennt als Gegenanzeigen im Einzelnen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff, kardiogener Schock, höhergradige Erregungsleitungsstörungen (SA- oder AV-Block II. und III. Grades, außer bei Patienten mit Herzschrittmacher), Sinusknotensyndrom (ebenfalls außer mit Schrittmacher), Herzinsuffizienz mit einer Auswurffraktion unter 35 % oder einem pulmonalen Verschlussdruck über 20 mmHg, Vorhofflimmern oder Vorhofflattern bei gleichzeitig bestehender Leitungsbahn zwischen Vorhof und Kammer (WPW- oder Lown-Ganong-Levine-Syndrom) sowie die gleichzeitige Einnahme von Ivabradin.[14]
Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Verapamil ist erforderlich,
- wenn Erregungsleitungsstörungen im Herzen zwischen Herzvorhof und Herzkammern auftreten (AV-Block I. Grades)
- wenn Sie niedrigen Blutdruck (systolisch unter 90 mmHg) haben
- wenn Sie einen Ruhepuls unter 50 Schlägen pro Minute (Bradykardie) haben
- wenn bei Ihnen eine stark eingeschränkte Leberfunktion vorliegt
- wenn Sie an einer Erkrankung mit beeinträchtigter Übertragung von Nervenimpulsen auf die Muskulatur (wie Myasthenia gravis, Lambert-Eaton-Syndrom, fortgeschrittene Duchenne-Muskeldystrophie) leiden.[16]
Gegenanzeige bei Bluthochdruckpatienten
Die gleichzeitige Einnahme von Verapamil und Beta-Rezeptorenblockern kann zu Herzrhythmusstörungen führen und ist strikt kontraindiziert! Dabei spielt es keine Rolle, ob ein unselektiver ß-Blocker wie Propranolol oder ein selektiver ß-Blocker wie Atenolol, Bisoprolol oder Metoprolol im Einsatz ist, niemals zusammen mit Verapamil!
Das Verapamil könnte auch zusätzlich noch die blutdrucksenkende Wirkung des ß-Blockers unerwünscht verstärken. Um diese Betablocker zu Gunsten von Verapamil gut verträglich absetzen zu können, ist vom Arzt bis zum Wirkungseintritt des retardierten Verapamil die Einnahme von anderen Hochdruckmedikamenten zu erwägen.
Dem Arzt stehen schnellwirksame Bluthochdruckmedikamente zur Verfügung, die alternativ oder vorübergehend anstatt des ß-Blockers zur Blutdruckregulation eingesetzt werden können.
Siehe auch
Literatur
Externe Links
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 May A, Leone M, Áfra J, Linde M, Sándor PS, Evers S, Goadsby PJ.: EFNS guidelines on the treatment of cluster headache and other trigeminalautonomic cephalalgias. European Journal of Neurology. 2006; 13: 1066–1077. PMID 16987158. DOI
- ↑ Blau JN, Engel HO.: Individualizing treatment with verapamil for cluster headache patients. Headache. 2004; 44(10): 1013-8. PMID 15546265.
- ↑ 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 Cohen AS, Matharu MS, Goadsby PJ: Electrocardiographic abnormalities in patients with cluster headache on verapamil therapy. Neurology. (2007); 69(7): 668-75, PMID 17698788, Kommentar in der DMKG Kopfschmerz-News 4/2007, Seite 19 (PDF-Datei).
- ↑ Lanteri-Minet M, Silhol F, Piano V, Donnet A.: Cardiac safety in cluster headache patients using the very high dose of verapamil (≥720 mg/day). J Headache Pain. 2011; 12(2): 173-176, DOI.
- ↑ Göbel H, Holzgreve H, Heinze A, Deuschl G, Engel C, Kuhn K.: Retarded verapamil for cluster headache prophylaxis. Cephalalgia. 1999; 19(4): 458-9. DOI
- ↑ Dodick DW, Rozen TD, Goadsby PJ & Silberstein SD.: Cluster headache. Cephalalgia. 2000; 20(6): 787-803. PMID 11167909.
- ↑ Meyer JS. & Hardenberg J.: Clinical Effectiveness of Calcium Entry Blockers in Prophylactic Treatment of Migraine and Cluster Headaches. Headache. 1983; 23: 266-277. PMID 6358126.
- ↑ 8,0 8,1 8,2 Gemeinsamer Bundesausschuss: Beschluss über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie – Anlage VI: Verapamil zur Prophylaxe des Clusterkopfschmerzes, 16.08.2012 (PDF-Datei), Bundesanzeiger AT 24.10.2012 B3, in Kraft seit 25.10.2012; Verfahrensseite des G-BA
- ↑ 9,0 9,1 9,2 9,3 Gemeinsamer Bundesausschuss: Arzneimittel-Richtlinie, Anlage VI – Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten, Teil A Nummer IX (Verapamil zur Prophylaxe des Clusterkopfschmerzes) (PDF-Datei), letzte Änderung 11.06.2026, abgerufen am 22.09.2026; Übersichtsseite des G-BA zur Anlage VI mit der jeweils geltenden Fassung.
- ↑ § 84 Gefährdungshaftung, Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG), abgerufen am 22.09.2026.
- ↑ Tfelt-Hansen P, Tfelt-Hansen J (January 2009). "Verapamil for cluster headache. Clinical pharmacology and possible mode of action". Headache 49 (1): 117–25. doi:. PMID 19125880.
- ↑ 12,0 12,1 May A, Evers S, Straube A, Pfaffenrath V, Diener HC (June 2005). "Therapie und Prophylaxe von Cluster-Kopfschmerzen und anderen trigemino-autonomen Kopfschmerzen. Überarbeitete Empfehlungen der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft". Schmerz 19 (3): 225–41. doi:. PMID 15887001. DMKG: PDF-Datei
- ↑ May A, Evers S, Goadsby PJ, Leone M, Manzoni GC, Pascual J, et al. (2023). "European Academy of Neurology guidelines on the treatment of cluster headache". Eur J Neurol 30: 2955-2979. doi:.
- ↑ 14,0 14,1 Fachinformation Isoptin® RR 240 mg Retardtabletten, Viatris Healthcare GmbH, Stand März 2026 (PDF-Datei), Abschnitte 4.3 und 4.5.
- ↑ 15,0 15,1 Gebrauchsinformation Isoptin® RR 240 mg Retardtabletten, Viatris Healthcare GmbH, Stand März 2026; für die nicht retardierte Form die Gebrauchsinformation Isoptin® 80 mg Filmtabletten, ebenfalls Stand März 2026.
- ↑ 16,0 16,1 16,2 16,3 16,4 16,5 Gebrauchsinformation Isoptin®, Mylan Healthcare GmbH, Stand August 2015. Das Dokument war über das Arzneimittel-Informationssystem des DIMDI abrufbar; dieses Portal ist abgeschaltet und von der Datei liegt kein Archivabbild vor.
- ↑ Fachinformation Loperamid-CT 2 mg Hartkapseln, Stand Oktober 2008. Das damals verlinkte DIMDI-Portal ist abgeschaltet, ein Archivabbild der Datei gibt es nicht, und das Präparat ist nicht mehr im Handel.
- ↑ Fachinformation Loperamid AbZ akut 2 mg Hartkapseln, AbZ-Pharma GmbH, Stand November 2024 (PDF-Datei), Abschnitte 4.5 und 4.9.
- ↑ Fuhr U, Müller-Peltzer H, Kern R, et al. (April 2002). "Effects of grapefruit juice and smoking on verapamil concentrations in steady state". Eur. J. Clin. Pharmacol. 58 (1): 45–53. doi:. PMID 11956673.
- ↑ Matharu MS, van Vliet JA, Ferrari MD, Goadsby PJ.: Verapamil-induced gingival enlargement in cluster headache. J Neurol Neurosurg Psychiatry. 2005; 76: 124–127. PMID 15608012. Freier Volltext in PubMed Central.
Diese Seiten sind von Nichtmedizinern geschrieben und ersetzen keinen Arztbesuch. Angaben können fehlerhaft oder veraltet sein – prüfen Sie Wichtiges in den genannten Quellen nach. Bitte beachten Sie die Hinweise zu Gesundheitsthemen und zum Datenschutz sowie unsere Arbeitsweise.
