Grad der Behinderung (GdB): Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Grad der Behinderung''' (GdB) gibt an, wie stark | {{Auf einen Blick|geprüft=25. September 2026| | ||
* '''Was der GdB ist:''' Er zeigt, wie stark eine Gesundheitsstörung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt. Er wird nur auf Antrag festgestellt, in Zehnerschritten und erst ab einem GdB von 20.<ref name="P152"/><ref name="P2"/> | |||
* '''Schwerbehindertenausweis ab 50:''' Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert. Dann bekommt man auf Antrag den Schwerbehindertenausweis. Unter 50 gibt es keinen Ausweis.<ref name="P2"/><ref name="P152"/> | |||
* '''Gleichstellung ab 30:''' Mit einem GdB von 30 oder 40 kann man schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Das soll geschehen, wenn man sonst keinen passenden Arbeitsplatz bekommt oder ihn nicht behalten kann. Den Antrag stellt man bei der Agentur für Arbeit. Dann gelten die Regeln für schwerbehinderte Menschen, etwa der besondere Kündigungsschutz. Nicht dazu gehören der Zusatzurlaub und die kostenlose Fahrt im Nahverkehr.<ref name="P2"/><ref name="P151"/> | |||
* '''Cluster-Kopfschmerz:''' Er hat in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen keinen eigenen Eintrag. Das sind die amtlichen Regeln für die Bewertung. Man vergleicht ihn deshalb mit den Gesichtsneuralgien, also Nervenschmerzen im Gesicht (dort reicht der GdB bis 80), und mit der Migräne (dort bis 60). Weil die Schmerzen meist stärker sind, kommen höhere Grade in Betracht. Die Werte stehen weiter unten in Tabellen ([[#Die beiden Maßstäbe im Wortlaut — und warum es um 20 Punkte geht|Verordnung]], [[#Die Empfehlung der DMKG von 2010|DMKG]]).<ref name="ANLAGE"/><ref name="BEIRAT"/> | |||
* '''Trigeminusneuralgie:''' Sie ist in der Verordnung ausdrücklich ein Beispiel für die Gesichtsneuralgien (Teil B Nr. 2.2). Bei seltenen, leichten Schmerzen liegt der Rahmen bei 0 bis 10. Bei starkem Dauerschmerz oder Schmerzattacken mehrmals pro Woche liegt er bei 70 bis 80. Mehr zur Krankheit: [[Trigeminusneuralgie]].<ref name="ANLAGE"/> | |||
* '''Pflegegrad ist etwas anderes:''' Über ihn entscheidet die Pflegekasse. Vorher begutachtet der Medizinische Dienst oder ein anderer unabhängiger Gutachter. Maßgeblich ist, wie stark gesundheitliche Probleme die Selbständigkeit einschränken. Außerdem muss man deshalb auf Dauer Hilfe durch andere brauchen, voraussichtlich mindestens sechs Monate lang. Leistungen gibt es nur auf Antrag bei der Pflegekasse. Das ist ein eigenes Verfahren neben dem GdB.<ref name="SGBXI">[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit], [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit], [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18.html § 18 SGB XI – Beauftragung der Begutachtung] und [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__33.html § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen], gesetze-im-internet.de (abgerufen am 25.09.2026)</ref> | |||
* '''Für den Antrag:''' Ärztliche Berichte sollten Stärke, Dauer und Häufigkeit der Attacken beschreiben. Dazu gehören auch ihre Folgen im Alltag. Ein [[Kopfschmerzkalender|Schmerzkalender]] hilft.<ref name="BEIRAT"/> Den Weg vom Antrag bis zum Bescheid zeigt der Abschnitt [[#Den GdB beantragen: Schritt für Schritt|Den GdB beantragen: Schritt für Schritt]]. | |||
* Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen Sozialverbände wie der VdK oder der SoVD. | |||
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Der '''Grad der Behinderung''' (GdB) gibt an, wie stark eine Gesundheitsstörung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft einschränkt. Er wird auf Antrag festgestellt, in Zehnerschritten und erst ab 20. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert.<ref name="P152">[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html § 152 SGB IX — Feststellung der Behinderung, Ausweise], Fassung am 22.09.2026 gelesen.</ref><ref name="P2">[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html § 2 SGB IX — Begriffsbestimmungen], Fassung am 22.09.2026 gelesen.</ref> Im Recht der Sozialen Entschädigung gibt es eine entsprechende Größe: den Grad der Schädigungsfolgen (GdS). Ärztliche Gutachter bemessen beide nach denselben Regeln, den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Den Unterschied zu MdE und Erwerbsminderung erklärt die Seite [[Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)]]. | |||
Cluster-Kopfschmerz kann als Behinderung anerkannt werden, wenn er chronisch ist oder wenn seine Episoden häufig wiederkommen. In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen hat er keinen eigenen Eintrag. Man vergleicht ihn mit den Gesichtsneuralgien und mit der echten Migräne. Weil die Schmerzen in der Regel stärker sind, kommen dabei höhere Grade in Betracht.<ref name="ANLAGE">[https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung („Versorgungsmedizinische Grundsätze")], am 22.09.2026 im Volltext gelesen. Vollzitat der Verordnung: „Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2412), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. September 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 228) geändert worden ist."</ref><ref name="BEIRAT">Beschluss der Sektion „Versorgungsmedizin“ des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, November 2001. Wiedergabe des Beschlusstextes auf [https://versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/Beirat/Clusterkopfschmerz%20Migraene.html versorgungsmedizinische-grundsaetze.de], am 22.09.2026 gelesen. '''Hinweis:''' Das ist keine amtliche Quelle, sondern eine private Fachwebsite, die die Beschlusssammlung wiedergibt; sie datiert den Beschluss mit „November 2001“. Eine ältere Fundstellenangabe nennt die Tagung am 07./08.11.2001 in Bonn (Infothek Archiv Medizin / Bayern – 506/IV/02); dieses Tagesdatum ließ sich am 22.09.2026 nicht gegenprüfen. Der Zeichensetzungsfehler im letzten Satz steht so in der Quelle.</ref> Wie das genau geht, steht unten unter [[#Wie der Cluster-Kopfschmerz beurteilt wird|Wie der Cluster-Kopfschmerz beurteilt wird]]. | |||
'''Vorweg:''' Diese Seite gibt Rechtsgrundlagen wieder und ist keine Rechtsberatung. | '''Vorweg:''' Diese Seite gibt Rechtsgrundlagen wieder und ist keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen die Sozialverbände weiter, etwa der [https://www.vdk.de/ Sozialverband VdK Deutschland] oder der [https://www.sovd.de/ Sozialverband Deutschland (SoVD)]. Das gilt für den Antrag und besonders für einen Widerspruch. Die Rechtsangaben wurden am 22.09.2026 an den amtlichen Texten bei gesetze-im-internet.de im Wortlaut geprüft. | ||
== Was eine Behinderung ist == | == Was eine Behinderung ist == | ||
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Behinderung ist danach keine Eigenschaft eines Menschen allein, sondern eine '''Wechselwirkung''': Die Beeinträchtigung wird erst dadurch zur Behinderung, dass sie zusammen mit Barrieren die Teilhabe verhindert. Auch die Versorgungsmedizin-Verordnung stellt das in ihrer Vorbemerkung so dar und beruft sich dafür auf die UN-Behindertenrechtskonvention.<ref name="ANLAGE"/> | Behinderung ist danach keine Eigenschaft eines Menschen allein, sondern eine '''Wechselwirkung''': Die Beeinträchtigung wird erst dadurch zur Behinderung, dass sie zusammen mit Barrieren die Teilhabe verhindert. Auch die Versorgungsmedizin-Verordnung stellt das in ihrer Vorbemerkung so dar und beruft sich dafür auf die UN-Behindertenrechtskonvention.<ref name="ANLAGE"/> | ||
Zwei weitere Absätze derselben Vorschrift werden im Alltag oft gebraucht: Nach '''§ 2 Absatz 2''' ist ein Mensch '''schwerbehindert''' bei einem Grad der Behinderung von wenigstens '''50'''. Und nach '''§ 2 Absatz 3''' | Zwei weitere Absätze derselben Vorschrift werden im Alltag oft gebraucht: Nach '''§ 2 Absatz 2''' ist ein Mensch '''schwerbehindert''' bei einem Grad der Behinderung von wenigstens '''50'''. Und nach '''§ 2 Absatz 3''' sollen Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens '''30''', schwerbehinderten Menschen '''gleichgestellt''' werden, wenn sie infolge der Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz sonst nicht erlangen oder nicht behalten können. Über die Gleichstellung entscheidet auf Antrag die Bundesagentur für Arbeit; sie gilt ab dem Tag, an dem der Antrag eingeht, und kann befristet werden (§ 151 Absatz 2 SGB IX).<ref name="P151"/> Diese ''Gleichstellung'' ist der praktisch wichtigste Punkt für alle, die bei 30 oder 40 landen. | ||
Was sie bewirkt, sagt § 151 Absatz 3 SGB IX wörtlich: „Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen '''mit Ausnahme des § 208 und des Kapitels 13''' angewendet." Übersetzt heißt das: Gleichgestellte erhalten die Regelungen für schwerbehinderte Menschen — einschließlich des besonderen Kündigungsschutzes —, aber '''nicht''' den Zusatzurlaub des § 208 und nicht die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr nach Kapitel 13.<ref name="P2"/><ref name="P151">[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__151.html § 151 SGB IX], [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__208.html § 208 SGB IX] (Zusatzurlaub) und [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__228.html § 228 SGB IX] (unentgeltliche Beförderung, Kapitel 13), alle am 22.09.2026 gelesen.</ref> | |||
== Antrag und Feststellung == | == Antrag und Feststellung == | ||
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== Wie der Cluster-Kopfschmerz beurteilt wird == | == Wie der Cluster-Kopfschmerz beurteilt wird == | ||
=== Nicht in der Verordnung, sondern im Vergleich === | === Nicht in der Verordnung, sondern im Vergleich === | ||
In der Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung (rund 185.000 Zeichen, am 22.09.2026 im Volltext nachgezählt) kommt das Wort '''„Cluster“ null Mal''' vor — ebenso das Wort '''„Kopfschmerz“ null Mal'''.<ref name="ANLAGE"/> | In der Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung (rund 185.000 Zeichen, am 22.09.2026 im Volltext nachgezählt) kommt das Wort '''„Cluster“ null Mal''' vor — ebenso das Wort '''„Kopfschmerz“ null Mal'''.<ref name="ANLAGE"/> Für solche Fälle schreibt die Verordnung den Vergleich selbst vor: „Bei Gesundheitsstörungen, die in Teil B nicht genannt sind, ist die Teilhabebeeinträchtigung in Analogie zu dort genannten vergleichbaren Gesundheitsstörungen zu bewerten.“ (Teil A Nr. 1.6)<ref name="VMGA1"/> Wie der Vergleich beim Cluster-Kopfschmerz aussieht, hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat beschlossen. | ||
=== Was der Ärztliche Sachverständigenbeirat 2001 beschlossen hat === | === Was der Ärztliche Sachverständigenbeirat 2001 beschlossen hat === | ||
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;Empfehlungen der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft für die Einstufung des GdB durch Cluster-Kopfschmerz (Auszug)<ref name="EVERS2010"/> | ;Empfehlungen der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft für die Einstufung des GdB durch Cluster-Kopfschmerz (Auszug)<ref name="EVERS2010"/> | ||
{| class="wikitable" | {| class="wikitable" | ||
|- style="background-color:#99CCFF" | |- style="background-color:#99CCFF" | ||
| | |style="vertical-align:bottom" | episodischer Cluster-Kopfschmerz<ref>Die Angaben gelten nur für die Zeit der Clusterepisode und einige Wochen danach.</ref><ref name="TAC">Die Angaben gelten analog auch für andere trigeminoautonome Kopfschmerzen, wobei beim SUNCT-Syndrom immer von einer schweren Form auszugehen ist.</ref> | ||
|style="font-weight:bold | |style="font-weight:bold;text-align:center;vertical-align:bottom" | AU<ref>Die Einschätzung bezieht sich auf ein normales Arbeitsverhältnis mit ca. acht Stunden Arbeitszeit pro Tag. Abweichungen von den Empfehlungen sind möglich, insbesondere kann auch bei schweren Verlaufsformen Arbeitsfähigkeit bestehen.</ref> | ||
|style="font-weight:bold | |style="font-weight:bold;text-align:center;vertical-align:bottom" | GdB | ||
|- | |- | ||
| | |style="vertical-align:bottom" | leicht | ||
| | |style="text-align:center;vertical-align:bottom" | möglich | ||
| | |style="text-align:center;vertical-align:bottom" | 0 bis 30 | ||
|- | |- | ||
| | |style="vertical-align:bottom" | mittel | ||
| | |style="text-align:center;vertical-align:bottom" | möglich | ||
| | |style="text-align:center;vertical-align:bottom" | 30 bis 60 | ||
|- | |- | ||
| | |style="vertical-align:bottom" | schwer | ||
| | |style="text-align:center;vertical-align:bottom" | ja | ||
| | |style="text-align:center;vertical-align:bottom" | 30 bis 60 | ||
|- style="background-color:#99CCFF" | |- style="background-color:#99CCFF" | ||
| | |style="vertical-align:bottom" | chronischer Cluster-Kopfschmerz<ref name="TAC"/> | ||
|style="font-weight:bold | |style="font-weight:bold;text-align:center;vertical-align:bottom" | AU | ||
|style="font-weight:bold | |style="font-weight:bold;text-align:center;vertical-align:bottom" | GdB | ||
|- | |- | ||
| | |style="vertical-align:bottom" | leicht | ||
| | |style="text-align:center;vertical-align:bottom" | möglich | ||
| | |style="text-align:center;vertical-align:bottom" | 20 bis 40 | ||
|- | |- | ||
| | |style="vertical-align:bottom" | mittel | ||
| | |style="text-align:center;vertical-align:bottom" | möglich | ||
| | |style="text-align:center;vertical-align:bottom" | 30 bis 60 | ||
|- | |- | ||
| | |style="vertical-align:bottom" | schwer | ||
| | |style="text-align:center;vertical-align:bottom" | ja | ||
| | |style="text-align:center;vertical-align:bottom" | 60 bis 100 | ||
|} | |} | ||
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* '''Eine neuere Fassung gibt es nicht.''' Für die ärztliche Begutachtung maßgeblich ist heute die Leitlinie „Ärztliche Begutachtung von Menschen mit chronischen Schmerzen“, AWMF-Register '''187-006''', S2k, Version 5.2, Stand 02.08.2023, gültig bis 01.08.2028.<ref name="AWMF187">[https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/187-006 AWMF-Registereintrag 187-006: S2k-Leitlinie „Ärztliche Begutachtung von Menschen mit chronischen Schmerzen"], am 22.09.2026 gelesen: Version 5.2, Stand 02.08.2023, gültig bis 01.08.2028. Die im Literaturverzeichnis genannte Registernummer 030/102 wird von der AWMF nicht mehr geführt; die alte Adresse leitet auf das Register weiter und meldet dort „Es tut uns leid: Die von Ihnen gesuchte Leitlinie ist derzeit nicht verfügbar." (geprüft am 22.09.2026).</ref> | * '''Eine neuere Fassung gibt es nicht.''' Für die ärztliche Begutachtung maßgeblich ist heute die Leitlinie „Ärztliche Begutachtung von Menschen mit chronischen Schmerzen“, AWMF-Register '''187-006''', S2k, Version 5.2, Stand 02.08.2023, gültig bis 01.08.2028.<ref name="AWMF187">[https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/187-006 AWMF-Registereintrag 187-006: S2k-Leitlinie „Ärztliche Begutachtung von Menschen mit chronischen Schmerzen"], am 22.09.2026 gelesen: Version 5.2, Stand 02.08.2023, gültig bis 01.08.2028. Die im Literaturverzeichnis genannte Registernummer 030/102 wird von der AWMF nicht mehr geführt; die alte Adresse leitet auf das Register weiter und meldet dort „Es tut uns leid: Die von Ihnen gesuchte Leitlinie ist derzeit nicht verfügbar." (geprüft am 22.09.2026).</ref> | ||
* '''Der Volltext ist nicht frei zugänglich.''' Die Leitlinie erschien in der Zeitschrift ''Nervenheilkunde''; frei lesbar ist beim Verlag nur die Zusammenfassung.<ref name="EVERS2010"/> Die Tabelle konnte deshalb nicht am Original geprüft werden. Auffällig ist, dass beim episodischen Verlauf für „mittel“ und „schwer“ dieselbe Spanne 30 bis 60 steht. | * '''Der Volltext ist nicht frei zugänglich.''' Die Leitlinie erschien in der Zeitschrift ''Nervenheilkunde''; frei lesbar ist beim Verlag nur die Zusammenfassung.<ref name="EVERS2010"/> Die Tabelle konnte deshalb nicht am Original geprüft werden. Auffällig ist, dass beim episodischen Verlauf für „mittel“ und „schwer“ dieselbe Spanne 30 bis 60 steht. | ||
== Den GdB beantragen: Schritt für Schritt == | |||
Dieser Abschnitt zeigt den Weg vom Antrag bis zum Bescheid. Die genannten Paragrafen wurden am 07.10.2026 an den amtlichen Texten bei gesetze-im-internet.de geprüft. | |||
=== 1. Das zuständige Amt und das Formular === | |||
Den Antrag stellt man bei dem Amt, das für den Wohnort zuständig ist. Meist heißt es Versorgungsamt. In manchen Bundesländern heißt es anders, zum Beispiel Landesamt für Soziales oder Amt für soziale Angelegenheiten. In Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und die kreisfreien Städte zuständig.<ref name="FRAMT">[https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/schwerbehinderung/versorgungsamt Familienratgeber der Aktion Mensch: Versorgungsamt], zuletzt aktualisiert am 22. April 2026, am 07.10.2026 gelesen.</ref> Welches Amt das ist, zeigt für ganz Deutschland das [https://soziales.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/ortsverzeichnis_deutschland_nach_zustandigen_versorgungsamtern/ortsverzeichnis-deutschland-54.html Ortsverzeichnis des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie]. | |||
Ein einheitliches Formular gibt es nicht. Jedes Bundesland hat sein eigenes. Man bekommt es beim Amt oder auf dessen Internetseite. In fast allen Bundesländern kann man den Antrag auch online stellen.<ref name="FRANTRAG">[https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/schwerbehinderung/schwerbehindertenausweis-antrag Familienratgeber der Aktion Mensch: Schwerbehindertenausweis beantragen], zuletzt aktualisiert am 27. April 2026, am 07.10.2026 gelesen.</ref> Das Verfahren beim Amt kostet nichts.<ref name="X64">[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__64.html § 64 Absatz 1 SGB X – Kostenfreiheit], am 07.10.2026 gelesen.</ref> | |||
Es zählt der Tag, an dem der Antrag beim Amt eingeht. Von diesem Tag an gilt die Feststellung, und dieser Tag steht später auch als Beginn im Ausweis.<ref name="P152"/><ref name="AWV6">[https://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/__6.html § 6 Schwerbehindertenausweisverordnung – Gültigkeitsdauer], am 07.10.2026 gelesen.</ref> | |||
=== 2. Was in den Antrag gehört === | |||
Im Formular nennt man alle Erkrankungen, die auf Dauer bestehen, nicht nur den Cluster-Kopfschmerz. Das Amt bildet daraus einen Gesamt-GdB. Dabei wird nicht addiert: Das Amt geht von der Erkrankung mit dem höchsten Einzelwert aus und prüft, ob die anderen die Beeinträchtigung wesentlich verstärken. Leichte Störungen mit einem Einzelwert von 10 erhöhen den Gesamt-GdB in der Regel nicht.<ref name="VMGA3">[https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html Versorgungsmedizinische Grundsätze, Teil A Nr. 3.2 und 3.5], am 07.10.2026 gelesen.</ref> | |||
Eine Depression oder eine Angststörung sollte man eigens angeben, wenn sie ärztlich festgestellt ist. Übliche seelische Begleiterscheinungen sind im Wert der Grunderkrankung schon enthalten. Gehen sie deutlich darüber hinaus und erfüllen sie die Kriterien einer eigenen Diagnose, werden sie getrennt bewertet.<ref name="VMGA1">[https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html Versorgungsmedizinische Grundsätze, Teil A Nr. 1.2, 1.3.1, 1.5, 1.6 und 1.7], am 07.10.2026 gelesen.</ref> | |||
Diese Unterlagen helfen: | |||
* '''Bericht der neurologischen Praxis oder des Kopfschmerzzentrums.''' Er sollte die genaue Diagnose nennen (episodisch oder chronisch) und vier Dinge beschreiben: Stärke, Dauer und Häufigkeit der Attacken und ihre Folgen im Alltag. Genau diese Angaben verlangt der Beiratsbeschluss von 2001.<ref name="BEIRAT"/> | |||
* '''[[Kopfschmerzkalender]].''' Am besten über eine ganze Episode oder über mehrere Monate. | |||
* '''Entlassberichte''' aus Krankenhaus oder Reha. | |||
* '''Liste der Medikamente und Hilfsmittel,''' zum Beispiel [[Sauerstoff]], Triptan-Spritze und vorbeugende Mittel. | |||
* '''Namen und Anschriften aller behandelnden Ärztinnen und Ärzte.''' Das Amt kann dort Auskünfte einholen, wenn man dem zustimmt.<ref name="X21">[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__21.html § 21 Absatz 1 SGB X – Beweismittel] und [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__60.html § 60 Absatz 1 Nummer 1 SGB I – Angabe von Tatsachen], am 07.10.2026 gelesen.</ref> Das Berliner Versorgungsamt schreibt zum Beispiel, dass es fehlende Unterlagen bei den behandelnden Ärzten anfordert.<ref name="BERLIN">[https://service.berlin.de/dienstleistung/326173/ Service-Portal Berlin: Schwerbehinderung – Feststellung einer Behinderung beantragen], am 07.10.2026 gelesen.</ref> | |||
=== 3. Den Alltag konkret beschreiben === | |||
Der GdB bewertet nicht die Diagnose. Er bewertet, wie stark die Krankheit die Teilhabe in allen Lebensbereichen einschränkt, nicht nur im Beruf. Der ausgeübte Beruf wird dabei nicht berücksichtigt.<ref name="VMGA1"/> Der Sozialverband VdK rät, Schmerzen und Einschränkungen möglichst konkret zu schildern.<ref name="VDKMB">Sozialverband VdK Deutschland: [https://www.vdk.de/assets/bundesverband/dokumente/Merkblaetter_WiMa/Tipps_f%C3%BCr_die_Begutachtung_im_Schwerbehindertenrecht-v2-20240112_095047.pdf Merkblatt „Tipps für die Begutachtung im Schwerbehindertenrecht“] (PDF), Stand 03.11.2023, am 07.10.2026 gelesen.</ref> | |||
Solche Sätze kann ein Amt einordnen. Es sind nur Muster. In den eigenen Antrag gehört, was im eigenen Fall stimmt und was Kalender und Arztberichte belegen: | |||
<div class="ckw-antragshelfer"> | |||
* „Seit 2019 habe ich jedes Jahr eine Episode. Sie dauert sechs bis zehn Wochen.“ | |||
* „In der Episode habe ich an den meisten Tagen zwei bis vier Attacken. Ohne Behandlung dauert eine Attacke 45 bis 90 Minuten.“ | |||
* „Auf einer Skala von 0 bis 10 erreicht der Schmerz 9 bis 10.“ | |||
* „Die meisten Attacken kommen nachts. In dieser Zeit schlafe ich selten länger als zwei Stunden am Stück.“ | |||
* „Während einer Attacke kann ich nicht sitzen bleiben, nicht sprechen und nichts anderes tun.“ | |||
* „In der Episode fahre ich kein Auto und sage Termine ab, weil jederzeit eine Attacke kommen kann.“ | |||
* „Nach einer Attacke bin ich mehrere Stunden lang erschöpft und kann mich nicht konzentrieren. Konnte ich sie nicht behandeln, hält das bis in den nächsten Tag an.“ | |||
* „Im letzten Jahr war ich deshalb an 23 Tagen krankgeschrieben.“ | |||
</div> | |||
=== 4. Beim episodischen Verlauf: mehrere Jahre zeigen === | |||
Eine Behinderung setzt voraus, dass die Teilhabe mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate beeinträchtigt ist.<ref name="VMGA1"/> Beim episodischen Cluster-Kopfschmerz ist eine einzelne Episode oft kürzer. Die Verordnung verlangt aber keinen gleichbleibenden Zustand. Für Krankheiten mit wechselndem Verlauf sagt sie: | |||
:''„Bei Gesundheitsstörungen mit einer im Verlauf typischerweise unterschiedlich stark ausgeprägten Teilhabebeeinträchtigung ist als GdB ein Wert festzusetzen, der die Beeinträchtigungen in ihrem Verlauf am ehesten abbildet.“''<ref name="VMGA1"/> | |||
Für den Antrag heißt das: nicht nur die letzte Episode beschreiben, sondern den Verlauf über mehrere Jahre. Eine einfache Liste genügt. Sie nennt für jede Episode Beginn und Ende, die Zahl der Attacken pro Tag und die Behandlung. Wie das Amt einen episodischen Verlauf bewertet, entscheidet es im Einzelfall. | |||
=== 5. Bis zum Bescheid === | |||
Ärztinnen und Ärzte des Amtes bewerten die Unterlagen. Ein Gutachten kann nach Aktenlage oder nach einer persönlichen Untersuchung entstehen.<ref name="VDKMB"/><ref name="BERLIN"/> | |||
Für Berufstätige, die die Feststellung als schwerbehinderter Mensch beantragen (GdB ab 50), nennt das Gesetz kurze Fristen. Braucht das Amt kein Gutachten, entscheidet es innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Antrags. Braucht es ein Gutachten, wird dieses innerhalb von zwei Wochen nach dem Auftrag erstellt. Die Entscheidung fällt dann innerhalb von zwei Wochen, nachdem das Gutachten vorliegt.<ref name="P152"/><ref name="P14">[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__14.html § 14 Absatz 2 SGB IX] und [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__17.html § 17 SGB IX], am 07.10.2026 gelesen. § 152 Absatz 1 Satz 3 SGB IX erklärt diese Fristen für entsprechend anwendbar.</ref> Für alle anderen Anträge nennt das Gesetz keine solche Frist. Das Berliner Versorgungsamt gibt als durchschnittliche Bearbeitungszeit fünf bis sechs Monate an.<ref name="BERLIN"/> | |||
Hat das Amt nach sechs Monaten ohne ausreichenden Grund noch nicht entschieden, kann man beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage erheben.<ref name="SGG88">[https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html § 88 Sozialgerichtsgesetz], am 07.10.2026 gelesen.</ref> | |||
=== 6. Wenn der Bescheid zu niedrig ausfällt === | |||
Gegen den Bescheid kann man Widerspruch einlegen:<ref name="SGG84">[https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__84.html § 84 Sozialgerichtsgesetz] (Frist und Form) und [https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__66.html § 66 Sozialgerichtsgesetz] (fehlende oder falsche Belehrung), am 07.10.2026 gelesen.</ref> | |||
* '''Frist:''' ein Monat, nachdem der Bescheid bekannt gegeben wurde. Ein Bescheid, der mit der Post kommt, gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.<ref name="X37">[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__37.html § 37 Absatz 2 SGB X – Bekanntgabe des Verwaltungsaktes], am 07.10.2026 gelesen.</ref> | |||
* '''Form:''' schriftlich, auf einem der im Gesetz genannten elektronischen Wege oder zur Niederschrift bei dem Amt, das den Bescheid erlassen hat. | |||
* '''Fehlt die Belehrung''' über den Widerspruch oder ist sie falsch, hat man ein Jahr Zeit. | |||
* '''Eine Begründung''' verlangt das Gesetz für den Widerspruch nicht. Man kann ihn zuerst nur einlegen, damit die Frist gewahrt ist, und die Begründung nachreichen. | |||
Sinnvoll ist diese Reihenfolge: | |||
# Widerspruch innerhalb der Frist einlegen. | |||
# Akteneinsicht verlangen.<ref name="X25">[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html § 25 SGB X – Akteneinsicht durch Beteiligte], am 07.10.2026 gelesen.</ref> In der Akte steht, wie die Ärzte des Amtes den Fall bewertet haben. | |||
# Prüfen: Welche Befunde lagen dem Amt vor, welche fehlten? Stimmen Häufigkeit und Dauer der Attacken? Womit wurde verglichen, mit der Migräne (bis 60) oder mit den Gesichtsneuralgien (bis 80)? | |||
# Den Widerspruch begründen und fehlende Befunde nachreichen. Stützen kann man sich auf Teil B Nr. 2.2 der Verordnung, auf den Beiratsbeschluss und auf Teil A Nr. 1.6. Dort steht: „Bei Gesundheitsstörungen, die in Teil B nicht genannt sind, ist die Teilhabebeeinträchtigung in Analogie zu dort genannten vergleichbaren Gesundheitsstörungen zu bewerten.“<ref name="VMGA1"/><ref name="BEIRAT"/> | |||
Weist das Amt den Widerspruch zurück, kann man innerhalb eines Monats beim Sozialgericht klagen. Gerichtskosten fallen für Menschen mit Behinderungen nicht an. Vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht darf man sich selbst vertreten. Auf Antrag muss das Gericht einen bestimmten Arzt als Gutachter hören. Es kann dafür verlangen, dass man die Kosten vorstreckt.<ref name="SGGKLAGE">[https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__87.html § 87] (Klagefrist), [https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__183.html § 183] (Kostenfreiheit), [https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__73.html § 73 Absatz 1 und 2] (Vertretung) und [https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__109.html § 109] (Gutachten auf Antrag) Sozialgerichtsgesetz, am 07.10.2026 gelesen.</ref> Sozialverbände wie der VdK und der SoVD vertreten ihre Mitglieder im Widerspruch und vor Gericht. | |||
=== 7. Wenn sich später etwas ändert === | |||
Wird der Cluster-Kopfschmerz schlimmer, kann man eine neue Feststellung beantragen. Das ist zum Beispiel so, wenn aus dem episodischen ein chronischer Verlauf geworden ist. Als wesentliche Änderung gilt nur, was länger als sechs Monate anhält oder voraussichtlich anhalten wird und den Grad um mindestens 10 verändert.<ref name="VMGA7">[https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html Versorgungsmedizinische Grundsätze, Teil A Nr. 7 Buchstabe a], und [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__48.html § 48 Absatz 1 SGB X], am 07.10.2026 gelesen.</ref> Das Amt legt den GdB dann neu fest.<ref name="FRANTRAG"/> Hat sich eine andere Erkrankung gebessert, kann der Gesamt-GdB dabei auch sinken. | |||
Der Schwerbehindertenausweis gilt höchstens fünf Jahre. Unbefristet kann er ausgestellt werden, wenn keine wesentliche Änderung zu erwarten ist.<ref name="AWV6"/> Die Verlängerung beantragt man am besten etwa drei Monate vor dem Ablauf.<ref name="FRANTRAG"/> | |||
== Merkzeichen == | == Merkzeichen == | ||
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'''Ein Punkt, der leicht übersehen wird und Geld kostet:''' Wenn der Cluster-Kopfschmerz zu einem GdB von mindestens 60 führt, kann das zugleich die Belastungsgrenze für Zuzahlungen auf ein Prozent senken — aber nur, wenn die Erkrankung im Bescheid '''als Begründung aufgeführt''' ist. Ein GdB 60, der aus anderen Gründen zustande kam, genügt dafür nicht. Einzelheiten unter [[Chronikerregelung]]. | '''Ein Punkt, der leicht übersehen wird und Geld kostet:''' Wenn der Cluster-Kopfschmerz zu einem GdB von mindestens 60 führt, kann das zugleich die Belastungsgrenze für Zuzahlungen auf ein Prozent senken — aber nur, wenn die Erkrankung im Bescheid '''als Begründung aufgeführt''' ist. Ein GdB 60, der aus anderen Gründen zustande kam, genügt dafür nicht. Einzelheiten unter [[Chronikerregelung]]. | ||
== Häufige Fragen == | |||
=== Ist Cluster-Kopfschmerz eine Behinderung? === | |||
Er kann als Behinderung anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass er die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate beeinträchtigt.<ref name="P2"/> Festgestellt wird das nur auf Antrag und erst ab einem GdB von 20. Als schwerbehindert gilt man ab einem GdB von 50.<ref name="P152"/> | |||
=== Welchen GdB gibt es bei Cluster-Kopfschmerz? === | |||
Einen festen Wert gibt es nicht. Der Cluster-Kopfschmerz steht nicht in der Verordnung. Das Amt vergleicht ihn mit den Gesichtsneuralgien (0 bis 80) und mit der Migräne (0 bis 60).<ref name="ANLAGE"/> Die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft hat 2010 für den episodischen Verlauf 0 bis 60 und für den chronischen Verlauf 20 bis 100 empfohlen. Diese Empfehlung bindet das Amt nicht.<ref name="EVERS2010"/> Es kommt darauf an, wie oft die Attacken kommen, wie lange sie dauern, wie stark sie sind und was sie im Alltag bewirken. Die Tabellen stehen oben unter [[#Wie der Cluster-Kopfschmerz beurteilt wird|Wie der Cluster-Kopfschmerz beurteilt wird]]. | |||
=== Kann man Cluster-Kopfschmerz nachweisen? === | |||
Einen Labortest, der die Krankheit beweist, gibt es nicht. Auch ein Bild aus dem Kernspintomographen (MRT) zeigt sie nicht. Die Ärztin oder der Arzt stellt die Diagnose anhand der Beschwerden, nach den Kriterien der Internationalen Kopfschmerzgesellschaft.<ref name="IHS">[https://doi.org/10.1177/0333102417738202 Headache Classification Committee of the International Headache Society (IHS): The International Classification of Headache Disorders, 3rd edition (ICHD-3). ''Cephalalgia.'' '''38'''(1) 1–211. January 25, 2018 - Free full text]</ref> Die MRT dient dazu, andere Ursachen auszuschließen. Für das Amt zählen deshalb der Bericht der Fachärztin oder des Facharztes und ein sorgfältig geführter Kalender. Mehr dazu: [[Cluster-Kopfschmerz Diagnose]]. | |||
=== Was bringt welcher GdB? === | |||
<div class="ckw-gdb-stufen"> | |||
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<li data-ab="20" data-betrag="20:384 30:620 40:860 50:1140 60:1440 70:1780 80:2120 90:2460 100:2840">'''Ab 20:''' '''Pauschbetrag bei der Einkommensteuer.''' <span class="ckw-gdbs-lang">Er beträgt im Jahr 384 Euro bei einem GdB von 20, 620 Euro bei 30, 860 Euro bei 40, 1.140 Euro bei 50, 1.440 Euro bei 60, 1.780 Euro bei 70, 2.120 Euro bei 80, 2.460 Euro bei 90 und 2.840 Euro bei 100.</span><ref name="ESTG33B">[https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html § 33b Absatz 3 Einkommensteuergesetz], am 07.10.2026 gelesen.</ref></li> | |||
<li data-ab="30" data-bis="40" data-danach="Ab 50 braucht man sie nicht mehr.">'''Ab 30:''' '''Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen,''' wenn man sonst keinen passenden Arbeitsplatz bekommt oder ihn nicht behalten kann. Man beantragt sie bei der Agentur für Arbeit.<ref name="P151"/></li> | |||
<li data-ab="50">'''Ab 50:''' '''Schwerbehindertenausweis.''' Man gilt dann als schwerbehindert.<ref name="P152"/></li> | |||
<li data-ab="50">'''Ab 50:''' '''Fünf Tage Zusatzurlaub''' im Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche.<ref name="P151"/></li> | |||
<li data-ab="50">'''Ab 50:''' '''Besonderer Kündigungsschutz.''' Der Arbeitgeber braucht für eine Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes. Das gilt erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht.<ref name="P168">[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__168.html § 168 SGB IX] und [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__173.html § 173 Absatz 1 SGB IX], am 07.10.2026 gelesen.</ref></li> | |||
<li data-ab="60">'''Ab 60:''' '''Niedrigere Grenze für Zuzahlungen,''' unter Umständen. Siehe [[Chronikerregelung]].</li> | |||
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== Literatur == | == Literatur == | ||
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* http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html | * http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html | ||
* [ | * [https://www.vdk.de/ Sozialverband VdK Deutschland] | ||
** [ | ** [https://www.vdk.de/de9216 Grad der Behinderung (GdB)] | ||
* [https://www.bih.de/integrationsaemter BIH: Integrations- und Inklusionsämter] | * [https://www.bih.de/integrationsaemter BIH: Integrations- und Inklusionsämter] | ||
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* [http://www.behindertenbeauftragter.de Behindertenbeauftragter der Bundesregierung] | * [http://www.behindertenbeauftragter.de Behindertenbeauftragter der Bundesregierung] | ||
* [ | * [https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/em_renten_node.html Deutsche-Rentenversicherung: Renten wegen Erwerbsminderung] | ||
** [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/02_info_broschueren/03_rente/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle] | ** [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/02_info_broschueren/03_rente/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle] | ||
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* https://www.medizinrechtsanwaelte.de/ | * https://www.medizinrechtsanwaelte.de/ | ||
* | * https://de.wikipedia.org/wiki/Behinderung | ||
* | * https://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenrecht_%28Deutschland%29 | ||
* [http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Grad-der-Behinderung-164.html Info zum GdB bei betanet] | * [http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Grad-der-Behinderung-164.html Info zum GdB bei betanet] | ||
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* [https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/98080/Nur-wenig-gesundheitlich-beeintraechtigte-Studierende-beantragen-Hilfe Nur wenige gesundheitlich beeinträchtigte Studierende beantragen Hilfe. ''aerzteblatt.de'' 24. September 2018] | * [https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/98080/Nur-wenig-gesundheitlich-beeintraechtigte-Studierende-beantragen-Hilfe Nur wenige gesundheitlich beeinträchtigte Studierende beantragen Hilfe. ''aerzteblatt.de'' 24. September 2018] | ||
** https://www. | ** [https://www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung/studium-und-pruefungen/nachteilsausgleiche/nachteilsausgleich-antragsverfahren-und-nachweise Deutsches Studierendenwerk: Nachteilsausgleich – Antragsverfahren und Nachweise] | ||
** https://www.ck-wissen.de/forum2/showthread.php?tid=651 | ** https://www.ck-wissen.de/forum2/showthread.php?tid=651 | ||
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[[Kategorie:Sozialrecht]] | [[Kategorie:Sozialrecht]] | ||
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<seo title="GdB bei Cluster-Kopfschmerz: Tabelle, Ausweis ab 50" description="Welcher GdB bei Cluster-Kopfschmerz, Migräne oder Trigeminusneuralgie? Werte der Versorgungsmedizin-Verordnung, Ausweis ab 50, Gleichstellung ab 30." /> | |||