Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld und Erwerbsminderung: Unterschied zwischen den Versionen

Fachliche Durchsicht: 1 Stelle berichtigt oder ergänzt, mit Einzelnachweisen; Prüfdatum im Kasten „Auf einen Blick“
K Lange Absätze an Sinngrenzen in kürzere Absätze geteilt (nur Absatzumbrüche, Wortlaut unverändert)
 
Zeile 38: Zeile 38:
Das ist der Punkt, an dem bei einer Anfallskrankheit am meisten schiefgeht, und er steht in § 46 SGB V. Der Anspruch entsteht „von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an" — nicht ab dem Tag, an dem es einem schlecht geht. Und er bleibt nur dann bestehen, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit „spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende" ärztlich festgestellt wird; „Samstage gelten insoweit nicht als Werktage".<ref name="SGBV46">[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__46.html § 46 Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld, SGB V], am 22.09.2026 im Wortlaut gelesen.</ref>
Das ist der Punkt, an dem bei einer Anfallskrankheit am meisten schiefgeht, und er steht in § 46 SGB V. Der Anspruch entsteht „von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an" — nicht ab dem Tag, an dem es einem schlecht geht. Und er bleibt nur dann bestehen, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit „spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende" ärztlich festgestellt wird; „Samstage gelten insoweit nicht als Werktage".<ref name="SGBV46">[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__46.html § 46 Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld, SGB V], am 22.09.2026 im Wortlaut gelesen.</ref>


''In Alltagssprache:'' Läuft die Bescheinigung an einem Freitag aus, muss man spätestens am Montag wieder in der Praxis gewesen sein. Wer einen Tag zu spät kommt, bekommt für die Tage der Lücke kein Krankengeld. Für Versicherte, deren Mitgliedschaft in der Krankenkasse am Anspruch auf Krankengeld hängt (§ 192 Absatz 1 Nummer 2 SGB V), gilt eine längere Frist: Ihr Anspruch bleibt bestehen, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit „spätestens innerhalb eines Monats nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit" ärztlich festgestellt wird (§ 46 Satz 3 SGB V).<ref name="SGBV46"/> Für die Tage dazwischen ruht das Krankengeld (§ 49 Absatz 1 Nummer 8 SGB V).<ref name="SGBV49"/> Wird auch diese Frist verpasst, kann der ganze Anspruch entfallen. Ob die Monatsfrist im eigenen Fall gilt, kann die Krankenkasse sagen. Auf der sicheren Seite ist nur, wer spätestens am nächsten Werktag wieder in der Praxis war. Bei einer Krankheit, die in Episoden verläuft und deren Betroffene nach einer schlimmen Nacht oft nicht in der Lage sind, morgens einen Termin zu organisieren, ist das die wichtigste Zahl auf dieser Seite. Praktische Folge: Den letzten Tag der Bescheinigung notieren und den nächsten Termin '''vorher''' machen, nicht danach.
''In Alltagssprache:'' Läuft die Bescheinigung an einem Freitag aus, muss man spätestens am Montag wieder in der Praxis gewesen sein. Wer einen Tag zu spät kommt, bekommt für die Tage der Lücke kein Krankengeld. Für Versicherte, deren Mitgliedschaft in der Krankenkasse am Anspruch auf Krankengeld hängt (§ 192 Absatz 1 Nummer 2 SGB V), gilt eine längere Frist: Ihr Anspruch bleibt bestehen, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit „spätestens innerhalb eines Monats nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit" ärztlich festgestellt wird (§ 46 Satz 3 SGB V).<ref name="SGBV46"/> Für die Tage dazwischen ruht das Krankengeld (§ 49 Absatz 1 Nummer 8 SGB V).<ref name="SGBV49"/> Wird auch diese Frist verpasst, kann der ganze Anspruch entfallen.
 
Ob die Monatsfrist im eigenen Fall gilt, kann die Krankenkasse sagen. Auf der sicheren Seite ist nur, wer spätestens am nächsten Werktag wieder in der Praxis war. Bei einer Krankheit, die in Episoden verläuft und deren Betroffene nach einer schlimmen Nacht oft nicht in der Lage sind, morgens einen Termin zu organisieren, ist das die wichtigste Zahl auf dieser Seite. Praktische Folge: Den letzten Tag der Bescheinigung notieren und den nächsten Termin '''vorher''' machen, nicht danach.


== Stufenweise Wiedereingliederung ==
== Stufenweise Wiedereingliederung ==