Metamizol

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Während Metamizol für die Attackenbehandlung ein ungeeignetes Medikament ist, kann es u. U. zur Behandlung des Restschmerzes ausprobiert werden. Da es aber schwerwiegende Nebenwirkungen, wie z.B. Störungen der Blutbildung verursachen kann, sollte es nicht als Medikament der ersten Wahl, sondern nur bei sehr starken Schmerzen und erst dann, wenn NSAR keine Wirkung zeigen angewandt werden.

Anmerkung eines Patienten: Bei einem Notarzteinsatz nach einer über vierstündigen Attacke konnte ich wegen meines verheerenden Zustandes nicht verhindern, dass mir außer den gewünschten 500mg Cortisol auch eine Ampulle Metamizol gespritzt wurde. Nach wenigen Sekunden spürte ich die Verteilung im hochgradig entzündeten Hirnareal wie flüssiges Feuer und erlebte gleich noch eine Attacke. Ob das allgemeingültig ist, weiß ich nicht?

Es ist nicht bekannt, ob Metamizol Cluster-Attacken triggern kann, wobei das im Einzelfall vielleicht so ist. Für Alkohol und Nitroglyzerin hingegen sind die triggernden Eigenschaften bekannt.

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